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   VGH Hessen, 09.10.1989 - 8 TH 2582/89   

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https://dejure.org/1989,2508
VGH Hessen, 09.10.1989 - 8 TH 2582/89 (https://dejure.org/1989,2508)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.10.1989 - 8 TH 2582/89 (https://dejure.org/1989,2508)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 1989 - 8 TH 2582/89 (https://dejure.org/1989,2508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 BImSchG, § 10 Abs 5 BImSchG, § 13 BImSchG, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 1 S 2 BauGB
    Gemeindliches Einvernehmen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.1989 - 8 TH 2582/89
    Die den Standortgemeinden danach zustehende formelle Rechtsposition erschöpft sich -- ebenso wie etwa im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren (BVerwG, U. v. 16.12.1988 -- 4 C 40/86 --, NVwZ 1989, S. 750, 754) -- in einem bloßen -- vorliegend gewährten -- Anhörungsrecht.

    Die Gemeinden können in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte Planung nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren Planung entzieht oder wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, U. v. 16.12.1988, a.a.O., S. 754).

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.1989 - 8 TH 2582/89
    Der beschließende Senat folgt dieser in der Literatur (vgl. Hinweise bei Jarass, Kommentar zum Bundesimmissionsschutzgesetz, § 13 Rdnr. 8) nahezu auf einhellige Kritik gestoßenen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.02.77 -- IV C 9.75 --, DVBl. 1977, S. 770 mit ablehnender Anmerkung von Schrödter, ebenda, S. 772).
  • VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88

    Einvernehmen der Gemeinde - immissionsschutzrechtliches Verfahren als "anderes

    Allerdings hat der 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs in einem Beschluß vom 9. Oktober 1989 - 8 TH 2582/89 - (NVwZ-RR 1990, 346) in Anlehnung an eine ältere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, daß eine gemeindliche Beteiligung in der Form des Einvernehmens in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2003 - 2 M 285/02

    Gemeinde ist im Immissionsschutzverfahren nicht "Trägerin öffentlicher Belange",

    Im Übrigen könnte sich die Beigeladene auf eine etwaige Verletzung ihres Mitwirkungsrechts aufgrund von § 10 Abs. 5 BImSchG auch nicht berufen, weil der darin geregelten Verpflichtung der Genehmigungsbehörde, die Stellungnahmen derjenigen Behörden einzuholen, deren Aufgabenbereich durch das zu genehmigende Vorhaben berührt wird, kein subjektives Recht der zu beteiligenden Stellen auf Mitwirkung oder gar auf Durchführung eines Genehmigungsverfahrens entspricht (so auch NdsOVG, Urt. v. 16.06.1993 - 7 L 1965/92 -, [juris]; HessVGH, Beschl. v. 09.10.1989 - 8 TH 2582/89 -, NVwZ-RR 1990, 346; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand: September 2002, § 10 RdNr. 52).
  • VGH Bayern, 14.03.1991 - 22 CS 90.3224

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens

    Auch in diesem Verfahren solle eine Genehmigung nach der Regelung des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBauG erst erteilt werden dürfen, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen erklärt habe (a.A. Hess. VGH vom 9.10.1989 NVwZ-RR 1990, 346 ; die dort zitierte Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch , BT-Drucks. 10/5027, S. 8/9 betrifft nicht das Einvernehmenserfordernis des § 36 BBauG, sondern den Vorhabensbegriff der §§ 29 ff. BBauG).
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