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   VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19   

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https://dejure.org/2020,24063
VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19 (https://dejure.org/2020,24063)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2020 - VK 67/19 (https://dejure.org/2020,24063)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - VK 67/19 (https://dejure.org/2020,24063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 805 (Ls.)
 
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  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Dies sei auch dem Urteil des BGH vom 18.06.2019, X ZR 86/17 zu entnehmen.

    Auch der Umstand, dass die Neuregelungen seit Ausgabe der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen von 2009 im Interesse der Erhaltung eines möglichst umfassenden Wettbewerbs bezwecken, die Anzahl der am Wettbewerb teilnehmenden Angebote nicht unnötig wegen an sich vermeidbarer, nicht gravierender formaler Mängel zu reduzieren (BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17), führt vorliegend zu keiner anderen Wertung.

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2011 - 15 Verg 5/11

    Vergaberecht: Kosten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens; Notwendigkeit

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rdnr. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14).

    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-574/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Denn im Bereich der Bauvergabe ist entscheidend, ob - wie dies vorliegend der Fall ist - ein wirtschaftlicher oder technischfunktionaler Zusammenhang mit weiteren Auftragsvergaben besteht (Röwekamp, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 106 GWB Rn. 7; EuGH, 05.10.2000, C-16/98 und 15.03.2012, C 574/10, VergabeR 2012, 593).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Die Frage, ob es für einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalles aufgrund einer ex-ante-Prognose zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Juris Rdnr. 61, OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie die Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, die Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen, auch rein persönliche Umstände bestimmend sein, wie etwa die sachliche und personellen Ausstattung, also beispielsweise ob er über eine Rechtsabteilung verfügt oder über andere Beschäftigte, von denen erwartet werden kann, dass sie auch Fragen des Vergaberechts sachgerecht bearbeiten können (OLG Karlsruhe vom 16.6.2010, 15 Verg 4/10).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-16/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Denn im Bereich der Bauvergabe ist entscheidend, ob - wie dies vorliegend der Fall ist - ein wirtschaftlicher oder technischfunktionaler Zusammenhang mit weiteren Auftragsvergaben besteht (Röwekamp, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl. 2016, § 106 GWB Rn. 7; EuGH, 05.10.2000, C-16/98 und 15.03.2012, C 574/10, VergabeR 2012, 593).
  • VK Sachsen-Anhalt, 26.07.2017 - 3 VK LSA 52/17

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Ein solches Angebotsschreiben dient dazu, eine bindende Erklärung des Bieters über die Angebotsbestandteile und damit zum Umfang des Vertrags zu erhalten (Meeßen, Elementare Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden, VPR 2018, 33).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2013 - Verg 40/12

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen Auftraggeber im

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 15 Verg 11/14

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 20.01.2020 - VK 67/19
    Zu berücksichtigen ist, dass der Auftraggeber sich in seinem originären Aufgabenbereich die für ein Nachprüfungsverfahren notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse grundsätzlich selbst zu beschaffen hat, während er sich für nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, die zu den auftragsbezogenen Rechtsfragen hinzukommen, insbesondere wenn sie Bezüge zu höherrangigem Recht und Europarecht aufweisen, ggf. externen Rechtsrat einholen darf (OLG Karlsruhe vom 11.7.2011 - 15 Verg 5/11 - Juris Rdnr. 14; OLG Karlsruhe vom 10.3.2015 - 15 Verg 11/14; OLG Düsseldorf vom 10.7.2013 - Verg 40/12 - Juris Rdnr 4).
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