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   VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13   

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https://dejure.org/2013,43167
VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13 (https://dejure.org/2013,43167)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - VK 25/13 (https://dejure.org/2013,43167)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - VK 25/13 (https://dejure.org/2013,43167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VK Sachsen, 28.01.2013 - 1/SVK/042-12

    Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Der Bieter hat dabei die geforderten Angaben vollständig und widerspruchsfrei vorzunehmen (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 28. Januar - - 1/SVK/042-12).

    § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG betrifft einzig die formale Vervollständigung der mit Angebotsabgabe geforderten Belege (vgl. Weyand, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12; VK Sachsen, Beschluss vom 28. Januar - - 1/SVK/042-12; VK Brandenburg, Beschluss vom 11. März - - VK 2/13).

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG betrifft einzig die formale Vervollständigung der mit Angebotsabgabe geforderten Belege (vgl. Weyand, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12; VK Sachsen, Beschluss vom 28. Januar - - 1/SVK/042-12; VK Brandenburg, Beschluss vom 11. März - - VK 2/13).
  • VK Brandenburg, 11.03.2013 - VK 2/13

    Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EG betrifft einzig die formale Vervollständigung der mit Angebotsabgabe geforderten Belege (vgl. Weyand, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12; VK Sachsen, Beschluss vom 28. Januar - - 1/SVK/042-12; VK Brandenburg, Beschluss vom 11. März - - VK 2/13).
  • OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Treten zu auftragsbezogenen Rechtsfragen weitere, nicht einfach gelagerte Rechtsfragen hinzu, spricht dies eher für die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - Verg 16/11).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten bestimmend sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12 m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.08.2009 - 13 Verg 4/09

    Ermittlung des Vergabewerts

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Das gilt vor allem in den Fällen, in denen zweifelhaft ist, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wird, wenn es sich also um einen Grenzfall handelt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2009 - 13 Verg 4/09 m.w.N.) Davon ist hier bereits deshalb auszugehen, weil die erste Schätzung des Auftraggebers vom 16. September 2011 auf der Grundlage von Marktpreisen erfolgt war und mit annähernd 4, 5 Mio. EUR nicht wesentlich unter dem einschlägigen Schwellenwert lag.
  • OLG München, 31.01.2013 - Verg 31/12

    Vergaberecht: Schätzung des Auftragswerts einer in mehrere Ausschreibungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Im Rahmen dieser Prognoseentscheidung steht dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt darauf hin überprüft werden kann, ob der Auftraggeber von einem vollständig ermittelten und zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, seine Entscheidung nicht nach sachfremden Erwägungen getroffen hat, er bei der Entscheidung einen sich sowohl im Rahmen des Gesetzes wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat (OLG München, Beschluss vom 31. Januar - - Verg 31/12 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 11 Verg 3/13

    Vergaberecht: Verstoß gegen Verbot der produktspezifischen Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Eine kommentarlose Angabe im Text der Leistungsbeschreibung genügt hierfür nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juni - - 11 Verg 3/13).
  • VK Baden-Württemberg, 26.03.2013 - 1 VK 5/13

    Angebot besser als Ausschreibung: Ausschluss trotzdem zwingend!

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter dürfen Angebote, die nicht der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, selbst dann nicht gewertet werden, wenn sie - wie die Antragstellerin meint - qualitativ gleichwertig oder sogar höherwertig sind (vgl. VK BadenWürttemberg, Beschluss vom 26. März - - 1 VK 5/13 m.w.N.).
  • VK Brandenburg, 27.03.2008 - VK 5/08

    Eigene Bedingungen führen zum Ausschluss!

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13
    Sie soll den Auftraggeber davor schützen, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen bei der Prüfung der Angebote unbemerkt bleiben (VK Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2008 - VK 5/08).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2013 - Verg W 8/12

    Vergaberecht: Anforderungen an das Transparenzgebot bezüglich der

  • OLG Brandenburg, 30.01.2014 - Verg W 2/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wertungsausschluss bei Unvollständigkeit eines

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 19. Dezember 2013 - VK 25/13 - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 11.05.2016 - 54 Verg 3/16

    Asphaltausbau - Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung eines Bieterangebots mit

    Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt dabei u. a. dann vor, wenn das angebotene Produkt den Anforderungen in der Ausschreibung nicht gerecht wird, der Bieter also nicht das anbietet, was der Ausschreibende bestellt hat (Vergabekammer Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013, VK 25/13, Rn. 52 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2016 - 4 B 691/16

    Auswahl der Wochenmarktbetreiber in Velbert (nur) teilweise rechtswidrig

    Die Vergleichbarkeit der Festsetzungsanträge und ihre Übereinstimmung mit der Ausschreibung, die aus Gründen der Gleichbehandlung geboten sind, vgl. Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand: 14.9.2015, § 16 Rn. 61, m. w. N.; Bbg. Vergabekammer, Beschluss vom 19.12.2013 - VK 25/13 -, juris, Rn. 52; BGH, Urteil vom 8.9.1998 - X ZR 85/97 -, NJW 1998, 3634 = juris, Rn. 31, wurden hierdurch nicht berührt.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

    Ein Versagungsgrund wegen offensichtlicher Unzulässigkeit (VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, Az.: VK 35/11; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.7.2002, Az.: VK 2-24/02) oder offensichtlicher Unbegründetheit des Nachprüfungsantrages (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2009, Az.: 1 VK 25/09; Beschluss vom 17.01.2008, Az.: 1 VK 52/07; VK Berlin, Beschluss vom 18.07.2012, Az.: VK-B 1-22/12; Beschluss vom 14.06.2012, Az.: VK B 1-11/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: VK 25/13, ständige Entscheidungspraxis; VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2011, Az.: VK-22/2011-L; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: VK-SH 25/06; Beschluss vom 17.03.2006, Az.: VK-SH 02/06) besteht nicht.
  • VK Schleswig-Holstein, 19.04.2016 - VK-SH 3/16

    Keine Änderung verbindlich angebotener Fabrikate!

    Eine unzulässige Änderung § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. B) i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A EG liegt immer dann vor, wenn das Angebot von den Vorgaben abweicht, also immer dann, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet, als vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragt, sodass sich Angebot und Nachfrage nicht decken (VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.- - VK 25/13).
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