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   VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380   

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VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380 (https://dejure.org/2014,10399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2014 - 16b DC 12.2380 (https://dejure.org/2014,10399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 (https://dejure.org/2014,10399)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 07.03.2007 - 16a CD 07.1
    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 24; VGH B.-W., B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09 - juris Rn. 8) lag aufgrund der Behördenzeugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 14. Dezember 2011 (vgl. Bl. 29 der Ermittlungsakte Band 1) und vom 29. Mai 2012 (vgl. Bl. 30 der Ermittlungsakte Band 1) der erforderliche dringende Tatverdacht vor.

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ, 2006 1282 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 32.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09 - juris Rn. 6).

    Die Kostenentscheidung bleibt, weil es sich um eine unselbstständige Nebenentscheidung handelt, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - juris Rn. 30; zum Bayerischen Disziplinarrecht: BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Ein dringender Verdacht liegt deshalb nur dann vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zu Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (vgl. Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 112 Rn. 3; Pfeiffer, StPO, 3. Auflage 2001, § 112 Rn. 2; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 56. Auflage 2013, § 112 Rn. 5; Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, 1. Auflage 2011, § 27 Rn. 3: hoher Grad an Wahrscheinlichkeit; vgl. auch vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - juris Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).

    Die Kostenentscheidung bleibt, weil es sich um eine unselbstständige Nebenentscheidung handelt, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - juris Rn. 30; zum Bayerischen Disziplinarrecht: BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 24; VGH B.-W., B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09 - juris Rn. 8) lag aufgrund der Behördenzeugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz vom 14. Dezember 2011 (vgl. Bl. 29 der Ermittlungsakte Band 1) und vom 29. Mai 2012 (vgl. Bl. 30 der Ermittlungsakte Band 1) der erforderliche dringende Tatverdacht vor.

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ, 2006 1282 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 32.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 28.11.2001 - 16 D 00.2077
    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BVerwG, U.v. 12.3.1986 - 1 D 103/84 - BVerwGE 83, 158 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 28.11.2001 - 16 D 00.2077 - juris Rn. 155).

    Der erkennende Senat hat im Fall eines Lehrers (U. v. 28.11.2001, 16 D 00.2077; juris), nachdem er bereits wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus disziplinarrechtlich mit einer Degradierung belastet war, aufgrund der Vorbelastung und dem Wiederholungsfall und nach Feststellung völliger Uneinsichtigkeit die Entfernung aus dem Dienst verhängt.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    (3) Die angefochtene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung ist hinreichend bestimmt (vgl. zum rechtsstaatlich notwendigen Inhalts eines Durchsuchungsbefehls: BVerfG, B.v. 26.5.1976 - 2 BvR 294/76 - BVerfGE 42, 212 - juris Rn. 32 ff.; vgl. auch: Weiss, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Lfg. 3/2013, § 27 BDO Rn. 27).
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.1994 - 2 BvR 2559/93 - NJW 1994, 3281 - Rn. 11).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Durchsuchung und Beschlagnahme haben sich daher nicht erledigt (vgl. dazu auch: BVerfG, B.v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90 - BVerfGE 96, 27 - juris Rn. 48; Weiss, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Lfg. 3/2013, § 27 BDG Rn. 54 a.E.).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Zwar können "schlichte" Behördenzeugnisse dem Tatrichter in der Regel nicht die volle Überzeugung von Tatsachenbehauptungen vermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13/07 - BVerwGE 131, 171 - juris Rn. 31), darum geht es hier aber auch nicht, denn § 27 Abs. 1 Satz 2 BDG lässt einen unterhalb der Schwelle der vollen Überzeugung genügenden dringenden Tatverdacht ausreichen.
  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BVerwG, U.v. 12.3.1986 - 1 D 103/84 - BVerwGE 83, 158 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 28.11.2001 - 16 D 00.2077 - juris Rn. 155).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ, 2006 1282 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1 - juris Rn. 32.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09 - juris Rn. 6).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

  • BVerwG, 07.08.2012 - 2 WDB 1.12

    Gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.2094
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Die Pflicht zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 - juris Rn. 32; Urteil vom 20. Januar 1987 - 1 D 114.85 - juris Rn. 16; Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 - juris Rn. 38; VGH München, Urteil vom 28. November 2001 - 16 D 00.2077 - juris Rn. 155; Beschluss vom 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 15; Urteil vom 16. Januar 2019 - 16a D 15.2672 - juris Rn. 27; OVG Münster, Urteil vom 27. September 2017 - 3d A 1732/14.O - juris Rn. 170; OVG Magdeburg, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 - juris Rn. 47; Weiß, in: GKÖD - Disziplinarrecht, Stand: Januar 2020, J 700 Rn. 23).
  • VG München, 08.12.2016 - M 19L DA 16.5200

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren

    Ein solcher liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist demgemäß in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme nicht zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen, zum anderen darf aber auch die Maßnahme, um die ersucht wurde, nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Denn die Pflicht zum Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unteilbar und nicht auf den dienstlichen Raum beschränkt (BayVGH, B.v. 28.4.2014, a.a.O. Rn. 15).

    Hierfür ist die Handlungsbreite, in der Verletzungen der Pflicht zur Verfassungstreue und/oder eine Ansehensschädigung denkbar sind, zu groß, als dass sie einheitlichen Regeln unterliegen und in ihren Auswirkungen auf Achtung und Vertrauen gleichermaßen eingestuft werden könnten (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - a.a.O. Rn. 16).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht insoweit die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienst als angemessene Maßnahmen an (BayVGH, B.v. 28.4.2014, a.a.O. Rn. 21).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 6 E 1/19

    Justizvollzugsbeamter; Beschlagnahmeanordnung; Durchsuchungsanordnung;

    Wurden die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen verübt, genügt es, wenn gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens und gegen seine Schuld keine konkreten Umstände sprechen (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 6, v. 19. Oktober 2009 - 16b DC 09.2188 -, juris Rn. 20, u. v. 7. März 2007 - 16a CD 07.1 - , juris Rn. 23; OVG M-V, Beschl. v. 10. November 2010 - 10 O 92/10 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 16. März 2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007 - 3 B 11367/06 -, juris Rn. 11, und v. 4. Oktober 2002 - 3 B 11273/02 -, juris Rn. 5; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 22; Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 27 Rn. 3).

    Dabei kommt die Anordnung regelmäßig nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist, während sie jedenfalls dann unverhältnismäßig ist, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (so BVerfG, Beschlüsse v. 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, juris Rn. 24, und v. 14. November 2007 - 2 BvR 371/07 -, juris Rn. 13; dem folgend: BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 14, v. 19. Oktober 2009, a. a. O., juris Rn. 26, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 32; OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 12, 25; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 14; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 10, 23; Weiß, a. a. O., M § 27 Rn. 23; Wittkowski, a. a. O., § 27 Rn. 4).

    10 Anders als bei einer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollzogenen Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung, deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich ex ante, d. h. nach dem Sach- und Rechtsstand im Zeitpunkt des Erlasses des Anordnungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts zu beurteilen ist (vgl. BayVGH, Beschlüsse v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 7, und v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 11), bleibt es vorliegend dabei, dass der Disziplinarsenat über den Beschwerdegegenstand eine eigene Ermessensentscheidung gemäß § 27 SächsDG anhand des Sach- und Rechtsstands im Zeitpunkt seiner Entscheidung trifft, weil die begehrte Anordnung bisher nicht ergangen ist.

    Anders als beim erstinstanzlichen Anordnungsverfahren gemäß § 27 SächsDG, über dessen Kosten als unselbstständiges Nebenverfahren zum behördlichen Disziplinarverfahren (Teil 3 SächsDG) erst bei der das Disziplinarverfahren abschließenden Entscheidung (etwa gemäß § 37 SächsDG) zu befinden ist, stellt das dagegen gerichtete Beschwerdeverfahren gemäß § 68 SächsDG ein selbstständiges Zwischenverfahren dar, das systematisch zum gerichtlichen Disziplinarverfahren (Teil 4 SächsDG) gehört, so dass über dessen Kosten gemäß § 78 SächsDG unabhängig von dem in der Hauptsache geführten behördlichen Disziplinarverfahren zu entscheiden ist (ohne Begründung ebenso zum BDG: SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2011, a. a. O., juris Rn. 23; VGH BW, a. a. O., juris Rn. 18; ähnlich zum dortigen Landesrecht: OVG M-V, a. a. O., juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Beschlüsse v. 12. Januar 2007, a. a. O., juris Rn. 24, und v. 4. Oktober 2002, a. a. O., juris Rn. 15; a. A. zum BDG: BayVGH, Beschl. v. 28. April 2014, a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N. zu seiner Rspr.).

  • VG München, 16.01.2020 - M 19L DA 19.6408

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen einen Polizeibeamten ohne

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Denn im Interesse der Akzeptanz und der Legitimation staatlichen Handelns ist er verpflichtet, bereits den Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat diametral entgegengesetzten Gedankengut und mit Bestrebungen zu vermeiden, die sich zu einem solchen Gedankengut bekennen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 17).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG München, 18.11.2020 - M 13L DA 20.5297

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei dringendem Tatverdacht eines

    Ein solcher liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Denn im Interesse der Akzeptanz und der Legitimation staatlichen Handelns ist er verpflichtet, bereits den Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat diametral entgegengesetzten Gedankengut und mit Bestrebungen zu vermeiden, die sich zu einem solchen Gedankengut bekennen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 17).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG Stuttgart, 02.09.2022 - DL 23 K 1960/22

    Statthaftigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung, gerichtet auf

    Soweit sich der Antragsteller mit diesem Antrag (auch) unmittelbar gegen den Durchsuchungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20.05.2021 wenden sollte - was er nicht ausdrücklich erklärt, was aber angesichts seines Vorbringens zu seiner im Durchsuchungsbeschluss falsch bezeichneten Wohnanschrift zumindest denkbar erscheint - wäre hierfür auch nach dem Vollzug der Durchsuchung allein das Rechtsmittel der Beschwerde gemäß § 2 LDG i.V.m. § 146 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2022 - DL 16 S 510/22 -, n.v. und Beschluss vom 16.03.2009 - DB 16 S 57/09 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.04.2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 2 zu § 27 BDG; Düsselberg, in: von Alberti u.a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2021, § 17 LDG Rn. 12; s. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, juris Rn. 64 zur Überprüfung einer in einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren ergangenen richterlichen Durchsuchungsanordnung).

    Denn Beschwerdegegenstand ist nach § 146 VwGO allein die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. zu § 27 BDG Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.04.2014 - 16b DC 12.2380 -, juris Rn. 3 m.w.N. und zu § 4 VereinsG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.2020 - 1 S 2679/19 -, juris Rn. 64; a.A. Weiß, in: ders., Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, Lfg. 3/22, § 27 BDG Rn. 59m).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht

    Ein dringender Verdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Die beantragten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen stehen weder zur Bedeutung der Sache noch zur zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis, vgl. Art. 29 Abs. 1 Satz 3 BayDG; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Maßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG München, 27.05.2022 - DA 22.2800

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen Beamten wegen diskrimierender

    Ein dringender Verdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Die beantragten Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen stehen weder zur Bedeutung der Sache noch zur zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis, vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3 BayDG; vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3479

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen des

    Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 6; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 6).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen darf die Maßnahme, um die ersucht wird, nicht zur Bedeutung der Sache, zum anderen darf sie auch nicht zu der zu erwartenden Disziplinarmaßnahme außer Verhältnis stehen (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 12).

    Regelmäßig kommen entsprechende Zwangsmaßnahmen nur in Betracht, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 16b DC 20.1871 - juris Rn. 15; B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft diese als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380 - juris Rn. 22).

  • VG München, 02.06.2020 - M 19B DA 20.1166

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen des

  • VG München, 30.08.2021 - M 19L DA 21.4338

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren gegen

  • VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60

  • VG München, 16.09.2019 - M 19L DA 19.4593

    Durchsuchung und Beschlagnahme im Disziplinarverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 3d B 296/17

    Anordnung der Durchsuchung wegen des dringenden Verdachts eines Verstoßes des

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3478

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber Polizeibeamten wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2020 - 80 DB 1.20

    Durchsuchungsanordnung im Disziplinarverfahren

  • VG München, 19.05.2022 - M 19B DA 22.2551

    Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen einen

  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3476

    Zulässigkeit einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungsanordnung bei Verdacht von

  • VG Düsseldorf, 23.11.2016 - 35 K 13737/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

  • VG Düsseldorf, 05.07.2021 - 35 K 581/21
  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 16b DC 22.1484

    Beschlagnahmeanordnung gegen Polizisten wegen rechtsradikalen Gedankengutes

  • VG Düsseldorf, 28.08.2023 - 35 K 3126/22
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Beamten wegen

  • VG Düsseldorf, 29.12.2021 - 35 L 2020/21
  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 16a DC 21.440

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen bei Werbung eines Beamten für

  • VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160

    Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VG Düsseldorf, 05.07.2021 - 35 L 141/21
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 16a DC 21.2707

    Durchsuchung bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung eines Beamten

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2020 - 3 ZD 10/20

    Beamter; Beschlagnahme; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; dringender Verdacht;

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