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   VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21   

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https://dejure.org/2021,61324
VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21 (https://dejure.org/2021,61324)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.2021 - 1 VK 11/21 (https://dejure.org/2021,61324)
VK Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 1 VK 11/21 (https://dejure.org/2021,61324)
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  • VK Westfalen, 12.03.2020 - VK 1-1/20

    Höhe des Auftragswerts bei gemischten Aufträgen?

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Auch die Entscheidung der VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020, VK 1-1/20, entfaltet keine Bindungswirkung für das vorliegende Verfahren.

    mit § 135 Abs. 2 GWB bereits detailliert geregelt, unter welchen Umständen sich ein Antragsteller nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen kann (Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020, VK 1-1/20; Braun, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 135 GWB Rn. 89).

    Denn es ist Sache eines öffentlichen Auftraggebers, vorliegend der Antragsgegnerin, das für die Auftragsvergabe vorgeschriebene Verfahren einzuhalten (Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 12.03.2020, VK 1-1/20).

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Von einer gewerblichen Aufgabenerfüllung ist insbesondere dann auszugehen, wenn die zu beurteilende juristische Person ihre Tätigkeit unter Wettbewerbsbedingungen ausübt und gerade über keine marktbezogene Sonderstellung verfügt (EuGH, Urteil vom 10.04.2008, Rs. C-393/06; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2017, 1 VK 43/17; Dörr, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar, GWB 4. Teil, § 99 GWB Rn. 33 ff).

    Für das relevante wirtschaftliche Umfeld, den sog. Referenzmarkt, der zu berücksichtigen ist, um festzustellen, ob die fragliche Einrichtung ihre Tätigkeit unter Wettbewerbsbedingungen ausübt, ist auf das gesamte mögliche Betätigungsfeld der betreffenden Einrichtung abzustellen (EuGH, Urteil vom 10.04.2008, Rs. C-393/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2014, 1 Verg 4/13; Röwekamp, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 99 GWB Rn. 89).

    Maßgeblich ist stets eine Gesamtbetrachtung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte (EuGH, Urteil vom 10.04.2008, Rs. C-393/06; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2017, 1 VK 43/17; Dörr, in: Burgi/Dreher, Beck´scher Vergaberechtskommentar, GWB 4. Teil, § 99 GWB Rn. 33 ff).

  • OLG Hamburg, 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

    Kommunaler Wohnungsbau Hamburg - Ausschreibungspflicht von

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Entgegen dem Vortrag der Beigeladenen steht einer Bejahung ihrer Gewinnerzielungsabsicht nicht entgegen, dass sie - ihren diesbezüglichen zwischen den Beteiligten streitigen Vortrag als zutreffend unterstellt - möglicherweise nicht nach Gewinnoptimierung oder gar -maximierung strebt (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019, 1 Verg 3/15).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Nach der Rechtsprechung und vergaberechtlichen Literatur ist auch dies Indiz für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit (EuGH, Beschluss vom 10.05.2001, C-223/99; Röwekamp, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 99 GWB Rn. 82).
  • OLG München, 20.03.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verband in der Rechtsform eines eingetragenen

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Auch das OLG München habe mit Beschluss vom 20.03.2014, Verg 17/13, entschieden, dass ein Verband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlicher Auftraggeber sei, wenn sich Gebietskörperschaften seiner mit dem Zweck der Deckung eines gemeinsamen Beschaffungsbedarfs bedienten.
  • VK Bund, 08.06.2006 - VK 2-114/05

    Lieferung je eines Tiefsee- und Mittelwasser-Fächerecholots für das

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Ausweislich einer Entscheidung der VK Bund, Beschluss vom 08.06.2006, VK 2-114/05, genüge bereits eine mittelbare Stellvertretung für öffentliche Auftraggeber, um selbst als öffentlicher Auftraggeber qualifiziert zu werden.
  • VK Brandenburg, 14.09.2016 - VK 14/16

    Auftraggeber darf Eignung nicht vorwegnehmen!

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Die Antragsgegnerin ist nicht von der Zahlung der Gebühren befreit, da die Voraussetzungen des § 182 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 VwKostG bei einem Universitätsklinikum nicht vorliegen (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.04.2016, 1 VK 14/16 und 1 VK 15/16).
  • VK Westfalen, 12.03.2020 - VK 1-01/20
    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Dies habe die Vergabekammer Westfalen in ihrem Beschluss vom 12.03.2020, VK 1-01/20, festgestellt.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Vorliegend haben die Gesellschafter der Beigeladenen die Rechtsform der GmbH, mit der eine Gewinnerzielungsabsicht gewissermaßen als Wesensmerkmal verbunden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003, Verg 67/02; Röwekamp, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 99 GWB Rn. 86), gewählt.
  • OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

    Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für

    Auszug aus VK Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 1 VK 11/21
    Für das relevante wirtschaftliche Umfeld, den sog. Referenzmarkt, der zu berücksichtigen ist, um festzustellen, ob die fragliche Einrichtung ihre Tätigkeit unter Wettbewerbsbedingungen ausübt, ist auf das gesamte mögliche Betätigungsfeld der betreffenden Einrichtung abzustellen (EuGH, Urteil vom 10.04.2008, Rs. C-393/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2014, 1 Verg 4/13; Röwekamp, in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 99 GWB Rn. 89).
  • VK Südbayern, 19.04.2018 - Z3-3-3194-1-61-12/17

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für ein Medikationssystem

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