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   VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10   

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VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10 (https://dejure.org/2010,26915)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.04.2010 - VK 2-7/10 (https://dejure.org/2010,26915)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. April 2010 - VK 2-7/10 (https://dejure.org/2010,26915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Rügeobliegenheit i.R.d. Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens; Widersprüchliche Vorgabe hinsichtlich der Referenzen innerhalb eines Leistungsverzeichnisses; Vergabe von Leistungen für den Hochwasserschutz; Angabe von Eignungsnachweisen in der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Europarechtskonformität der "unverzüglichen Rüge”?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB derzeit nicht anwendbar! (IBR 2010, 357)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*).

    § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*).

    Von dieser Präklusionsregel kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit kein Gebrauch gemacht werden (so im Ergebnis: VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010, VK BSU 2/10 u. 3/10, zit. nach Eydner, ibr-online, Werkstatt-Beitrag vom 14.04.2010; Summa in: jurisPK-VergR, 2. Auflage, § 107 GWB Rdn. 136.4; Krohn, NZBau 2010, 186, 188; Weyand, ibr-online, Vergaberecht 2009, § 107 GWB Rdn. 3054/5).

    Sofern eine innerstaatliche Bestimmung nicht im Einklang mit der Rechtsmittelrichtlinie ausgelegt werden kann, kann die entsprechende nationale Vorschrift keine Verwendung mehr finden (vgl. EuGH, Urteil vom 28.01.2010, Rs. C-406/08).

  • OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Diese Maßnahme kommt als "ultima ratio" vielmehr nur dann in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).

    Da derzeit abschließend nur festgestellt werden kann, dass die Vergabestelle auf Grundlage des bisherigen Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erteilen darf, stellt ein entsprechendes Verbot die zur Erledigung des Streits der Beteiligten gebotene Maßnahme dar, die für die erforderliche \u0095 Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens sorgt und eine weitere Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin verhindert (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Der Bieter muss sich anhand der Bekanntmachung überlegen können, ob er die geforderten Nachweise erbringen kann und auf welche Weise (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.2008, 11 Verg 4/08).

    Jedoch müssen die Angaben in der Bekanntmachung so substantiell sein, dass sie dem Bieter eine Vorstellung davon vermitteln, was die Vergabestelle an konkreten Nachweisen verlangt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2008, 11 Verg 4/08).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 31/07

    Bekanntmachungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bezüglich der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Ein Bieter, der die speziellen Anforderungen des Auftraggebers kennt und weiß, worauf es diesem in besonderer Weise ankommt, kann - innerhalb gewisser Grenzen - sein Angebot diesen Anforderungen eher anpassen und damit seine Chancen auf einen Zuschlag steigern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2008, Verg. 31/07).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Da derzeit abschließend nur festgestellt werden kann, dass die Vergabestelle auf Grundlage des bisherigen Vergabeverfahrens den Zuschlag nicht erteilen darf, stellt ein entsprechendes Verbot die zur Erledigung des Streits der Beteiligten gebotene Maßnahme dar, die für die erforderliche \u0095 Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens sorgt und eine weitere Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin verhindert (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, X ZB 14/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Unerheblich ist auch, dass der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht anders als im englischen legaldefiniert und von der Rechtsprechung konkretisiert worden ist (anders dagegen: VK Bund, Beschluss vom 05.03.2010, VK 1 - 16/10; Jasper/Neven-Daroussis, Behördenspiegel März 2010, 20).
  • OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst, da sie sich nicht mit eigenen Sachanträgen am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt hat (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003, 6 Verg 4/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004, Verg 12/03).
  • VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09

    Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Nach der Konzeption des § 107 Abs. 3 GWB setzt aber die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens regelmäßig eine Rüge voraus, der durch den Auftraggeber nicht abgeholfen wurde, so dass die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrages als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10; im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09; VK Bund, Beschluss vom 30.10.2009, VK 2-180/09; Jaeger, NZBau 2009, 558, 562).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst, da sie sich nicht mit eigenen Sachanträgen am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt hat (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003, 6 Verg 4/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2004, Verg 12/03).
  • OLG Koblenz, 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

    Vergabeverfahren: Auslegung der Leistungsbeschreibung und Transparenz der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10
    Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Antragsteller eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in eine Lage erstrebt, die ihm die Abgabe eines neuen Angebots, mithin eine neue Chance eröffnet, was bei einer Änderung der Verdingungsunterlagen der Fall wäre (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2007, 1 Verg 7/07).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

  • OLG Koblenz, 07.11.2007 - 1 Verg 6/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss des Angebots eines

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 13 Verg 1/10

    Hinweispflicht der Vergabestelle auf die Rechtsbehelfsfrist des § 107 Abs. 3 Nr.

  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Ein Teil der Vergabekammern und der Literatur übertragen die Wertung des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der britischen Regelung auf die deutsche Vorschrift und sind der Ansicht, auch hier sei die "unverzügliche" Rügepflicht in ihrer Dauer nicht hinreichend vorhersehbar und klar (VK Saarland vom 08.03.2010 - 1 VK 03/2010; VK Rheinland-Pfalz vom 20.04.2010 - VK 2-7/10;VK Hamburg vom 07.04.2010 - VK BSU 2/10 und 3/10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 34.12

    Zuwendung; Konversion; Vergabe-ABM; Versagung; ANBest-G; Vergabeverstöße;

    Der Bieter soll schon aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob er für die Abgabe eines Angebots in Frage kommt; er muss anhand der Bekanntmachung feststellen können, ob und auf welche Weise er die geforderten Nachweise erbringen kann (vgl. Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. April 2010 - VK 2-7/10 -, IBR 2010, 357, Rn. 84 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

    In der vergaberechtlichen Rechtsprechung wird die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Rechtsbehelfsfrist in diesem Sinne angesehen, mit der Folge, dass im Falle der Fristversäumnis eine Präklusion nur dann eintritt, wenn die europarechtlich geforderten Angaben zu dieser Frist gemacht worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009, Verg 37/09, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, 13 Verg 1/10, und Beschluss vom 12.05.2010, 13 Verg 3/10, zitiert jeweils nach juris.de; VK Bund, Beschluss vom 30.09.2009, VK 2 - 180/09, zitiert nach juris.de; VK Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10, zitiert nach veris.de; anderer Ansicht: VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010, 1 VK 11/10, zitiert nach juris.de).
  • VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10

    § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

    Die VK Hamburg (Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 2/10 , Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10), die VK Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-7/10), die VK Nordbayern (Beschluss v. 10.02.2010 -Az.: 21.VK - 3194 - 01/10) und die VK Saarland (Beschluss vom 08.03.2010 - 1 VK 03/2010) folgern hieraus, dass das Merkmals unverzüglich derzeit keine Anwendung finden kann.
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.08.2013 - VK 1-13/13

    Auftrag "Lieferung und Verteilung von Abfallsammelbehältern"

    Von dieser Präklusionsregel kann jedoch aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit nur eingeschränkt Gebrauch gemacht werden (weiterführend VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.04.2010, VK 2-7/10 und 9/10; Summa in: jurisPK-VergR (online), 4. Aufl. 2013, § 107 GWB, Rdnr. 182; Krohn, NZBau 2010, 186, 188).
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2012 - VK 2-23/12

    Kein Verzicht auf gestellte Mindestanforderungen!

    Die von der Antragstellerin zitierte Entscheidungen des EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010, Rs. C-406/08, stellt die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB in Frage (vgl. VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. April 2012, VK 2 -7/10), nicht jedoch die von § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
  • VK Rheinland-Pfalz, 31.10.2012 - VK 1-26/12

    Einsatz von Leihunternehmern kann ausgeschlossen werden!

    Unabhängig von der Frage, ob § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB von deutschen Nachprüfungsinstanzen nach der Entscheidung des EuGH zur Anwendbarkeit des Kriteriums der Unverzüglichkeit (EuGH, Urt. v. 28.01.2010, Rs. C-406/08) überhaupt noch vollumfänglich angewendet werden kann (ablehnend 2. VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. April 2010, VK 2-7/10 und 9/10), wäre selbst bei unterstellter Fortgeltung - in jedem Fall mit dem Rügeschreiben vom 3. September 2012 (Montag) dem Unverzüglichkeitsgebot Genüge getan.
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.09.2010 - VK 2-29/10

    Unzumutbare Vorgaben sind unverzüglich zu rügen!

    Von dieser Präklusionsregel kann jedoch aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit kein Gebrauch gemacht werden (so im Ergebnis: VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010, VK BSU 2/10 und 3/10; Summa in: jurisPK-VergR (online), Stand: 02.09.2010, § 107 GWB Rdn. 136.4; Krohn, NZBau 2010, 186, 188; Weyand, ibr- online, Vergaberecht 2009, Stand: 18.03.2010, § 107 GWB Rdn. 3054/5; vgl. im Einzelnen auch: VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2 - 7/10 und 9/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.10.2010 - VK 2-33/10

    Unvollständige Nebenangebote sind zwingend auszuschließen

    Von dieser Präkiusionsregel kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit kein Gebrauch gemacht werden (so im Ergebnis: VK Hamburg, Beschluss vom 07.04.2010, VK BSU 2/10 und 3/10; Summa in: jurisPK-VergR (online), Stand: 02.02.2010, § 107 GWB Rdn. 136.4; Krohn, NZBau 2010, 186, 188; Weyand, ibr-online, Vergaberecht 2009, Stand: 18.03.2010, § 107 GWB Rdn. 3054/5; vgl. im Einzelnen auch: VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010, VK 2-7/10 und 9/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 04.01.2011 - VK 2-48/10
    In vorliegendem Fali kommt es nicht auf die Frage an, ob von dieser Präklusionsregel aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit noch Gebrauch gemacht werden kann oder nicht (vgl. dazu: VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. April 2010, VK 2-7/10 und 9/10), Die Antragstellern hat die Anforderungen an die Rügeobliegenheit gem. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB in jedem Fall erfüllt.
  • VK Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - VK 2-22/10

    Nebenangebot ist eindeutig und erschöpfend zu beschrieben!

  • VK Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - VK 2-44/11

    Änderungen des Bieters an den eigenen Angaben zulässig?

  • VK Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - VK 2-15/10

    Bericht eines nichtzugelassenen Prüfinstituts: Angebotsausschluss!

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - VK 2-20/11

    Unstrukturiertes Vergabeverfahren: Verstoß gegen Transparenzgebot!

  • VK Rheinland-Pfalz, 17.01.2011 - VK 2-50/10

    Auftrag "Gebäudereinigungs- und Glasreinigung, Serviceleistungen"

  • VK Rheinland-Pfalz, 19.10.2010 - VK 2-36/10
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10

    Nebenangebot weicht technisch vom Hauptangebot ab: Bieter muss Gleichwertigkeit

  • VK Rheinland-Pfalz, 18.10.2010 - VK 2-32/10

    Angebot in nicht verschlossenem Umschlag abgegeben: Angebotsausschluss!

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