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   VK Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 VK LSA 09/20   

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https://dejure.org/2020,39623
VK Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 VK LSA 09/20 (https://dejure.org/2020,39623)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2020 - 3 VK LSA 09/20 (https://dejure.org/2020,39623)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2020 - 3 VK LSA 09/20 (https://dejure.org/2020,39623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 VergabeG ST 2012, § 19 Abs 2 VergabeG ST 2012, § 2 Abs 3 VOB/A, § 12 Abs 1 Nr 2 Buchst w VOB/A, § 16b Abs 1 VOB/A
    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachträgliche Forderung nicht wirksam bekannt gemachter Eignungsnachweise

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine nachträgliche Forderung nicht bekannt gemachter Eignungsnachweise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Sachsen-Anhalt, 14.08.2018 - 3 VK LSA 48/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Eignungsprüfung;

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 VK LSA 9/20
    Hierzu müssten die früheren Verfehlungen für den nunmehr zur Vergabe stehenden Auftrag jedoch erhebliche Zweifel an der Eignung der Antragstellerin begründen (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.08.2018, 3 VK LSA 48/18).
  • VK Sachsen-Anhalt, 21.11.2019 - 3 VK LSA 40/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss bei Nichtvorlage eines von der

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 VK LSA 9/20
    Es ist ihm deshalb verwehrt, das Angebot eines Bieters auszuschließen, weil dieser von der Auftragsbekanntmachung abweichend geforderte Eignungsnachweise nicht vorgelegt hat (VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2019, 3 VK LSA 40/19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 45/19

    Auswirkung der Mehrstufigkeit eines Vergabeverfahrens

    Hieraus lässt sich nicht schließen, dass vor Abgabe der Angebote von bekannt gemachten Angaben abgewichen werden kann, also die Bindungswirkung der Bekanntmachung für den Auftraggeber entfällt und ohne erneute Bekanntmachung und vor allem ohne Erfassung des gesamten in Betracht zu ziehenden Bewerber- und künftigen Bieterkreises die Bekanntmachungsangaben geändert werden können (Zu Sinn und Zweck einer Auftragsbekanntmachung und zur Rechtswidrigkeit der nachträglichen Forderung von nicht wirksam bekannt gemachten Eignungsnachweisen, vgl. Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 VK LSA 09/20 -, juris; die Bekanntmachung der Eignungsnachweise gewährleistet, dass mit der Bekanntmachung für jeden [potentiellen] Bieter feststeht, welche Anforderungen er erfüllen muss, um den Auftrag ausführen zu können und welche Eignungsnachweise der Auftraggeber hierzu von ihm verlangt, vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2020 - XIII ZR 21/19 -, juris Rn. 9).
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