Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7182
VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87 (https://dejure.org/1987,7182)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.1987 - 3 TG 3059/87 (https://dejure.org/1987,7182)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 1987 - 3 TG 3059/87 (https://dejure.org/1987,7182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,7182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87
    Damit hat er den Tageswert zugrundegelegt, den die Rechtsprechung für ein von anderen Störfaktoren nicht vorbelastetes Wohngebiet im Sinne der §§ 3 und 4 BauNVO als Grenze eines noch zumutbaren Straßenverkehrslärms ansieht (BVerwG, U. v. 22. Mai 1987, DVBl. 1987, 907).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87
    Dabei hat eine Interessenabwägung stattzufinden, die sich daran orientieren muß, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen billigerweise zuzumuten ist (BVerwG, U. v. 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 114).
  • VGH Hessen, 17.02.1986 - 4 TG 2004/86
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87
    Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Umfang § 34 Abs. 1 BauGB Drittschutz vermittelt, kann auf die entsprechende Anwendung des 15 Abs. 1 BauNVO zurückgegriffen werden, wonach bauliche Anlagen u.a. unzulässig sind, wenn von ihnen Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart der Baugebiete im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (Hoss. VGH, B. v. 17. Februar 1986 - 4 TG 2004/86 - u. U. v. 17. November 1986 - 4 OE 68/83 - zu § 34 Abs. 1 BBauG).
  • VGH Hessen, 07.11.1986 - 4 OE 68/83
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87
    Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Umfang § 34 Abs. 1 BauGB Drittschutz vermittelt, kann auf die entsprechende Anwendung des 15 Abs. 1 BauNVO zurückgegriffen werden, wonach bauliche Anlagen u.a. unzulässig sind, wenn von ihnen Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart der Baugebiete im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind (Hoss. VGH, B. v. 17. Februar 1986 - 4 TG 2004/86 - u. U. v. 17. November 1986 - 4 OE 68/83 - zu § 34 Abs. 1 BBauG).
  • VGH Hessen, 20.02.1980 - IV OE 49/77
    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 3 TG 3059/87
    Der Belichtungsabstand muß nach der Rechtsprechung des Hess. VGH so bemessen sein, daß ein Lichteinfallwinkel von 45 Grad alter Teilung nicht überschritten wird (vgl. Hess. VGH, U. v. 20. Februar 1980 - IV OE 49/77 - HessVGRspr. 1980, 33 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht