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   VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16   

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https://dejure.org/2016,56389
VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16 (https://dejure.org/2016,56389)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16 (https://dejure.org/2016,56389)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29. Dezember 2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16 (https://dejure.org/2016,56389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung einer vorläufigen Maßnahme gegen eine Interimsbeauftragung durch den öffentlichen Auftraggeber

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsantrag ist keine vorläufige Maßnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 10.01.2013 - Verg W 8/12

    Auch das OLG kann einstweilige Anordnung erlassen!

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    In der Beschwerdeinstanz ist der Vergabesenat für entsprechende Anträge zuständig (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - VII-Verg 47/07).

    In den von der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen drohte allerdings der faktische Vollzug des gesamten Auftrags (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12 und VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 VK 2 - 47/14) oder zumindest doch erheblicher Teile des Auftrags (OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03) der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war.

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Gerade vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 25/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2016 - Verg 6/16 und EuGH, Urteil vom 14.07.2016 C - 6/15) stellt sich insbesondere die Vergaberechtskonformität des Wertungssystems an sich problematisch dar, da es nur drei verbal umschriebene Stufen enthält, die jeweils mit einer Spanne von 1 bis 3, 4 bis 7 und 8 bis 10 Punkte bewertet werden können.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Gerade vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 25/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2016 - Verg 6/16 und EuGH, Urteil vom 14.07.2016 C - 6/15) stellt sich insbesondere die Vergaberechtskonformität des Wertungssystems an sich problematisch dar, da es nur drei verbal umschriebene Stufen enthält, die jeweils mit einer Spanne von 1 bis 3, 4 bis 7 und 8 bis 10 Punkte bewertet werden können.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Gerade vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 - Verg 25/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2016 - Verg 6/16 und EuGH, Urteil vom 14.07.2016 C - 6/15) stellt sich insbesondere die Vergaberechtskonformität des Wertungssystems an sich problematisch dar, da es nur drei verbal umschriebene Stufen enthält, die jeweils mit einer Spanne von 1 bis 3, 4 bis 7 und 8 bis 10 Punkte bewertet werden können.
  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Grundsätzlich sind nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.
  • VK Bund, 07.07.2014 - VK 2-47/14

    Nachprüfungsverfahren: Abbruchleistungen

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    In den von der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen drohte allerdings der faktische Vollzug des gesamten Auftrags (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12 und VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 VK 2 - 47/14) oder zumindest doch erheblicher Teile des Auftrags (OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03) der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war.
  • VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13

    AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Zudem ist in diesem besonderen Fall wegen der weitgehenden Identität des Leistungsgegenstands (anders als im Sachverhalt der Entscheidung des OLG Brandenburg OLG Brandenburg, Beschluss vom. 06.03.2012 - Verg W 16/11) möglicherweise zu prüfen, ob nicht ausnahmsweise die Auftragswerte der Interimsvergabe und der Hauptsache zusammenzurechnen sind (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13).
  • OLG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Verg 1/08

    Vergaberecht: Pflicht zur Beteiligung eines Bieters bei der freihändigen Vergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Grundsätzlich sind nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Interimsbeauftragung von

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    Zudem ist in diesem besonderen Fall wegen der weitgehenden Identität des Leistungsgegenstands (anders als im Sachverhalt der Entscheidung des OLG Brandenburg OLG Brandenburg, Beschluss vom. 06.03.2012 - Verg W 16/11) möglicherweise zu prüfen, ob nicht ausnahmsweise die Auftragswerte der Interimsvergabe und der Hauptsache zusammenzurechnen sind (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13).
  • OLG Celle, 29.08.2003 - 13 Verg 15/03

    Erforderlichkeit einer übergangsweisen befristeten freihändigen Vergabe aus

    Auszug aus VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16
    In den von der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen drohte allerdings der faktische Vollzug des gesamten Auftrags (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12 und VK Bund, Beschluss vom 07.07.2014 VK 2 - 47/14) oder zumindest doch erheblicher Teile des Auftrags (OLG Celle, Beschluss vom 29.08.2003 - 13 Verg 15/03) der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens war.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Das Interesse des Bestandsdienstleisters, den Zeitraum seiner Leistungserbringung über das Vertragsende hinaus zu verlängern, ist aber vergaberechtlich nicht geschützt (vgl. auch VK Südbayern, Beschluss vom 29. Dezember 2016, Z3-3-3194-1-47-11/16, juris Rn. 133, 137).

    Dahinstehen kann, ob die vorgezogene Zuschlagsgestattung mit einer zeitlichen Befristung oder sonstigen Modifikation des Vertragsinhalts verknüpft werden könnte (verneinend: KG, Beschluss vom 26. Januar 2022, Verg 8/21, juris Rn. 4; VK Kiel, Beschluss vom 10. Februar 2005, VK-SH 02/05, juris Rn. 39, 41; a. A. wohl OLG Düsseldorf VergabeR 2015, 797 [juris Rn. 12]; Antweiler in Burgi/Dreher/Opitz, Beck"scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 169 Rn. 39; offenlassend: OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07, juris Rn. 23) oder - gegebenenfalls auf entsprechenden Antrag - unter Auflagen hinsichtlich der Vertragsdurchführung gestellt werden dürfte (verneinend: Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, GWB § 169 Rn. 64; Byok/Jaeger in Byok/Jaeger, Vergaberecht, GWB § 169 Rn. 40; zu vorläufigen Maßnahmen in Bezug auf die Vertragsdurchführung vgl. auch VK Südbayern, Beschluss vom 3. Mai 2021, 3194.Z3-3_01-21-26, juris Rn. 21 f.; Beschluss vom 29. Dezember 2016, Z3-3-3194-1-47-11/16, juris Rn. 135; Summa in Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 6. Aufl. 2022 Stand: 13. Oktober 2022, § 169 GWB Rn. 103 f.).

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