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   VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90   

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https://dejure.org/1990,3750
VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90 (https://dejure.org/1990,3750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.1990 - 10 TH 1317/90 (https://dejure.org/1990,3750)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1990 - 10 TH 1317/90 (https://dejure.org/1990,3750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 5 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO, § 22 Abs 6 AsylVfG, § 22 Abs 9 AsylVfG
    Zuweisung von Asylbewerbern - Begründung der Zuweisungsentscheidung im gerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuweisung von Asylantragstellern an einen bestimmten Landkreis; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung bezüglich der Verteilung und Zuweisung; Notwendigkeit umfassender Begründung der Ermessensentscheidung im Aussetzungsverfahren; Lückenloser Rechtsschutz gegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90
    Die nachträgliche Bekanntgabe der im vorliegenden Fall maßgeblichen Gründe für die Zuweisungsentscheidung bildet die Voraussetzung für den durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Eingriffe der öffentlichen Gewalt, der sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen darf, sondern zu einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen muß (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 -- 2 BvR 1413/83 --).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90
    Nach Auffassung des Senats ist jedoch zu verlangen, daß die für die Entscheidung nach § 22 Abs. 5 AsylVfG maßgebenden Gründe von der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren bekanntgemacht werden (vgl. Kopp, VwVfG § 45 Rdnr. 23 m.w.N. allgemein zu Fällen, in denen die behördliche Ausgangsentscheidung keiner Begründung bedurfte, und BVerwGE 19, 332 (337)).
  • BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83

    Verfassungsmäßigkeit der durch das AsylVfG vorgesehenen Unterbringung in

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90
    Sie ist im Hinblick auf das erhebliche öffentliche Interesse an der Beschleunigung des Asylverfahrens hinzunehmen (vgl. dazu BVerfG, NJW 1984, 558), zumal im Falle der Einlegung eines Widerspruchs oder der Anrufung des Verwaltungsgerichts im weiteren Verfahrensablauf ergehende Entscheidungen zu begründen sind (vgl. für den Widerspruchsbescheid § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO und für gerichtliche Urteile und Beschlüsse §§ 108 Abs. 1 Satz 2, 122 Abs. 2 VwGO).
  • VGH Hessen, 03.01.1985 - 10 TH 2149/84
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1990 - 10 TH 1317/90
    Der Senat ruft in diesem Zusammenhang seine auf dem Beschluß vom 3. Januar 1985 -- 10 TH 2149/84 -- (NVwZ 1985, 674 = EZAR 228 Nr. 3) basierende ständige Rechtsprechung zur Notwendigkeit umfassender Begründung der Ermessensentscheidung im Aussetzungsverfahren in Erinnerung.
  • VGH Hessen, 20.09.1991 - 10 TH 1718/91

    Sicherheitsinteresse des Asylbewerbers als ermessensrelevanter Belang bei der

    Erforderlich war lediglich, daß der Antragsgegner die für die Zuweisungsentscheidung maßgeblichen Gründe im Eilverfahren bekanntgab, zu dem Vorbringen des Antragstellers -- soweit es erheblich ist -- Stellung nahm, und insoweit das der Zuweisungsbehörde zukommende Ermessen ausübte (grundlegend: Hess. VGH, Beschluß vom 03.01.1985 -- 10 TH 2149/84 --, NVwZ 1985, 574 = EZAR 228 Nr. 3; ebenso Beschluß vom 28.06.1988 -- 12 TH 3954/87 -- sowie Beschluß vom 08.06.1990 -- 10 TH 1317/90 --, ESVGH 40, 307).
  • VGH Hessen, 30.07.1991 - 10 TH 1081/91

    Zur Zumutbarkeit der Zuweisung von Asylbewerbern in neue Bundesländer

    Wie der Senat bereits in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluß vom 15. Mai 1991 hervorgehoben hat, hat die zuweisende Behörde nämlich auch über die Berücksichtigung besonderer familiärer Beziehungen im Sinne des § 22 Abs. 6 Satz 1 AsylVfG hinaus im Rahmen ihrer Ermessenserwägungen Belange des betroffenen Asylbewerbers zu berücksichtigen, die ähnlich hohes Gewicht haben (Hess. VGH Beschluß vom 03. Januar 1985 - 10 TH 2149/84 -, NVwZ 1985, 574 EZAR 228 Nr. 3; und vom 08. Juni 1990 - 10 TH 1317/90 -, ESVGH 40, 307 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 30.01.1992 - 10 TH 2232/91

    Zuweisungsentscheidung nach AsylVfG § 22 - Aufenthaltswunsch des Asylbewerbers -

    Das gilt danach aber nur insoweit, als dieses Vorbringen erheblich ist, also für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte enthält, die so substantiiert dargelegt und von solchem Gewicht sind, daß sie es unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorranges des öffentlichen Interesses an der gleichmäßigen und zügigen Verteilung der Asylbewerber jedenfalls im Rahmen behördlicher Ermessensausübung gerechtfertigt erscheinen lassen könnten, von einer der Verteilungsentscheidung entsprechenden Zuweisung abzusehen, wie dies insbesondere bei solchen Gesichtspunkten der Fall ist, die ein ähnlich großes Gewicht wie die in § 22 Abs. 6 AsylVfG genannten Belange haben (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 3. Januar 1985 - 10 TH 2149/84 - a.a.O. und Beschluß vom 14. Mai 1986 - 10 TH 291/86 - a.a.O.), aber vom Senat in seiner neueren Rechtsprechung auch für unterhalb dieser Stufe liegende Belange für denkbar gehalten wird (vgl. Beschluß vom 8. Juni 1990 - 10 TH 1317/90 - ESVGH 40 S. 307 und Beschluß vom 16. September 1991 - 10 TH 1054/91 -).
  • VGH Hessen, 16.09.1991 - 10 TH 1054/91

    Ermessensausübung bei der Zuweisungsentscheidung nach AsylVfG § 22

    Erforderlich war dagegen, daß der Antragsgegner die für die Zuweisungsentscheidung maßgeblichen Gründe im Eilverfahren bekanntgibt, zu dem Vorbringen des Antragstellers -- soweit es erheblich ist -- Stellung nimmt und insoweit das der Zuweisungsbehörde zukommende Ermessen ausübt (grundlegend: Hess. VGH, Beschluß vom 03.01.1985 -- 10 TH 2149/84 --, NVwZ 1985, 574 = EZAR 228 Nr. 3; ebenso Beschluß vom 28.06.1988 -- 12 TH 3954/87 -- sowie Beschluß vom 08.06.1990 -- 10 TH 1317/90 --, ESVGH 40, 307).
  • VG Magdeburg, 08.04.2013 - 1 B 185/13

    Klärung des Alters eines Asylsuchenden i.R.e. Bescheinigung über die Meldung als

    Ein Asylbewerber hat einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (Hess. VGH, B. v. 08.06.1990, InfAuslR 1991, 54 [VGH Hessen 08.06.1990 - 10 TH 1317/90] ).
  • VG Würzburg, 06.04.2022 - W 6 K 21.31279

    Erfolglose Klage gegen eine Zuweisungsentscheidung

    Jedoch sind vor dem Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG zur Gewährleistung eines möglichst lückenlosen Rechtsschutzes gegen Eingriffe der öffentlichen Gewalt die maßgeblichen Gründe für die Zuweisungsentscheidung in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren bekanntzugeben (HessVGH, B.v. 8.6.1990 - 10 TH 1317/90, BeckRS 2005, 22835, beck-online).
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