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   VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721   

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VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 (https://dejure.org/2011,45961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 (https://dejure.org/2011,45961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 3 ZB 08.721 (https://dejure.org/2011,45961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am Lebensalter orientierten Stufenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04

    Arbeitszeitverlängerung für Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Dies sind zulässige Differenzierungskriterien (BayVerfGH, Entscheidung vom 20.9.2005, Az. Vf. 13-VII-04, Vf. 17-VII-04, BayVBl 2006, 212, RdNr. 59 nach ).

    Damit knüpft der Verordnungsgeber typisierend an eine generell nachlassende Leistungsfähigkeit im fortschreitenden Alter an; dies sind zulässige Differenzierungskriterien im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz (BayVerfGH, Entscheidung vom 20.9.2005, a.a.O., RdNr. 59).

    e) Von großer Bedeutung namentlich unter dem Gesichtspunkt, dass die Erfordernisse des unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes so weit wie möglich mit dem Ziel des Schutzes der älteren Arbeitnehmer vor einer übermäßigen, ggf. sogar gesundheitsschädigenden Belastung im Hinblick auf eine generell nachlassende Leistungsfähigkeit mit fortschreitendem Alter in Einklang gebracht werden müssen, ist auch der Umstand, dass es für die nicht privilegierten - jüngeren - Beamten in erheblichem Umfang begünstigende Regelungen gibt, mit deren Inanspruchnahme die betroffenen Beamten Härten vermeiden können (zur Bedeutung von Härteklauseln zur Abmilderung oder dem Ausschluss von Zusatzbelastungen bei der Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20.9.2005, a.a.O., RdNr. 64 nach ).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Das bedeute, dass bei Ausnahmen von einem Individualrecht die Erfordernisse des Gleichbehandlungsgrundsatzes so weit wie möglich mit denen des angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden müssen (Urteil Mangold RdNr. 65, hinsichtlich dieser Definition unter Bezugnahme auf das Urteil vom 19.3.2002, Lommers, Az. C-476/99, ergangen zur Anwendung der Richtlinie 76/207 EWG des Rats vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung).

    Aus weiteren Ausführungen in der Antragsbegründungsschrift und in den ihr folgenden Schriftsätzen wird erkennbar, dass es dem Kläger um die Frage der Anwendbarkeit eines "strengen Abwägungsgebotes" geht, wie es der EuGH in seinem Urteil Mangold (RdNr. 65) ausgeführt hat: "Die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedeutet nämlich, dass bei Ausnahmen von einem Individualrecht die Erfordernisse des Gleichbehandlungsgrundsatzes soweit wie möglich mit denen des angestrebten Ziels in Einklang gebracht werden müssen (vergleiche in diesem Sinn Urteil vom 19. März 2002 in der Rechtssache C 476/99, Lommers, Slg. 2002, I 2891, Randnr. 39).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, so ist allerdings wichtig, dass andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete - Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (EuGH, Urteil Palacios de la Villa, RdNrn. 54-58; EuGH, Urteil vom 21.7.2011, Az. C-159/10, C-160/10, RdNr. 39, jeweils m.w.N.).

    Selbst wenn man unterstellen wollte, dass sich der Mitgliedstaat auf mehrere Ziele zugleich beriefe, würde dadurch nicht verhindert, dass ein legitimes Ziel i.S.d. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie gegeben sein kann (EuGH, Urteil vom 21.7.2011 a.a.O. RdNrn. 44 und 50).

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 398/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die Verlängerung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Der Dienstherr hat den Interessen seiner Beamten an der Vermeidung einer übermäßigen Belastung und damit dem Fürsorgegedanken Rechnung getragen, indem er - im Rahmen eines Stufenmodells - für ältere Beamte eine kürzere regelmäßige Arbeitszeit von 41 oder 40 Stunden in der Woche festgeschrieben und auch jugendliche und schwerbehinderte Beamte von der 42-Stunden-Woche ausgenommen hat, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 AzV (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008 Az. 2 BvR 398/07, BayVBl 2008, 341, RdNr. 9 nach ).

    Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation auf die geleisteten Arbeitsstunden umzulegen und eine Arbeitszeitverlängerung gleichzeitig als Besoldungskürzung zu begreifen (BVerfG, Beschluss vom 30.1.2008, a.a.O., RdNr. 10 nach ).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Bei dieser Sachlage ist auch der Voraussetzung der "Objektivität" bei der Setzung legitimer Ziele (Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 1 AGG) in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009, Az. 8 AZR 906/07, BAGE 129, 181, RdNrn. 45 ff., 55) Genüge getan, wonach zu prüfen ist, ob das verfolgte Interesse auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und ob die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird.

    Indem das Ziel des Schutzes der älteren Arbeitnehmer (auch) im Interesse der Allgemeinheit liegt, steht zugleich fest, dass dieses Ziel grundsätzlich als eine "objektive und angemessene" Rechtfertigung einer von den Mitgliedstaaten vorgesehenen Ungleichbehandlung wegen des Alters anzusehen ist (EuGH Urteil Mangold, RdNr. 61) und von der nationalen Rechtsprechung (auch zu Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie, § 10 Abs. 1 Satz 1 AGG) ebenfalls als ein "angemessenes" Ziel gesehen wird (vgl. BAG, Urteil vom 22.1.2009, a.a.O).

  • BVerfG, 05.01.2011 - 1 BvR 2870/10

    Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Der Grund liegt darin, dass das Unterlassen einer gebotenen Vorlage an den EuGH durch ein nationales Gericht die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.1.2011, Az. 1 BvR 2870/10, NJW 2011, 1131, RdNr. 7 nach , m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 18.04.2002 - 11-VII-00
    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich im Zusammenhang mit Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt getroffene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 18.4.2002 Az. Vf. 11-VII-00, VerfGHE 55, 57 = BayVBl 2002, 596, RdNr. 23 nach , m.w.N.).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Nach dem Erwägungsgrund 25 der Richtlinie ist eine Diskriminierung des Alters zu verbieten; dieses Verbot ist als ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts anzusehen, den die Richtlinie konkretisiert (EuGH, Urteil Mangold, RdNr. 75; Urteil vom 19.1.2010, Kücükdeveci, Az. C-555/07, RdNr. 21).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Während der Umsetzungsfrist war es den Mitgliedstaaten untersagt, Vorschriften zu erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich in Frage zu stellen (EuGH, Urteil vom 22.11.2005, Mangold, Az. C-144/04, RdNrn. 68 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerfG vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die physische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter abnimmt (etwa BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 67 mwN, BAGE 132, 210; Bayerischer VGH 24. Oktober 2011 - 3 ZB 08.721 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

    Arbeitnehmer mit einer 40-Stundenwoche, die die Altersgrenzen nicht erreicht haben, werden wegen ihres Alters ungünstiger behandelt (vgl. zur Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayrischer Beamter in einem am Lebensalter orientierten Stufenmodell: BayVGH 24. Oktober 2011 - 3 ZB 08.721 - juris).

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der eine gestaffelte Altersarbeitszeitverkürzung ab dem 50. Lebensjahr für bayerische Beamte (§ 2 Abs. 1 ArbZV BY aF) insoweit nicht beanstandet hat (vgl. BayVGH 24. Oktober 2011 - 3 ZB 08.721 - juris).

  • ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1445/12

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Dauer der

    Ein legitimes Ziel könnte insbesondere die Regelung von Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter sein (unter Verweis auf Bayrischen VGH Beschluss vom 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 Rdnr. 10 m.w.N.).

    Denn das Erholungsbedürfnis von Arbeitnehmern korreliert nicht zwangsläufig mit zunehmendem Alter (anders offenbar ebenfalls "aus eigener Sachkunde" BayVGH von 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 Rdnr. 20).

  • LAG Hessen, 17.01.2014 - 14 Sa 646/13

    Mehr Urlaubstage für ältere Beschäftigte

    Weitere sachverständige Aufklärung dieses allgemeinen Befundes ist nach Einschätzung der Kammer für den ausgeführten Erfahrungssatz nicht geboten ( ebenso B ayerischer VGH 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 0 7.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. Juris ) .
  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

    Weitere sachverständige Aufklärung dieses allgemeinen Befundes ist nach Einschätzung der Kammer für den ausgeführten Erfahrungssatz nicht geboten (ebenso Bayerischer VGH 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 - [...]; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. [...]).
  • VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 N 14.1545

    Bayerische Gerichtsvollzieherbürokostenentschädigungsverordnung 2001-2003

    Hiervon kann ein zur Vorlage verpflichtetes Gericht nur ausgehen, wenn es überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Europäischen Gerichtshof die gleiche Gewissheit besteht (vgl. dazu BayVGH, B. v. 26.6.2009 - 3 ZB 08.2200 Rn. 6; vgl. auch B. v. 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 Rn. 49 ff.).
  • VGH Bayern, 17.12.2012 - 3 N 08.618

    Erstattung von notwendigen und angemessenen Aufwendungen für die Beschäftigung

    Hiervon kann ein zur Vorlage verpflichtetes Gericht nur ausgehen, wenn es überzeugt ist, dass auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Europäischen Gerichtshof die gleiche Gewissheit besteht (vgl. dazu BayVGH vom 26.6.2009 - 3 B 08.2200 RdNr. 6; vgl. auch vom 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 RdNrn. 49 ff.).
  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 685/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

    Weitere sachverständige Aufklärung dieses allgemeinen Befundes ist nach Einschätzung der Kammer für den ausgeführten Erfahrungssatz nicht geboten (ebenso Bayerischer VGH 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 - [...]; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. [...]).
  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 687/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

    Weitere sachverständige Aufklärung dieses allgemeinen Befundes ist nach Einschätzung der Kammer für den ausgeführten Erfahrungssatz nicht geboten (ebenso Bayerischer VGH 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 - [...]; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. [...]).
  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14

    Sieht eine tarifliche Übergangsregelung für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt ihres

    Auch gegen die von den Sozialpartnern gewählte typisierende Betrachtung bestehen keine rechtlichen Bedenken, da sich für das Regelungsergebnis insgesamt - wie dargestellt - ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 24. Oktober 2011-3 ZB 08.721 Rn. 37, zitiert nach Juris).
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