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   VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88   

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VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 (https://dejure.org/1988,2187)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 (https://dejure.org/1988,2187)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. November 1988 - 12 TP 1096/88 (https://dejure.org/1988,2187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 11 Abs 2 AsylVfG, § 10 Abs 2 AsylVfG
    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung vor Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung des Asylantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Hessen, 03.09.1982 - X TE 11/82
    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Sie ist trotz der am 29. Februar 1988 erfolgten Klageabweisung in der Hauptsache zulässig, weil sie innerhalb der der Antragstellerin auch in Anbetracht des kurz bevorstehenden Verhandlungstermins zuzugestehenden Zeitspanne erhoben wurde; überdies hat das betreffende Urteil noch keine Rechtskraft erlangt, denn über die dagegen fristgerecht eingelegte Berufung ist bisher nicht entschieden (vgl. Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 - u. 21.10.1987 -- 12 TP 2521/87 -).

    Über einen Prozeßkostenhilfeantrag ist zu entscheiden, sobald der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO eingereicht und gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO das Streitverhältnis dargestellt hat und sobald der Gegner des zugrundeliegenden Hauptsacheverfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehört ist (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 - u. 19.11.1987 - 12 D 6124/86 zu 12 UE 2192/86 -).

    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ohne sachlichen Grund verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfebewilligung von da an wirken soll (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

    Hat das Verwaltungsgericht dagegen die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag über Gebühr verzögert, so ist für das Beschwerdeverfahren der Zeitpunkt rechtlich maßgebend, in dem das Verwaltungsgericht hätte entscheiden müssen, sofern sich in der Zeit bis zur tatsächlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage zum Nachteil des Antragstellers verändert hat (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -).

  • VGH Hessen, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87

    PROZEßKOSTENHILFE; MAßGEBENDER ZEITPUNKT; BESCHWERDEVERFAHREN

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ohne sachlichen Grund verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfebewilligung von da an wirken soll (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

    Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, die in der Zwischenzeit eingetreten sind, sind deshalb zu berücksichtigen, freilich nur mit der Folge, daß frühestens ab Eintritt der betreffenden Änderung Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (Hess. VGH, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -).

    Die Prognose hinreichenden Erfolges fällt vielmehr schon dann negativ aus, wenn die erfolgte Klageabweisung bei summarischer Überprüfung rechtlich nicht zu beanstanden ist (Hess. VGH, 08.09.1986 - 10 TP 2188/86 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 09.12.1987 - 12 TP 2947/87 -).

  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87

    PROZEßKOSTENHILFE; ASYLANTRAG

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ohne sachlichen Grund verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfebewilligung von da an wirken soll (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

    Demgegenüber kann das nach § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 AsylVfG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO statthafte Antragsverfahren jedenfalls nur dann Erfolg haben, wenn die fragliche Abschiebungsandrohung nicht infolge Ablaufs der Klagefrist bestandskräftig geworden ist (Hess. VGH, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

    Es wäre daher - auch vom Ergebnis her - unvertretbar, wollte man dem Asylbewerber, der die Kosten der Prozeßführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, lediglich für den asylrechtlichen Teil des Hauptsacheverfahrens und für das Antragsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO bei hinreichender Erfolgsaussicht seiner Rechtsverfolgung in bezug auf das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts Prozeßkostenhilfe gewähren, obgleich er jedenfalls dann, wenn - wie in der Regel - über seinen Eilantrag nicht vor Ablauf der Klagefrist entschieden werden kann, auch gegen die Abschiebungsandrohung nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 AsylVfG Klage erheben muß (Hess. VGH, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Ist demnach durchaus denkbar, daß die gebotenen weiteren Ermittlungen und Beweiserhebung letztlich - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - zur Bejahung einer Vorverfolgung der Antragstellerin führen, so kann dies hinsichtlich der für den Rückkehrfall anzustellenden Prognose die Anwendung des sog. herabgeminderten Maßstabs zur Folge haben (vgl. BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7, 02.08.1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22, u. 23.02.1988 - 9 C 85.87 -).

    Ob danach die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könnte, ist sowohl in bezug auf den Heimatort der Antragstellerin als auch in bezug auf die Orte einer eventuellen inländischen Fluchtalternative in der Westtürkei (vgl. BVerfG, 02.07.1980, a.a.O., sowie BVerwG, 02.08.1983, a.a.O., 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl 1984, 570, 02.07.1985 - 9 C 58.84 -, EZAR 203 Nr. 3 = NVwZ 1986, 485, 06.10.1987 - 9 C 13.87 -, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 - 9 C 55.87 - u. 16.06.1988 - 9 C 1.88 -) mindestens ohne weitere tatsächliche Feststellungen zur persönlichen Situation der Antragstellerin als offen anzusehen.

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Ist demnach durchaus denkbar, daß die gebotenen weiteren Ermittlungen und Beweiserhebung letztlich - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - zur Bejahung einer Vorverfolgung der Antragstellerin führen, so kann dies hinsichtlich der für den Rückkehrfall anzustellenden Prognose die Anwendung des sog. herabgeminderten Maßstabs zur Folge haben (vgl. BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7, 02.08.1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22, u. 23.02.1988 - 9 C 85.87 -).

    Ob danach die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könnte, ist sowohl in bezug auf den Heimatort der Antragstellerin als auch in bezug auf die Orte einer eventuellen inländischen Fluchtalternative in der Westtürkei (vgl. BVerfG, 02.07.1980, a.a.O., sowie BVerwG, 02.08.1983, a.a.O., 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl 1984, 570, 02.07.1985 - 9 C 58.84 -, EZAR 203 Nr. 3 = NVwZ 1986, 485, 06.10.1987 - 9 C 13.87 -, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 - 9 C 55.87 - u. 16.06.1988 - 9 C 1.88 -) mindestens ohne weitere tatsächliche Feststellungen zur persönlichen Situation der Antragstellerin als offen anzusehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87
    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Ob eine Gruppenverfolgung zumindest begrenzter Art der Yeziden in einzelnen Bereichen der Türkei im Zeitpunkt der Ausreise der Antragstellerin am 15. Februar 1987 noch gegeben (vgl. dazu etwa Hess. VGH, 29.09.1983 - X OE 1351/81 -, 01.03.1984 - X OE 364/82 -, 26.04.1984 - X OE 1116/81 - u. 28.11.1985 - X OE 149/82 -, sowie OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87 -) und ob gegebenenfalls die Antragstellerin hiervon betroffen war, prüft das Verwaltungsgericht überhaupt nicht näher.

    Immerhin hat der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Zumutbarkeit einer Rückkehr mindestens bei vorverfolgten Frauen, denen - wie der Antragstellerin - aufgrund ihres Alters Entführungsgefahr drohte, im Ergebnis stets verneint (vgl. etwa 29.09.1983 - X OE 1351/81 - u. 01.03.1984 - X OE 364/82 - ebenso ganz generell OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1988 - 13 A 225/87 -).

  • VGH Hessen, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87

    PROZEßKOSTENHILFE; BESCHWERDEVERFAHREN; MAßGEBENDER ZEITPUNKT

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Sie ist trotz der am 29. Februar 1988 erfolgten Klageabweisung in der Hauptsache zulässig, weil sie innerhalb der der Antragstellerin auch in Anbetracht des kurz bevorstehenden Verhandlungstermins zuzugestehenden Zeitspanne erhoben wurde; überdies hat das betreffende Urteil noch keine Rechtskraft erlangt, denn über die dagegen fristgerecht eingelegte Berufung ist bisher nicht entschieden (vgl. Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 - u. 21.10.1987 -- 12 TP 2521/87 -).

    Hat sich das Verwaltungsgericht hieran gehalten und die Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nicht ohne sachlichen Grund verzögert, so bleibt auch für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend, weil eine eventuelle Prozeßkostenhilfebewilligung von da an wirken soll (Hess. VGH, 03.09.1982 - X TE 11/82 -, 21.10.1987 - 12 TP 2521/87 -, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 -, 02.12.1987 - 12 TP 2520/87 - u. 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 -).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Die allein hierauf gestützte Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrags der Antragstellerin in dem angegriffenen Beschluß vom 18. Februar 1988 ist nämlich schon deshalb nicht tragfähig, weil sich die Antragstellerin offensichtlich kürzer als einen Tag in Athen aufgehalten, Griechenland also ersichtlich nur als Fluchtweg zum Erreichen der Bundesrepublik Deutschland benutzt hat (BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, EZAR 205 Nr. 6 = InfAuslR 1988, 120, u. 21.06.1988 - 9 C 12.88 -).
  • BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83

    Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Ob danach die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könnte, ist sowohl in bezug auf den Heimatort der Antragstellerin als auch in bezug auf die Orte einer eventuellen inländischen Fluchtalternative in der Westtürkei (vgl. BVerfG, 02.07.1980, a.a.O., sowie BVerwG, 02.08.1983, a.a.O., 15.02.1984 - 9 CB 191.83 -, EZAR 203 Nr. 2 = DVBl 1984, 570, 02.07.1985 - 9 C 58.84 -, EZAR 203 Nr. 3 = NVwZ 1986, 485, 06.10.1987 - 9 C 13.87 -, EZAR 203 Nr. 4 = InfAuslR 1988, 57, 09.02.1988 - 9 C 55.87 - u. 16.06.1988 - 9 C 1.88 -) mindestens ohne weitere tatsächliche Feststellungen zur persönlichen Situation der Antragstellerin als offen anzusehen.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
    Ist demnach durchaus denkbar, daß die gebotenen weiteren Ermittlungen und Beweiserhebung letztlich - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts - zur Bejahung einer Vorverfolgung der Antragstellerin führen, so kann dies hinsichtlich der für den Rückkehrfall anzustellenden Prognose die Anwendung des sog. herabgeminderten Maßstabs zur Folge haben (vgl. BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81 -, BVerwGE 65, 250 = EZAR 200 Nr. 7, 02.08.1983 - 9 C 599.81 -, BVerwGE 67, 314 = EZAR 203 Nr. 1, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22, u. 23.02.1988 - 9 C 85.87 -).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

  • BVerwG, 16.06.1988 - 9 C 1.88

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Prognose der Zumutbarkeit

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 58.84

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Ausreisegründe - Nachweiserleichterung -

  • VGH Hessen, 16.05.1988 - 12 UE 2571/85

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei -

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 2192/86

    Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Fehler im Verfahren vor dem

  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 4006/88

    Asylrecht - politische Verfolgung - syrisch-orthodoxer Christ in der Türkei -

  • VGH Hessen, 23.06.1989 - 10 UE 967/84

    Ahmadi, Pakistan; vorübergehende Rückkehr in den Verfolgerstaat

  • VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 12 TE 1883/86

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen die Anordnung

  • VGH Hessen, 10.03.1988 - 12 TG 927/88

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht an das Erstgericht im Rahmen eines

  • VGH Hessen, 28.11.1985 - X OE 149/82
  • VGH Hessen, 27.01.2010 - 10 D 2892/09

    Im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren nachgereichte

    Nur vereinzelt wird für das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren in Bezug auf die subjektiven Prozesskostenhilfevoraussetzungen (Bedürftigkeit) auf den Zeitpunkt der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts abgestellt (Hess. VGH, Beschluss vom 8. November 1988 - 12 TP 1096/88 - juris, Rdnr. 3, und der 10. Senat des Hess. VGH in jahrelanger Praxis; vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 28. Dezember 1988 - 10 TP 4824/88 - juris, Rdnr. 1; LAG Bremen, Beschluss vom 17. April 1998 - 4 Ta 20/98 - juris, Rdnr. 17; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 6. April 1989 - 14 Ta 73/89 -, juris) bzw. - bei einer Verzögerung der Entscheidung durch das Gericht - auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife (OLG München, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 15 W 2611/94 - juris, Rdnrn. 3 ff.).
  • VGH Hessen, 05.01.1989 - 12 TP 53/88

    Prozeßkostenhilfe: Sachbezüge als Einkommen - Erfolgsaussicht für Anfechtung

    Bei den insoweit anzustellenden Berechnungen kommt es auf die Einkommens- und Lebensverhältnisse des Antragstellers in den Monaten November und Dezember 1987 an, weil das Verwaltungsgericht, nachdem die erforderlichen Unterlagen am 19. November 1987 eingegangen waren, unverzüglich über den Prozeßkostenhilfeantrag und -- nach Einlegung der Beschwerde am 15. Dezember 1987 -- wiederum rechtzeitig über deren Nichtabhilfe entschieden hat (vgl. zum rechtlich maßgebenden Zeitpunkt in Prozeßkostenhilfebeschwerdeverfahren Hess. VGH, 01.12.1987 -- 12 TP 2840/87 -- u. 08.11.1988 -- 12 TP 1096/88 --).

    Abzustellen ist auch bei der Überprüfung der Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wenn dieses -- wie hier -- seine Entscheidung nicht ohne sachlichen Grund verzögert hat, wobei zu beachten ist, daß sich diese Entscheidung nicht in der erstmaligen Beschlußfassung über den Prozeßkostenhilfeantrag erschöpft, sondern auch die Beschlußfassung über die eventuelle Abhilfe der hiergegen eingelegten Beschwerde einschließt (Hess. VGH, 01.12.1987 -- 12 TP 2840/87 -- u. 08.11.1988 -- 12 TP 1096/88 --).

  • VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 D 6278/88

    Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung nach Anordnung der

    Wegen der Begründung kann auf den betreffenden Abschnitt des Beschlusses vom heutigen Tage - 12 TP 1096/88 - über die Prozeßkostenhilfegewährung für das Klageverfahren verwiesen werden (vgl. dort S. 5, 2. Abs., bis S. 10, 1. Abs.).

    Diese Betrachtungsweise gebietet sich nämlich nur, solange dem ebenfalls gestellten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO noch nicht entsprochen ist (Hess. VGH, 22.12.1987 - 12 TP 2454/87 - und 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 12 S 1594/21

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Ob ein Kläger nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung aufbringen kann, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung des (Beschwerde-)Gerichts zu beurteilen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2006 - 13 S 1799/06 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.06.2012 - 8 C 12.653 -, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.1992 - 18 E 275/91.A -, juris Rn. 4 ff.; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 41; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 132; Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 166 Rn. 36; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 166 Rn. 14a, 20; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 9. Aufl. 2020, Rn. 1083; auf den Zeitpunkt der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts abstellend: Hessischer VGH, Beschluss vom 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 -, juris Rn. 3; differenzierend: OLG München, Beschluss vom 09.12.1994 - 15 W 2611/94 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Hessen, 24.07.1991 - 12 TP 379/91

    Ablehnende Prozeßkostenhilfebeschlüsse erwachsen nicht in materielle Rechtskraft

    Für die Überprüfung der Erfolgsaussichten der Verbundklage ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Prozeßkostenhilfeantrag bzw. darüber, ob der Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrags abgeholfen werden sollte, abzustellen (vgl. Hess. VGH, 01.12.1987 -- 12 TP 2840/87 --; 08.11.1988 -- 12 TP 1096/88 --; 26.07.1989 -- 12 TP 4465/88 --).
  • VGH Hessen, 23.09.1991 - 12 TP 1684/91

    Zum Prozeßkostenhilfeanspruch eines Asylbewerbers, der keine individuellen

    Für die Überprüfung der Erfolgsaussichten einer Asylverpflichtungsklage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Prozeßkostenhilfeantrag bzw. der Entscheidung darüber, ob der hiergegen eingelegten Beschwerde abgeholfen werden sollte, abzustellen (vgl. Hess. VGH, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 - und 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 -).
  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen

    Vielmehr wird erst -- ungeachtet der Frage einer möglichen Gruppenverfolgung der Yeziden -- eine (nachzuholende) Anhörung der Antragstellerin zu ihrem Verfolgungsschicksal und zu ihrer persönlichen Situation eine zuverlässige Aussage darüber zulassen, ob sie selbst bereits in der Heimat politische Verfolgung erlitten hat, welcher Prognosemaßstab infolgedessen anzuwenden ist und ob bei dessen Anlegung die Antragstellerin auf eine Rückkehr in ihr Heimatdorf oder in Orte einer evtl. inländischen Fluchtalternative in der Westtürkei verwiesen werden kann (vgl. hierzu im einzelnen und m.w.N. Hess. VGH, 08.11.1988 -- 12 TP 1096/88 --).
  • VGH Hessen, 22.02.1990 - 12 TP 3419/89

    Erfolgsaussichtenprüfung einer Asylklage: Anhörung des Asylbewerbers

    Für die Überprüfung der Erfolgsaussichten der Verbundklage ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Prozeßkostenhilfeantrag bzw. darüber, ob der Beschwerde gegen die Ablehnung des Prozeßkostenhilfeantrags abgeholfen werden sollte, abzustellen (vgl. Hess. VGH, 01.12.1987 - 12 TP 2840/87 - Hess. VGH, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88 - Hess. VGH, 26.07.1989 - 12 TP 4465/88 -).
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