Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.05.2019 - 15 N 16.1430   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19293
VGH Bayern, 23.05.2019 - 15 N 16.1430 (https://dejure.org/2019,19293)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2019 - 15 N 16.1430 (https://dejure.org/2019,19293)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 15 N 16.1430 (https://dejure.org/2019,19293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,19293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 1 Abs. 9
    Normenkontrollantrag gegen Ausschluss von Bordellen in Gewerbegebiet durch Änderungsbebauungsplan

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag gegen Ausschluss von Bordellen in Gewerbegebiet durch Änderungsbebauungsplan

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 15 N 16.1430
    Zu den von der Antragstellerin ins Feld geführten Belangen sei abschließend noch darauf hingewiesen, dass auch die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht die einträglichste Nutzung des Privateigentums gewährleistet (BVerfG, B.v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91, BVerfGE 91, 294 = juris Rn. 64).
  • BVerwG, 02.11.2015 - 4 B 32.15

    Bordell; Gewerbebetrieb; Vergnügungsstätte.

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 15 N 16.1430
    Bordelle oder bordellartige Betriebe sind als in der sozialen und ökonomischen Realität vorkommende Nutzungen eine Unterart der "Gewerbebetriebe aller Art" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32/15 - BayVBl 2016, 276 = juris Ls und Rn. 4).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 15 N 16.1430
    Mit "besonderen" städtebaulichen Gründen im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO ist gemeint, dass es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Absatz 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen geben muss (BVerwG, B.v. 10.11.2004 - 4 BN 33/04 - ZfBR 2005, 187 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 15 N 16.2158

    Zunahme des Verkehrslärms für Grundstücke außerhalb des Planbereichs eines

    Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2019 - 15 N 16.1430
    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des von § 1 Abs. 7 BauGB vorgegebenen Rahmens ist die "elementare planerische Entschließung" der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein im Einzelnen aufsichtlich oder gerichtlich nachprüfbarer Vorgang (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 24.11.2017 - 15 N 16.2158 - BayVBl 2018, 814 = juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 BV 17.2417

    Zulässigkeit eines Bordellbetriebes in Industriegebiet

    Denn bei dem beantragten Bordell ohne Wohnnutzung handelt es sich um einen Gewerbebetrieb aller Art. i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.5.2019 - 15 N 16.1430 - juris Rn. 20).

    Bei dem beantragten Bordell ohne Wohnnutzung handelt es sich um einen Gewerbebetrieb aller Art. i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO (BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 23.5.2019 - 15 N 16.1430 - juris Rn. 20).

    Bordelle können ihrerseits störende Auswirkungen und erhebliche milieubedingte Begleiterscheinungen haben (vgl. BayVGH, U.v. 19.10.2015 - 1 B 15.886 - juris Rn. 24; U.v. 23.5.2019 - 15 N 16.1430 - juris Rn. 9), die typisierend betrachtet, der allgemeinen Zwecksetzung eines Industriegebiets nicht widersprechen.

    Bei typisierender Betrachtung ist aber nicht ersichtlich, dass ein Bordell ohne Wohnnutzung - gerade auch unter Berücksichtigung der von ihm selbst ausgehenden Auswirkungen und der regelmäßig milieubedingten Begleiterscheinungen (vgl. BayVGH, U.v. 19.10.2015 - 1 B 15.886 - juris Rn. 24; U.v. 23.5.2019 - 15 N 16.1430 - juris Rn. 9) - seinerseits besonders störempfindlich ist.

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 9 ZB 19.1612

    Zulässigkeit eines Vergnügungsstättenbebauungsplans

    Das Gebot gerechter Abwägung unterliegt dabei einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle und das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des von § 1 Abs. 7 BauGB vorgegebenen Rahmens, wozu nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auch die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung gehören, ist die "elementare planerische Entschließung" der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein im Einzelnen aufsichtlich oder gerichtlich nachprüfbarer Vorgang (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - juris Rn. 29; BayVGH, U.v. 23.9.2019 - 15 N 16.1430 - juris Rn. 22; U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - juris Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht