Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4414
VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85 (https://dejure.org/1989,4414)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.10.1989 - 13 UE 1707/85 (https://dejure.org/1989,4414)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 13 UE 1707/85 (https://dejure.org/1989,4414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Handelt es sich bei dem Asylantragsteller um den Angehörigen eines politisch Verfolgten, kann seinem Asylbegehren nicht entgegengehalten werden, daß ihm schon ausländerrechtlich der Aufenthalt bei seinem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Angehörigen gestattet ist, sich sein Schicksal nach freiwilliger oder erzwungener Rückkehr somit -- jedenfalls gegenwärtig -- lediglich als theoretische Frage stellt (BVerwG, Urteil vom 27. April 1982 -- BVerwG 9 C 239.80 --, BVerwGE 65, 245 ).

    Angehörige von politisch Verfolgten können ihre Anerkennung als Asylberechtigte deshalb nicht bereits wegen der familiären Verbundenheit mit der von politischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen oder bedrohten Person verlangen (BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 19. Dezember 1984 -- 2 BvR 1517/84 --, NVwZ 1985, 260; BVerwG, Urteil vom 27. April 1982, a.a.O.).

    Eine Rolle spielen kann auch die Frage, ob und inwieweit Familienangehörige von Verfolgten, soweit sie im Land zurückbleiben oder dorthin zurückkehren müssen, in die Gefahr geraten können, daß der Verfolgerstaat sich ihrer geiselähnlich bedient, um auf den Angehörigen Druck auszuüben (BVerwG, Urteil vom 27. April 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131).

    Die von dem Kläger weiterhin befürchtete staatliche Verfolgung aufgrund der Stellung des Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland scheidet als Grundlage für seine Anerkennung als Asylberechtigter schon deshalb aus, weil es sich bei der Asylbeantragung um einen selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestand handelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131 ; Urteil v. 11. April 1989 -- BVerwG 9 C 53.88 --) und sich der Kläger weder bei seiner Ausreise noch zum Zeitpunkt der Stellung des Asylantrages oder während des laufenden Asylverfahrens in einer ausweglosen Gefahrensituation befunden hat.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Diese subjektiven Nachfluchtgründe sind wegen des Fehlens des von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzten kausalen Zusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt asylrechtlich relevant (BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 74, 51).

    Besteht das zur Verfolgung führende Nachfluchtverhalten in einer exilpolitischen Betätigung, ist der sich hieraus ergebende Nachfluchttatbestand dann asylrechtlich relevant, wenn sich die politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., S. 66).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Soweit der Kläger gleichwohl befürchtete, nochmals mit dem mit ihm verfeindeten Mullah zusammenzutreffen und erneut festgenommen zu werden, handelt es sich hierbei um eine rein subjektive, lediglich auf die theoretische Möglichkeit eines erneuten Verfolgungseingriffs gerichtete Befürchtung, aus der sich eine -- objektive -- Gefährdungslage nicht herleiten läßt (vgl. BVerwG, Urteil v. 17. Januar 1989 -- BVerwG 9 C 56.88 --, NVwZ 1989, 777 ).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Die von dem Kläger weiterhin befürchtete staatliche Verfolgung aufgrund der Stellung des Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland scheidet als Grundlage für seine Anerkennung als Asylberechtigter schon deshalb aus, weil es sich bei der Asylbeantragung um einen selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestand handelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131 ; Urteil v. 11. April 1989 -- BVerwG 9 C 53.88 --) und sich der Kläger weder bei seiner Ausreise noch zum Zeitpunkt der Stellung des Asylantrages oder während des laufenden Asylverfahrens in einer ausweglosen Gefahrensituation befunden hat.
  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Es bedarf für den vorliegenden Fall deshalb keiner Entscheidung, ob sich eine dem Kläger drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung als politische Verfolgung darstellen würde (vgl. hierzu Urteil des Senates vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Asylrechtlichen Schutz genießt jeder, der im Falle seiner Rückkehr in den Herkunftsstaat dort aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder in diesem Land politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 -- 1 BvR 147/80 u.a. --, BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Für den politischen Charakter einer staatlichen Verfolgungsmaßnahme kommt mithin der den Eingriffen zugrundeliegenden staatlichen Motivation entscheidende Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 -- BVerG 9 C 36.83 --, BVerwGE 67, 184 ).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Die für die eigene Verfolgung des Familienmitglieds streitende Vermutung kann nur auf Grund besonderer Umstände, deren Darlegung und Nachweis der Beklagten obliegt, als widerlegt gelten, etwa wenn erkennbar ist, daß es sich bei den Übergriffen gegen Angehörige politisch Verfolgter um atypische Einzelfälle gehandelt hat, die sich nicht wiederholt haben (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 -- BVerwG 9 C 35.84 --, NVwZ 1986, 487 und vom 13. Januar 1987 -- BVerwG 9 C 53.86 --, BVerwGE 75, 304 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85
    Derartige objektive Kriterien können in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers oder in der Art und der praktischen Handhabung der im Rahmen der Verfolgung zur Anwendung gelangenden Sanktionsnormen liegen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1983 -- BVerwG 9 C 874.82 --, BVerwGE 67, 195, 198 bis 200).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 1036/89

    Iran: zur Beurteilung der Gefahr von Sippenhaft im Iran

    Ob und mit welcher Gefahrenintensität im Iran Sippenhaft droht, ist differenzierend nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (wie Hess VGH, Urteile vom 26.10.1989 - 13 UE 2462/84 -, - 13 UE 1707/85 - und - 13 UE 4077/88 -).

    Der Senat teilt insoweit die Einschätzung des Hess. VGH in dem zitierten Urteil (vom 26.10.1989 aaO.; vgl. ferner Urteile ebenfalls vom 26.10.1989 -- 13 UE 2462/84 -- und -- 13 UE 1707/85 --), daß zwar -- außer in der Anfangszeit nach der Revolution -- in den vergangenen Jahren keine Praxis sogenannter Sippenhaft von Familienangehörigen politisch Verfolgter allgemein mehr festgestellt werden kann, andererseits aber auch heute noch die beachtliche Wahrscheinlichkeit besteht, daß der iranische Staat bei einem gesteigerten Verfolgungsinteresse -- etwa wegen einer herausgehobenen exilpolitischen Betätigung (im entschiedenen Fall 13 UE 4077/88 für eine Frauenorganisation der Tudeh-Partei) -- auf Familienangehörige gesuchter oder bereits inhaftierter Regimegegner verfolgend zugreift, um dadurch den Aufenthalt des Gesuchten zu erfahren, an sonstige Informationen heranzukommen oder Druck auf den politischen Gegner auszuüben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht