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   VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A   

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VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A (https://dejure.org/2017,18074)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A (https://dejure.org/2017,18074)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A (https://dejure.org/2017,18074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylrechts

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3; AsylG § 3a; AsylG § 3b; AsylG § 4
    BEACHTLICHE WAHRSCHEINLICHKEIT; KAUSALE VERKNÜPFUNG; OPPOSITIONELLE GESINNUNG; RESERVIST; RÜCKKEHRGEFÄHRDUNG; (VERMEINTLICH) REGIERUNGSFEINDLICHE REGION; WEHRDIENSTENTZIEHER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Asylstatus Syrer: Flüchtlingsanerkennung wehrdienstpflichtiger Syrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge möglich - VGH bejaht drohende Inhaftierung und Folter bei Rückkehr aufgrund Wehrdienstentzuges

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Flüchtlingsstatus für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Der in diesem Zusammenhang geäußerten Auffassung des OVG NordrheinCWestfalen in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A -, wonach die vom UNHCR angegebenen Quellen diese Einschätzung nicht trügen, folgt der Senat nicht.

    Auch das Argument, die Lebenserfahrung spreche dafür, dass diejenigen, die vor dem Bürgerkrieg ins Ausland geflohen sind, in den Augen der syrischen Machthaber in aller Regel keine Bedrohung darstellten, sondern lediglich dem Konflikt aus dem Weg gegangen seien (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 100922/16 - OVG Münster, Urteil vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16 - beide juris) stellt nach Ansicht des Senats diese sachverständigen Äußerungen nicht in Frage.

    Der Senat folgt insoweit auch nicht den Ausführungen des OVG Münster in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - wonach es für jedermann auf der Hand liege, dass angesichts des kulturübergreifenden Phänomens der Furcht vor einem Kriegseinsatz als Motivation zur Wehrdienstentziehung in Kriegszeiten, Flucht und Asylbegehren syrischer Wehrpflichtiger regelmäßig nichts mit politischer Opposition zu tun hätten.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Maßgebend ist damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 - und vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, beide juris), d.h. die Frage, ob aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Klägers nach Abwägung aller Umstände eine Rückkehr in den Herkunftsstaat unzumutbar erscheint.

    Angesichts der Vielzahl der nach den oben wiedergegebenen Auskünften gefolterten und getöteten vermeintlichen Regimegegnern besteht auch für den Kläger nicht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, sondern die reale Möglichkeit, dass er ebenfalls Opfer solcher gezielten Repressalien wird, so dass ein verständiger, sich an die Stelle des Klägers versetzender Mensch das Risiko einer Rückkehr in den Heimatstaat nicht auf sich nehmen wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 - juris).

    Entscheidende Bedeutung kommt im Rahmen der Verfolgungsprognose der mit einzubeziehenden Schwere der zu befürchtenden Verfolgungshandlungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, juris) zu, die - wie oben dargestellt - bis hin zu Tötungen durch Folter oder als Folge der Haftbedingungen reicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Die erforderliche Verknüpfung ist insbesondere auch dann zu bejahen, wenn die Verfolgungsmaßnahme erst der Ermittlung einer oppositionellen Gesinnung dient (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 - juris).

    Die Annahme mangelnder Verfolgungskapazität der syrischen Behörde würde eine solche Annahme in unzulässiger Weise auf der Hypothese aufbauen (müssen), die nach Europa geflüchteten Syrer würden massenhaft gleichzeitig zurückkehren und die Einreisekontrollen (ggf. am Flughafen) durchlaufen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anhand des inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen, ob eine spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin wegen eines geschützten Merkmals erfolgt (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, - 2 BvR 1000/86 -, - 2 BvR 96/86 -, BVerfG, Beschluss vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, alle juris; Marx, AsylVfG, Kommentar, 8. Aufl., § 3d, Rdnr. 54).

    Der Senat hat auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, dem syrischen Staat ermangele es zwischenzeitlich an den erforderlichen Ressourcen und Kapazitäten für Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Rückkehrern, was zum Ausschluss der staatlichen Verfolgung wegen Verlusts der staatlichen Hoheitsgewalt führen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, juris).

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb anzunehmen, wenn bei der im Rahmen der Prognose vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 -, juris).

    Ein verständiger Betrachter wird bei der Abwägung aller Umstände daneben auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs in einem gewissen Umfang in seine Betrachtung mit einbeziehen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 07.02.2008 - 10 C 33.07 -, juris).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Deutlich werden kann der politische Charakter von Wehrdienstregelungen etwa daran, dass Verweigerer oder Deserteure als Verräter an der gemeinsamen Sache angesehen und deswegen übermäßig hart bestraft, zu besonders gefährlichen Einsätzen kommandiert oder allgemein geächtet werden (vgl. insofern BVerwG, Urteil vom 31.03.1981 - 9 C 6.80 - juris).
  • OVG Saarland, 18.05.2017 - 2 A 176/17

    Flüchtlingsschutz Syrien; illegale Ausreise; Wehrdienstentziehung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Der Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer individuellen politischen Verfolgung des Klägers steht auch nicht das erhebliche Mobilisierungsinteresse des syrischen Staates entgegen (so aber OVG Saarlouis, Urteil vom 18.05.2017 - 2 A 176/17 - juris).
  • EGMR, 15.10.2015 - 40081/14

    Russland verurteilt - Keine Zwangsausweisung nach Syrien

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2015 ebenfalls die Ansicht von Human Rights Watch zugrunde gelegt, wonach rückkehrende syrische junge Männer im wehrfähigen Alter von Haft und Misshandlung besonders bedroht seien (vgl. EGMR, Urteil vom 15.10.2015 - 40081/14, 40127/14 - L.M. u.a. ./. Russische Föderation, NVwZ 2016, 1779, Rdnr. 123 - 125).
  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Diese Größenordnung dürften auch auf lange Sicht durch einen effektiven Sicherheitsapparat, der faktisch keinen verfahrensrechtlichen oder sonstigen rechtsstaatlichen Beschränkungen unterliegt, zu bewältigen sein (vgl. VG Trier, Urteil vom 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris), zumal die syrischen Sicherheitskräfte alle Einreisepunkte unter ihrer Kontrolle haben, über die eine (hypothetische) Rückführung erfolgen würde, und so die Zahl der Rückkehrer selbst ihren Kapazitäten anpassen könnten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16
    Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die syrischen Sicherheitsbehörden alle Rückkehrer schon deshalb jedenfalls einer eingehenderen Befragung unterziehen werden, damit sie einschätzen können, ob Verdachtsmomente für terroristische Aktivitäten - oder möglicherweise auch nur für eine regimegegnerische Haltung des Betroffenen oder Kenntnisse über oppositionelle Aktivitäten Dritter - gegeben sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - Bay. VGH, Urteil vom 14.02.2017 - 21 B 17.30073 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 21 B 17.30073

    Furcht vor Verfolgung wegen Entzug vor dem Militärdienst in Syrien

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Vielmehr wird die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ohne besondere zusätzliche Anhaltspunkte bzw. gefahrerhöhende Merkmale bei unverfolgt ausgereisten Syrern in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend abgelehnt (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 22. August 2017 - 2 A 262/17 - juris Rn. 23; VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 - juris Rn. 42; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 43; OVG Münster, Urteile vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris Rn. 30 ff. und vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 29 ff. [dazu: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 1 B 98/17 - juris]; OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 - juris Rn. 11; VGH München, Urteil vom 21. März 2017 - 21 B 16.31013 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn 42 ff. [dazu: BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22/17 - juris]; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) und allein noch vom VGH Kassel als offen angesehen (Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 48).

    Hingegen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin umstritten, ob bei Wehrdienstentziehern gefahrerhöhende Merkmale angenommen werden können (dafür: VGH Kassel, Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 51 ff., für einen Wehrdienstentzieher, der aus einer vermeintlich regierungsfeindlichen Zone stammt; VGH Mannheim, Urteil vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 - juris Rn. 34 und VGH München, Urteil vom 14. Februar 2017 - 21 B 16.31001 - juris Rn. 22 für einen wehrpflichtigen Reservisten; dagegen: OVG Saarlouis, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 2 A 365/17 - juris Rn. 26 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 72; OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris Rn. 37 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 2017 - 1 B 108/17 - juris Rn. 10 f., vom 2. Mai 2017 - 1 B 74/17 - juris Rn. 15 ff. und vom 26. April 2017 - 1 B 70/17 - juris Rn. 2).

    Entsprechend lässt sich den insoweit übereinstimmenden Feststellungen des VGH Kassel (Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 53 ff.) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 73) entnehmen, dass in Syrien für Männer eine allgemeine Wehrpflicht ab 18 Jahren besteht.

    Das Verwaltungsgericht bezieht sich hinsichtlich der Behandlung von Rückkehrern insbesondere auf den Immigration and Refugee Board of Canada (Syria: Treatment of returnees upon arrival at Damascus International Airport and international land border crossing points vom 19. Januar 2016), der in neueren Erkenntnismitteln weiterhin als maßgebliche Quelle genannt wird (vgl. z.B. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation: Syrien vom 5. Januar 2017, S. 42), und den auch der VGH Kassel als wesentliches Erkenntnismittel zitiert (Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 49).

  • VG Hannover, 14.03.2018 - 4 A 7073/17

    Syrien; Verfolgung; Wehrpflicht

    Ebenfalls ausreichend ist, dass eine Verfolgungshandlung auf dem Verdacht einer bestimmten Gesinnung beruht oder sie erst der Ermittlung einer oppositionellen Gesinnung dient (VGH Mannheim, Beschluss vom 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Urteil vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 71; VG Köln, Urteil vom 09. August 2017 - 26 K 6740/16.A -, Rn. 19, juris).

    Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung an, die mit überzeugender Würdigung der vorhandenen Erkenntnisse und Auskünfte dargelegt hat, dass einem syrischen Mann, der trotz Militärdienstpflicht ausgereist ist, bei einer unterstellten Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit menschenrechtswidrige Maßnahmen, insbesondere Folter, droht (vgl. nur OVG Bautzen, Urt. vom 07.02.2018 - 5 A 1245/17.A -, juris; OVG Bremen, Urt. vom 24.01.2018 - 2 LB 194/17 -, juris; VGH München, Urt. vom 14.02.2017 - 21 B 16.31001 -, und Urt. vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, beide juris; VGH Mannheim, Urt. vom 14.06.2017 - Az. A 11 S 511/17 -, juris; VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A -, juris; OVG Münster, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16.A -, juris; VG Göttingen, Urt. vom 23.08.2017 - 3 A 546/17 -, juris; VG Köln, Urt. vom 09.08.2017 - 26 K 6740/16.A -, juris).

    Das Gericht nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die ausführlichen Begründungen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteils vom 14.02.2017 (21 B 16.31001 -, juris, Rn. 24ff), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 14.06.2017 (A 11 S 511/17 -, juris, Rn. 34ff) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Kassel im Urteil vom 06.06.2017 (3 A 3040/16.A -, juris, Rn. 31) und schließt sich diesen in vollem Umfang an.

    Angesichts der Tatsache, dass die syrischen Sicherheitskräfte - insbesondere an den logistischen Knotenpunkten - weiterhin effektiv Staatsgewalt ausüben, keinen rechtsstaatlichen Beschränkungen unterliegen und darüber hinaus die hier in Rede stehende Personengruppe leicht anhand von Alter, Geschlecht und Flugroute identifizieren können, erscheint es dem Gericht überwiegend wahrscheinlich, dass die syrischen Sicherheitskräfte in einem realistischen Rückkehrszenario in der Lage sein werden die o.g. Verfolgungshandlungen gegenüber Wehrdienstverweigerern weiterhin systematisch durchzusetzen (so auch OVG Bremen, Urt. vom 24.01.2018 - 2 LB 194/17 -, Rn. 37, juris; VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A - juris, Rn. 96; VG Göttingen, Urt. vom 23.08.2017 - 3 A 546/17 -, juris, Rn. 15).

    Ganz im Gegenteil lässt der Bedarf an Soldaten zur Auffüllung der Lücken und der gegenläufige Anreiz für Wehrpflichtige, sich wegen der Gefährlichkeit des Kriegseinsatzes dem Wehrdienst zu entziehen, es aus Sicht des syrischen Staates geboten erscheinen, gegen Wehrdienstentzieher aus Abschreckungsgründen harsch vorzugehen und anstelle der rechtlich vorgesehenen Haftstrafen auf zeit- und kostensparende extralegale Bestrafungen zu setzen, die die Qualität von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a Abs. 1 AsylG erreichen (OVG NRW, Urt. vom 04.05.2017 - 14 A 2023/16.A -, juris, Rn. 46; VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A -, juris, Rn. 88; VG Köln, Urt. vom 09.08.2017 - 26 K 6740/16.A -, juris, Rn. 56; a.A. OVG Saarlouis, Urt. vom 18.05.2017 - 2 A 176/17).

    Bei der Bestimmung der Risiken, denen der Einzelne aufgrund der Wehrdienstentziehung ausgesetzt ist, trägt u.a. der Herkunftsort/Wohnort und die konfliktbezogene Entwicklung in dieser Region (z.B. ob Proteste gegen die Regierung stattfanden, ob die Region unter der Kontrolle von regierungsfeindlichen bewaffneten Gruppen steht oder ob die Region durch die Regierung von der Opposition zurückerobert wurde) im Profil einer Person dazu bei, dass diese als nicht hinreichend loyal gegenüber der Regierung und / oder als Unterstützer der (politischen oder bewaffneten) Opposition wahrgenommen wird (vgl. hierzu VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A -, juris, Rn. 64ff).

    Die wegen der Wehrdienstentziehung drohende Bestrafung dient somit nicht lediglich der Sicherstellung der Wehrdienstpflicht und der Ahndung des mit der Dienstverweigerung verbundenen kriminellen Unrechts, sondern gerade der Bekämpfung einer unterstellten regimefeindlichen Gesinnung (OVG Sachsen, Urt. vom 07.02.2018 - 5 A 1245/17.A -, juris; OVG Bremen, Urt. vom 24.01.2018 - 2 LB 194/17 -, juris; VGH München, Urt. vom 14.02.2017 - 21 B 16.31001 -, juris, Rn. 22; VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A -, juris, Rn. 30; VG Göttingen, Urt. vom 23.08.2017 - 3 A 546/17 -, juris, Rn. 19).

    In Anbetracht der im höchsten Maße von Irrationalität geprägten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen die eigene Bevölkerung zum bloßen Zweck des eigenen Machterhalts kann nicht angenommen werden, dass das Regime auf einer Realitätserkenntnis beruhend andernorts sein Verhalten an den Maßstäben der Vernunft und Realität ausrichtet (so auch VG Köln, Urt. vom 09.08.2017 - 26 K 6740/16.A -, juris, Rn. 121; VG Münster, Urt. vom 08.03.2017 - 8a K 3540/16.A -, juris, Rn. 73; VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16.A -, juris, Rn. 62).

    Nicht erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Verfolgungsgrund der einzige oder vorherrschende Grund für die Verfolgungshandlung sein muss (vgl. OVG Bautzen, Urt. vom 07.02.2018 - 5 A 1245/17.A -, juris, Rn. 39; VGH Kassel, Urt. vom 06.06.2017 - 3 A 3040/16,A -, juris, Rn. 58ff; UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10: Anträge auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus Gründen des Militärdienstes im Zusammenhang mit Artikel 1 (A) 2 des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 3. Dezember 2013).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 18.7.2012 - 3 L 147/12-, vgl. nunmehr aber Beschl. v. 29.3.2017 - 3 L 249/16 -, jeweils juris, wonach aufgrund geänderter Tatsachen die damalige Entscheidung als überholt anzusehen ist, VGH Bad.-Württb., Beschl. v.19.6.2013 - A 11 S 927/13 -, (die nachfolgenden Entscheidungen vom 14.6.2017 - A 11 S 511/17 - u. v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 -, jeweils juris betreffen nur den Wehrdienst), offen gelassen: Hess. VGH, Urt. v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16 -, juris).

    (a) Der Senat ist nicht der Auffassung, dass bereits das grundsätzliche Unterworfensein von syrischen Männern unter eine nicht verlässlich eingrenzbare Dienstpflicht flüchtlingsrechtlich (hier nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 - 3 AsylG) relevant ist (so Bay. VGH, Urt. v. 14.2.2017 - 21 B 16.31001 -, v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, jeweils juris, VGH Bad.-Württb., Urt v. 14.6.2017 - A 11 S 511/17 -, v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 -, jeweils juris, Hess. VGH, Urt. v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16 -, juris, wobei in jenem Verfahren die Herkunft aus einer regierungsfeindlichen Zone mit berücksichtigt wurde).

    Der die Wehrpflichtproblematik anders beurteilenden Auffassung des Bay VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris, des VGH Bad- Württb., Urt. v. 14.6.2017 - A 11 S 511 /17 -, juris und des Hess. VGH, Urt. v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16 -, juris (dieser in Verbindung mit der Herkunft aus einer - vermeintlich - regierungsfeindlichen Zone) vermag der Senat nicht zu folgen.

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