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   VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13   

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VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13 (https://dejure.org/2013,33398)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13 (https://dejure.org/2013,33398)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13 (https://dejure.org/2013,33398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwellenwertberechnung bei Verringerung des Leistungszeitraums und des Leistungsumfangs eines europaweit auszuschreibenden Vergabeverfahrens durch eine im geplanten Leistungszeitraum durchgeführte Interimsvergabe; Strenge Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungeeignete Wertungskriterien können in der Wertung nicht mehr geändert werden! (VPR 2014, 44)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schwellenwertberechnung bei Interimsauftrag? (VPR 2014, 1048)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (69)

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Verg 1/12

    Landesdatennetz - Vergabe öffentlicher Aufträge: Vergaberechtsverstöße in einem

    Auszug aus VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13
    So stelle das OLG Naumburg im Beschluss vom 12.04.2012 - 2 Verg 1/12 fest, dass bei der Abfrage des Unterkriteriums "Angaben zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit" es "dem Antragsgegner um die Erreichbarkeit kompetenter Ansprechpartner des Auftragnehmers gehe und damit um die leistungsbezogene Bewertung der Ausführung der Unterstützungsleistungen".

    Insoweit sei eine Auslegung der bekannt gemachten Informationen - Vergabebekanntmachung Vergabeunterlagen, nachfolgende Bieterinformationen- vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen (OLG Naumburg, Beschluss vom 12.04.2012, 2 Verg 1/12).

    Eine solche tatsächliche Würdigung beziehe sich auf den Einzelfall und nicht auf einen allgemeinen Rechtssatz (OLG Naumburg im Beschluss vom 12.04.2012, 2 Verg 1/12).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13
    Am 11.09.2013 verwies der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin darauf, dass entgegen der Auffassung des Antragsgegners der Nachprüfungsantrag nicht bereits unzulässig sei, da § 107 Abs. 3 GWB gemäß des Urteils des EuGH vom 28.01.2010 - C-406/08 - "Uniplex" wegen des Verstoßes gegen die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG nicht anwendbar sei.

    Auch wenn man die Auffassung vertritt, dass § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 - C-406/08 - "Uniplex" wegen des Verstoßes gegen die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG durch die Unbestimmtheit des Begriffs "unverzüglich" nicht mehr anwendbar ist, erfordert eine richtlinienkonforme Auslegung nicht den gänzlichen Verzicht auf eine Rüge vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.

    Keinesfalls steht die Rechtsprechung des EuGH vom 28. Januar 2010 in den Rechtssachen Rs. C-406/08 und C 456/08 einer Anwendung des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB entgegen.

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13
    Der EuGH habe bereits mit Urteil vom 11.10.2007 (Rs. C-241/06 "Lämmerzahl") über die damalige Fassung des § 107 Abs. 3 GWB entschieden und keine Einwände dahingehend geäußert, dass der Nachprüfungsantrag in seiner Zulässigkeit davon abhängt, dass der Bieter erkennbare Mängel rügt.

    Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 11.10.2007 (Rs. C-241/06 "Lämmerzahl") über die damalige Fassung des § 107 Abs. 3 GWB entschieden und keine Einwände dahingehend geäußert, dass der Nachprüfungsantrag in seiner Zulässigkeit davon abhängt, dass der Bieter erkennbare Mängel rügt.

  • VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14

    Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag

    Die Vergabekammer Südbayern folgt dieser Rechtsprechung aus Rechtssicherheitsgründen trotz der erheblichen, im Beschluss vom 29.10.- - Z3-3-3194-1-25-08/13 ausgeführten Bedenken.
  • VK Südbayern, 24.07.2015 - Z3-3-3194-1-28-04/15

    Umrechnungsformel "Preise in Wertungspunkte" ist bekannt zu machen!

    An die Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes seien dabei keine hohen Anforderungen zu stellen, wie die erkennende Kammer am Beispiel eines Verstoßes gegen das Gebot der Produktneutralität dargelegt habe (VK Südbayern, B. v. 19.05.2014, Z3-3-3194-1-08-03/14, B. v. 29.10.13, Z3-3-3194-1-25-08/13).
  • VK Südbayern, 01.04.2014 - Z3-3-3194-1-03-02/14

    Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

    Dem schließt sich die Vergabekammer Südbayern trotz der im Beschluss vom 29.10.2013 Az.: Z3-3-3194-1-25-08/13 ausgeführten Bedenken an.
  • VK Baden-Württemberg, 23.07.2014 - 1 VK 28/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit einer Vermischung von Eignungs- und

    Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung seit der Entscheidung des E u GH zum Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien (vgl. E u GH , Urteil vom 12.11.2009 - C-199/07) anerkannt ist, dass die "strenge Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehört" (vgl. O L G M ün c h e n , Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13; VK B u n d , Beschluss vom 30.08.2013 - VK 2-70/13; VK S üd b a y e r n , Beschluss vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13 und Beschluss vom 01.04.2014, Z3-3-3194-1-03-02/14), und zwar unabhängig von der jeweils geltenden Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A, VOF).
  • VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung einer vorläufigen

    Zudem ist in diesem besonderen Fall wegen der weitgehenden Identität des Leistungsgegenstands (anders als im Sachverhalt der Entscheidung des OLG Brandenburg OLG Brandenburg, Beschluss vom. 06.03.2012 - Verg W 16/11) möglicherweise zu prüfen, ob nicht ausnahmsweise die Auftragswerte der Interimsvergabe und der Hauptsache zusammenzurechnen sind (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13).
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