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VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 Abs 1 VwGO, § 3 Abs 5 AuslG, § 44 Abs 5 S 2 AuslG, § 55 AuslG, § 69 Abs 2 AuslG
Wirkungen der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts eines vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung befreiten Ausländers; einstweiliger Rechtsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.08.1991 - VI/1 H 485/91
- VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
Daß er bzw. seine Eltern auf gegenseitige Lebenshilfe in der Familiengemeinschaft angewiesen wären, ist nicht ersichtlich (vgl. BVerfG -- Richterausschuß --, Beschluß vom 1. September 1982, InfAuslR 1982, 271 zu der Reichweite des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG betreffend den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren Eltern). - VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90
Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 - …
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
Erschöpft sich die Entscheidung der Ausländerbehörde in der bloßen Versagung einer Begünstigung, weil die genannte Fiktionswirkung nicht eingetreten ist, so ist vorläufiger Rechtsschutz allein im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen (vgl. hierzu grundlegend: Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 -- 13 TH 2288/90 --, EZAR 622 Nr. 9). - VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92
Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften - …
Auszug aus VGH Hessen, 04.02.1993 - 13 TH 2186/91
Da nach § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG vor der Ausreise des Ausländers ein Rechtsbehelf gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG nur darauf gestützt werden kann, daß der Versagungsgrund -- und damit in logischer Konsequenz auch der Ausschlußgrund für das fiktive Bleiberecht -- nicht vorliegt, ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber bei einem Eingreifen des § 69 Abs. 2 Satz 2 AuslG den Verbleib eines Ausländers in Deutschland zur Durchführung seines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens nicht für erforderlich hält (vgl. Beschluß des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 1992 -- 12 TH 1409/92 --).
- VGH Hessen, 12.03.1993 - 13 TH 453/92
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber einem noch nicht 16 Jahre alten …
Die rechtliche Wirkung dieser Maßnahme, die gemäß § 95 Abs. 1 AuslG auch nach Inkrafttreten der Neuregelung unverändert fortgilt (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Februar 1993 - 13 TH 2186/91 -), besteht nicht allein im Wegfall der Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der zeitlichen Beschränkung (so heute ausdrücklich: § 44 Abs. 5 Satz 2 AuslG), sondern sie stellt eine aufenthaltsbeendende und die Ausreisepflicht begründende Maßnahme dar.