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   VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51   

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https://dejure.org/2022,22231
VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51 (https://dejure.org/2022,22231)
VK Südbayern, Entscheidung vom 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51 (https://dejure.org/2022,22231)
VK Südbayern, Entscheidung vom 21. März 2022 - 3194.Z3-3_01-21-51 (https://dejure.org/2022,22231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 97 Abs. 4; VgV § 77 Abs. 2
    Ausschreibung zur gemeinsamen Vergabe mehrerer Fachplanungsleistungen

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angemessene Vergütung ≠ Mindestsätze der HOAI!

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Begründung der Gesamtvergabe an einen Generalplaner

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fachübergreifender Lösungsvorschlag gewünscht: Gesamtvergabe möglich! (VPR 2022, 136)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Lösungsvorschläge sind angemessen zu vergüten! (VPR 2022, 137)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fachübergreifender Lösungsvorschlag gewünscht: Gesamtvergabe möglich! (IBR 2022, 584)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Lösungsvorschläge sind angemessen zu vergüten! (IBR 2023, 36)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 93/15

    Kreisstraßenbewirtschaftung - Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Die Erwägungen des BGH im Urteil vom 13.01.2017 - X ZR 93/15 zu einer (lediglich) teilweisen Erstattung des Aufwands in einem Vergabeverfahren können nicht auf die vergaberechtlich geforderte Festsetzung einer angemessenen Vergütung nach § 77 Abs. 2 VgV übertragen werden.

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.01.2017 - X ZR 93/15) hat die sodann bei einem ermittelten Aufwand von 36.000 EUR eine Vergütung von 20.000 EUR festgesetzt.

    Sie vertritt die Auffassung, dass sich aus dem Urteil des BGH vom 13.01.2017 - X ZR 93/15 ergäbe, dass eine vertretbar aufwandsbezogen ermittelte Vergütung erheblich - fast um die Hälfte gekürzt werden könnte.

    Die Antragstellerin hat allerdings zurecht darauf hingewiesen, dass die Ausführungen des BGH im Urteil vom 13.01.2017 - X ZR 93/15 nicht ohne Weiteres die Festsetzung einer nicht kostendeckenden Vergütung nach § 77 Abs. 2 VgV begründen können.

    Der BGH hat in der genannten Entscheidung klargestellt, dass § 77 Abs. 2 VgV ersichtlich die Billigkeitserwägung zugrunde liegt, dass Bewerber oder Bieter jenseits eines bestimmten zumutbaren Maßes nicht mit außergewöhnlichen, durch besondere Anforderungen des Auftraggebers ausgelösten Kosten der Angebotserarbeitung belastet werden dürfen (BGH, Urteil vom 13.01.2017 - X ZR 93/15 Rn. 30).

  • VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18

    Ausschreibungsbezogene Planungsleistungen sind zu vergüten!

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    In diesem Fall erfordert die Festsetzung einer angemessenen Vergütung regelmäßig die Deckung des für die Erledigung der geforderten Aufgabe notwendigen, geschätzten Zeitaufwandes unter Ansatz angemessener Stundensätze (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18).

    Spätestens seit dem Wegfall der verbindlichen Mindestsätze der HOAI muss eine angemessene Vergütung i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV nicht mehr zwingend auf der Basis der HOAI ermittelt werden (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18).

    Nach Auffassung der Vergabekammer Sachsen erfordert die Festsetzung einer angemessenen Vergütung mindestens die Deckung des für die Erledigung der geforderten Aufgabe notwendigen, geschätzten Zeitaufwandes unter Ansatz angemessener Stundensätze (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2019 - 1/SVK/038-18).

  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Vielmehr kann der Auftraggeber, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass er eine unangemessen niedrige Entschädigung festgesetzt hat, ebenso gut bei gleichbleibender Entschädigung Abstriche bei den über die Ausarbeitung des Angebots geforderten Unterlagen vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14 Rn 34 f. zur verwandten Problematik des § 13 Abs. 3 VOF bzw. § 20 Abs. 3 VOF a.F. explizit auch im Hinblick auf die heute geltende Rechtslage).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14 klargestellt, dass Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung eines Architekten für im Vergabeverfahren erbrachte Planungsleistungen nur die Festsetzung einer angemessenen Vergütung durch den Auftraggeber darstellen kann, da es an einem bereits geschlossenen Architektenvertrag fehlt.

    Im Falle fortbestehender Beschaffungsabsicht hat die Antragsgegnerin über die Höhe einer angemessenen Vergütung oder die Reduzierung der Anforderungen bzgl. der geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder anderen Unterlagen eigenverantwortlich zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14) und auf dieser Basis zur Abgabe neuer Teilnahmeanträge aufzufordern.

  • OLG München, 25.07.2013 - Verg 7/13

    Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Wertung einer Präsentation anhand nicht

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des vorbefassten Bieters auszugleichen durch Information aller anderen Bieter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008 - Verg 28/08; OLG München, Beschluss vom 10.2.2011 - Verg 24/10 und vom 25.7.2013 - Verg 7/13).

    Welche Egalisierungsmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13).

    Es genügt vielmehr diejenige Bekanntgabe von Informationen, welche die anderen Bieter in die Lage versetzt, zu den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie der vorbefasste Bieter ihr Angebot zu legen (OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13).

  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Dabei sind auch die weiteren Grundsätze des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit) sowie die vom Gesetzgeber nunmehr in § 97 Abs. 3 GWB normierten strategischen Ziele (Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte) im Blick zu behalten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18).

    Bei der Abwägung dürfen nämlich die vom Gesetzgeber in § 97 Abs. 3 GWB normierten strategischen Ziele wie Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte Berücksichtigung finden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 11 Verg 4/18).

  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Auftraggeber im Einzelnen mit dem grundsätzlichen Gebot der Fachlosvergabe einerseits und den im konkreten Fall dagegen sprechenden Gründen auseinandersetzt und sodann eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange trifft, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden technischen und wirtschaftlichen Gründe überwiegen müssen (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18).

    Zwar ist die Absicht, solche Zuschlagskriterien zu verwenden, ebenso wie die Beschaffungsautonomie kein Freibrief für eine Gesamtvergabe (OLG München, Beschluss vom 25.03.2019 - Verg 10/18), allerdings können sich aus einem derartigen zulässigen und nachvollziehbar gewählten Zuschlagskriterium Belange ergeben, die der Auftraggeber bei der Abwägung für oder gegen eine Losvergabe berücksichtigen kann.

  • VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Die Rechtslage hat sich insoweit seit dem Beschluss der VK Südbayern vom 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17 geändert.
  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 17 U 130/12

    Entschädigungspflicht des Aufraggebers für die Kosten der Teilnahme eines Bieters

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Hierbei soll nach einer Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015 - I-17 U 130/12) auch ein "Gewinnanteil" berücksichtigt werden.
  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Nach dem Urteil des EuGH vom 03.03.2005 - C-21/03 und 34/03 - Fabricom muss die Beteiligung eines vorbefassten Unternehmens grundsätzlich als Gefährdung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs angesehen werden, da ein solches Unternehmen bei der Abgabe seines Angebots aufgrund seines Informationsvorsprungs begünstigt sein kann.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 28/08

    Ausschluss vorbefasster Unternehmen vom Wettbewerb; Anforderungen an die

    Auszug aus VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51
    Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des vorbefassten Bieters auszugleichen durch Information aller anderen Bieter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.8.2008 - Verg 28/08; OLG München, Beschluss vom 10.2.2011 - Verg 24/10 und vom 25.7.2013 - Verg 7/13).
  • OLG München, 10.02.2011 - Verg 24/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Wettbewerbsverfälschung durch Teilnahme eines

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