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   VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11   

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VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11 (https://dejure.org/2012,18769)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.07.2012 - 6 A 1820/11 (https://dejure.org/2012,18769)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 6 A 1820/11 (https://dejure.org/2012,18769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 240 ZPO, § 35 InsO, § 55 InsO, § 85 InsO, § 86 InsO
    Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Verbot der Fortsetzung der Geschäfte mit Finanzdienstleistungen durch Anordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterbrechung des Anfechtungsverfahrens gegen einen Untersagungs- und Abwicklungsbescheid der BaFin durch Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    INSOLVENZ; UNTERBRECHUNG; WIEDERAUFNAHME

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2128
  • NZI 2012, 765
  • WM 2012, 1966
  • DÖV 2012, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Über die Wirksamkeit der von Seiten der Beklagten erklärten Wiederaufnahme ist im Wege einer förmlichen Zwischenentscheidung durch Beschluss zu entscheiden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 -, ESVGH 56, 187).

    In Fortführung der Rechtsprechung der Entscheidung vom 21. November 2005 (6 TG 1992/05, a.a.O.) ist der Senat der Auffassung, dass ein Schuldner, der sich mit einer Anfechtungsklage gegen die Untersagung unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte wendet, einen Aktivprozess führt.

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Im Gegenteil müsste der Beklagten auch schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis aller Umstände daran gelegen sein, dass nicht bestimmte Gläubiger zum Nachteil anderer bevorzugt werden (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2012 - IX ZR 239/09 - und vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11 -, beide juris).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Im Gegenteil müsste der Beklagten auch schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Kenntnis aller Umstände daran gelegen sein, dass nicht bestimmte Gläubiger zum Nachteil anderer bevorzugt werden (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 2012 - IX ZR 239/09 - und vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11 -, beide juris).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Die analoge Anwendung des § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO, die die Beklagte aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2010 (Az. I ZR 158/07, BGHZ 185, 11) herleiten will, ist nach Ansicht des Senats ebenfalls auszuschließen.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 17.06

    Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Demgegenüber werden nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten, in denen es um höchstpersönliche Rechte geht, nicht unterbrochen, weil sie die Insolvenzmasse weder betreffen noch irgendwelchen Bezug auf die Insolvenzmasse haben (vgl. zum Vorstehenden: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, Kommentar, 12. Aufl., § 85, Rdnr. 8 ff., m.w.N.; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 6 C 17.06 -, juris).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Denn abweichend von der dortigen Fallgestaltung, in der der Insolvenzverwalter zumindest für eine gewisse Zeitspanne die Geschäfte des Schuldners - Betrieb einer Anlage - fortführte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 7 C 38.97 -, BVerwGE 107, 299), liegt gerade kein entsprechendes Handeln des Klägers vor, vielmehr sind - von der Beklagten unbestritten - die aktiven Geschäfte der Schuldnerin bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt worden, so dass es an entsprechenden Handlungen des Insolvenzverwalters fehlt.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 40.07

    Abschlussbetriebsplan; verantwortliche Person; Unternehmer; gesetzlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Das Recht zur Wiederaufnahme steht grundsätzlich dem Insolvenzverwalter zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 40.07 -, NVwZ 2008, 583); ein Zwang zur Aufnahme besteht nicht.
  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Bezüglich der im Verwaltungsprozess regelmäßig anhängigen Streitgegenstände einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage kann die Bezugnahme auf § 35 InsO zwar zu Abgrenzungsproblemen führen, regelmäßig wird jedoch darunter auch ein vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangener Verwaltungsakt - sei es eine Anordnung oder ein Verbot - gegen den Schuldner zu fassen sein, soweit nicht höchstpersönliche Rechte des Schuldners oder eines Organs des Schuldners (etwa eine Gewerbeuntersagung gegen einen Geschäftsführer einer GmbH, vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. November 2002 - 8 UE 3195/01 -, ESVGH 53, 98) betroffen sind.
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10

    Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Das Bundesverwaltungsgericht betont im Urteil vom 23. November 2011 (Az. 8 C 18.10):.
  • BVerwG, 05.10.2005 - 7 B 65.05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ; Abweichung von

    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
    Auch die von der Beklagten genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2005 zu einem betriebsgestaltenden Handeln eines Insolvenzverwalters (Az. 7 B 65.05, juris) ist nicht geeignet, im vorliegenden Fall eine Verwaltung der Insolvenzmasse darzulegen.
  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse;

  • VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07

    Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für

  • VGH Hessen, 17.11.2005 - 22 TL 807/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Kettenabordnung

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 9 K 646/11

    Einlagengeschäft

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Da über den beim Amtsgericht K. gestellten Insolvenzantrag betreffend die Klägerin noch nicht entschieden wurde, ist eine Entscheidung im Berufungszulassungsverfahren nicht durch § 173 Satz 1 VwGO, § 240 ZPO ausgeschlossen (zur Anwendung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.9.2014 - OVG 6 N 76.14; HessVGH, B. v. 6.7.2012 - 6 A 1820/11; VG Düsseldorf, GB. v. 11.10.2013 - 14 K 5159/13).
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2575

    Auslagenvorschuss für Standsicherheitsprüfungen und Bauüberwachungsmaßnahmen des

    Da über den beim Amtsgericht K. gestellten Insolvenzantrag betreffend die Klägerin noch nicht entschieden wurde, ist eine Entscheidung im Berufungszulassungsverfahren nicht durch § 173 Satz 1 VwGO, § 240 ZPO ausgeschlossen (zur Anwendung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.9.2014 - OVG 6 N 76.14; HessVGH, B. v. 6.7.2012 - 6 A 1820/11; VG Düsseldorf, GB. v. 11.10.2013 - 14 K 5159/13).
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 15 ZB 14.2572

    Auslagen für die Vergütung von prüfungs- und bauüberwachungsbezogenen

    Da über den beim Amtsgericht K. gestellten Insolvenzantrag betreffend die Klägerin noch nicht entschieden wurde, ist eine Entscheidung im Berufungszulassungsverfahren nicht durch § 173 Satz 1 VwGO, § 240 ZPO ausgeschlossen (zur Anwendung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 16.9.2014 - OVG 6 N 76.14; HessVGH, B. v. 6.7.2012 - 6 A 1820/11; VG Düsseldorf, GB. v. 11.10.2013 - 14 K 5159/13).
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