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   VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95   

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https://dejure.org/1996,9977
VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95 (https://dejure.org/1996,9977)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.01.1996 - 4 TG 3155/95 (https://dejure.org/1996,9977)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Januar 1996 - 4 TG 3155/95 (https://dejure.org/1996,9977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Wohnraumzweckentfremdungsverbot: Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95
    Im übrigen setzt die Anwendung eines Verwertungsverbotes, dort, wo es gesetzlich normiert (z. B. § 136 a Abs. 3 Satz 2 StPO) oder in der Rechtsprechung anerkannt ist (Bundesgerichtshof, Beschluß vom 27.02.1992 - 5 StR 190/91 - BGHSt 38, 214 bis 231 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung), gerade voraus, daß die nicht verwertbare Selbstbezichtigung grundrechtswidrig erzwungen oder in sonstiger von der Rechtsordnung mißbilligter Weise zustande gekommen ist.
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95
    Anders als im Fall der vorkonstitutionellen Konkursordnung kann eine solche Regelung hier auch nicht im Wege einer ergänzenden verfassungskonformen Auslegung gefunden werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 - BVerfGE 56, 37 bis 54 (49 bis 51)).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95
    Allerdings ist fraglich und im vorliegenden Verfahren nicht zu klären, in welchem Umfang das Verbot des Selbstbezichtigungszwangs von der Erfüllung einer zweckentfremdungsrechtlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht entbinden kann (vgl. das Spannungsverhältnis von § 31 a Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr sowie § 4 Abs. 3 und 4 des Fahrpersonalgesetzes und die hierzu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1122, 1238/79 - BVerfGE 55, 144 bis 154 und des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 9. August 1983 - 1 C 7.82 - DÖV 1984 S. 73 f.).
  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 7.82

    Auskunftsverweigerungsrecht - Fahrpersonal - Herausgabe von Unterlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.1996 - 4 TG 3155/95
    Allerdings ist fraglich und im vorliegenden Verfahren nicht zu klären, in welchem Umfang das Verbot des Selbstbezichtigungszwangs von der Erfüllung einer zweckentfremdungsrechtlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflicht entbinden kann (vgl. das Spannungsverhältnis von § 31 a Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr sowie § 4 Abs. 3 und 4 des Fahrpersonalgesetzes und die hierzu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1122, 1238/79 - BVerfGE 55, 144 bis 154 und des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 9. August 1983 - 1 C 7.82 - DÖV 1984 S. 73 f.).
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