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   VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91   

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https://dejure.org/1993,10177
VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91 (https://dejure.org/1993,10177)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.02.1993 - 13 TH 2186/91 (https://dejure.org/1993,10177)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 13 TH 2186/91 (https://dejure.org/1993,10177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 Abs 1 VwGO, § 3 Abs 5 AuslG, § 44 Abs 5 S 2 AuslG, § 55 AuslG, § 69 Abs 2 AuslG
    Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreiten Ausländers; einstweiliger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
    Daß er bzw. seine Eltern auf gegenseitige Lebenshilfe in der Familiengemeinschaft angewiesen wären, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerfG -- Richterausschuß --, Beschluß vom 1. September 1982, InfAuslR 1982, 271 zu der Reichweite des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG betreffend den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren Eltern).
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
    Erschöpft sich die Entscheidung der Ausländerbehörde in der bloßen Versagung einer Begünstigung, weil die genannte Fiktionswirkung nicht eingetreten ist, so ist vorläufiger Rechtsschutz allein im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen (vgl. hierzu grundlegend: Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 -- 13 TH 2288/90 --, EZAR 622 Nr. 9).
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften -

    Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
    Da nach § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG vor der Ausreise des Ausländers ein Rechtsbehelf gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG nur darauf gestützt werden kann, daß der Versagungsgrund -- und damit in logischer Konsequenz auch der Ausschlußgrund für das fiktive Bleiberecht -- nicht vorliegt, ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber bei einem Eingreifen des § 69 Abs. 2 Satz 2 AuslG den Verbleib eines Ausländers in Deutschland zur Durchführung seines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nicht für erforderlich hält (vgl. Beschluß des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 1992 -- 12 TH 1409/92 --).
  • VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber einem noch nicht 16 Jahre alten

    Die rechtliche Wirkung dieser Maßnahme, die gemäß § 95 Abs. 1 AuslG auch nach Inkrafttreten der Neuregelung unverändert fortgilt (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Februar 1993 - 13 TH 2186/91 -), besteht nicht allein im Wegfall der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der zeitlichen Beschränkung (so heute ausdrücklich: § 44 Abs. 5 Satz 2 AuslG), sondern sie stellt eine aufenthaltsbeendende und die Ausreisepflicht begründende Maßnahme dar.
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