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   VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88   

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https://dejure.org/1988,5083
VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88 (https://dejure.org/1988,5083)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.07.1988 - 12 TH 2887/88 (https://dejure.org/1988,5083)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 1988 - 12 TH 2887/88 (https://dejure.org/1988,5083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 2 AuslG, § 10 Abs 2 AsylVfG, § 11 Abs 2 AsylVfG
    Wirksamkeit einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung durch örtlich unzuständige Ausländerbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 25.05.1988 - 10 TH 2057/88

    Zum rechtlichen Gehör des Antragstellers im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88
    Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer hat eine weitere Begründung der Beschwerde nicht ausdrücklich angekündigt, und seit Einlegung der Beschwerde sind über drei Wochen vergangen, ohne daß eine weitere Begründung eingegangen oder angekündigt worden ist (vgl. dazu Hess. VGH, B. v. 25. Mai 1988 - 10 TH 2057/88 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86

    Wirksamkeit eines ausländerbehördlichen Bescheides trotz fehlerhafter Zustellung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88
    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 (116); BVerwG, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, B. v. 19. Juni 1986 -10 TH 1199/86 - a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, B. v. 27.01.1988 - 10 TH 3932/87 -).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 28.80

    Mitwirkung sachverständiger Stellen - Leistungsanforderungen - Gewerbliche

    Auszug aus VGH Hessen, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88
    Diese Vorschrift ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (BVerwGE 62, 108 (116); BVerwG, NVwZ 1988, 525 m.w.N.; Hess. VGH, B. v. 19. Juni 1986 -10 TH 1199/86 - a.A. für einen anders gelagerten Einzelfall Hess. VGH, B. v. 27.01.1988 - 10 TH 3932/87 -).
  • VGH Hessen, 27.02.1990 - 10 TH 559/90

    Örtliche Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ermessen

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des 12. Senats, wie sie in dessen Beschluß vom 19. Juli 1988 -- 12 TH 2887/88 -- Ausdruck gefunden hat:.
  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 12 TH 1447/89

    Ausweisungsverfügung - Fehlen der schriftlichen Begründung für die Bemessung der

    Soweit daher der Antragsgegnerin bei der Bestimmung der Ausreisefrist ein Ermessen zustand, ist nichts dafür ersichtlich, daß zugunsten des Antragstellers eine noch längere Ausreisefrist als die auf einen Monat nach Zustellung des Bescheids festgesetzte hätte ermessensfehlerfrei gewährt werden können (vgl. für den Fall einer Entscheidung nach §§ 10 Abs. 2, 11 Abs. 2 AsylVfG durch die örtlich unzuständige Behörde Hess. VGH, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88 -); ob auch eine kürzere Frist in Betracht gekommen wäre, braucht nicht geprüft zu werden, da es in vorliegendem Zusammenhang lediglich darauf ankommt, ob zum Vorteil des Antragstellers eine andere Entscheidung möglich wäre.
  • VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen

    Anhaltspunkte dafür, daß die Ausreisefrist von der örtlich zuständigen Behörde nicht zugunsten der Antragstellerin länger bemessen worden wäre, sind nicht ersichtlich, so daß auch eine ausnahmsweise Unbeachtlichkeit nach § 46 HVwVfG hier nicht in Betracht kommt (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall Hess. VGH, 19.07.1988 -- 12 TH 2887/88 --).
  • VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87

    Zur örtlichen Zuständigkeit von Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht;

    Die Notwendigkeit zum Einschreiten bestand vorliegend nicht nur für die für den Haftort zuständige Ausländerbehörde in Frankfurt am Main, sondern darüber hinaus im Hinblick auf die zuvor von der Antragsgegnerin dem Antragsteller erteilte Aufenthaltsgestattung nach § 20 AsylVfG sowie die fortbestehende Zuweisung des Antragstellers an die Stadt Kassel aufgrund der Zuweisungsverfügung vom 30. Januar 1986 zumindest auch für die Ausländerbehörde in Kassel, die Anlaß zum Einschreiten hatte, nachdem das Bundesamt den Asylantrag des Antragstellers als offensichtlich unbegründet abgelehnt hatte (zu anderen Fallgestaltungen vgl.: Beschlüsse vom 19. Juli 1988 - 12 TH 2887/88 -, 14. Juli 1988 - 12 TH 1148/88 -, 16. Juni 1988 - 12 TH 1906/87 - 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -, 27. Januar 1988 - 12 TH 3932/87 - und 6. Oktober 1986 - 10 TH 2377/86 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1989 - 12 TH 3957/87

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Ende der Ausreisefrist

    Dieser Vorschrift zufolge kann ein Verwaltungsakt nicht allein wegen der Verletzung von Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit aufgehoben werden, wenn eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte getroffen werden können; sie ist ausnahmsweise auch bei Ermessensentscheidungen anwendbar, wenn das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null reduziert war (vgl. dazu Hess. VGH, 19.07.1988 - 12 TH 2887/88 - m.w.N.).
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