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   VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17   

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https://dejure.org/2017,16472
VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17 (https://dejure.org/2017,16472)
VK Südbayern, Entscheidung vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17 (https://dejure.org/2017,16472)
VK Südbayern, Entscheidung vom 27. April 2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17 (https://dejure.org/2017,16472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    VOB/A 2016 § 8 Abs. 2 Nr. 3; GWB § 97 Abs. 1, Abs. 6, § 127 Abs. 1, § 182 Abs. 3 S. 5; VgV § 35 Abs. 2
    Vergabeverfahren: Mindestanforderungen für einzureichende Nebenangebote, wenn einziges Zuschlagkriterium der Preis ist

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Mindestanforderungen für einzureichende Nebenangebote, wenn einziges Zuschlagkriterium der Preis ist

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preis einziges Zuschlagskriterium: Mindestanforderungen für Nebenangebote erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unklare Mindestbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers (VPR 2017, 1016)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A (und der inhaltsgleiche § 35 Abs. 2 VgV) stellt den Versuch des Gesetzgebers dar, im Sinne eines von ihm angenommenen Bedarfs an innovativen Nebenangeboten die Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 07.01.2014 - X ZB 15/13) zu korrigieren.

    Der BGH hat zwar mit Beschluss vom 07.01.2014 - Az.: X ZB 15/13- ausgeführt, dass die für Nebenangebote vorzugebenden Mindestanforderungen im Allgemeinen nicht alle Details der Ausführung zu erfassen brauchen, sondern Spielraum für eine hinreichend große Variationsbreite in der Ausarbeitung von Alternativvorschlägen lassen und sich darauf beschränken dürfen, den Bietern, abgesehen von technischen Spezifikationen, in allgemeinerer Form den Standard und die wesentlichen Merkmale zu vermitteln, die eine Alternativausführung aufweisen muss.

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15

    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, kann der Preis in diesen Fällen nur dann einziges Zuschlagskriterium sein, wenn durch entsprechende Mindestanforderungen sichergestellt ist, dass die Haupt- und Nebenangebote qualitativ vergleichbar sind, da der Preis sonst kein für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbares Kriterium i.S.v. § 127 Abs. 4 Satz 2 GWB ist und eine Ungleichbehandlung eintritt (BGH, Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15).

    In seinem umfangreichen obiter dictum im Beschluss vom 10.05.2016 - X ZR 66/15 - hat der BGH darauf hingewiesen, dass § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 b) S. 2 VOB/A (und entsprechend § 35 Abs. 2 S. 3 VgV) nicht von der Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt (§ 127 Abs. 1 S. 1 und 3 GWB), entbindet.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Vor diesem Hintergrund hat die bisherige Rechtsprechung der Vergabesenate den Beigeladenen kostenrechtlich nur dann wie einen Antragsteller oder Antragsgegner behandelt, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung im Verfahren auch nutzt, indem er sich an dem Verfahren beteiligt (BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06).
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast bei der Erledigung von Nachprüfungsverfahren richtet sich nämlich nach dem zu erwartenden Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss v. 25.01.2012, Az.: X ZB 3/11).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags des

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Dabei setzt die Erstattungsfähigkeit jedenfalls voraus, dass der Beigeladene sich mit demselben Rechtsschutzziel wie der obsiegende Verfahrensbeteiligte aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010, Az.: Verg W 10/09).
  • OLG Celle, 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Dieser für die kostenrechtliche Berücksichtigung des Beigeladenen maßgebende Grundsatz ist auch bei der Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsantrags von entscheidender Bedeutung (OLG Celle, Beschluss vom 29.06.2010, Az.: 13 Verg 4/10).
  • OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08

    Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Dafür muss eine den Beitritt eines Streithelfers vergleichbare Unterstützungshandlung erkennbar sein, an Hand derer festzustellen ist, welches (Rechtsschutz-)Ziel ein Beigeladener in der Sache verfolgt (OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2008, Az.: 13 Verg 2/08).
  • VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16

    Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Es ist wäre dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar, wenn wesentlich ungleiche Angebote willkürlich gleich, nämlich nach dem einzigen Kriterium des niedrigsten Preises, das keine Qualitätsunterschiede abbilden kann, gewertet würden (VK Südbayern, Beschluss vom 06.02.2016, Az.: Z3-3-3194-1-50-12/16).
  • VK Baden-Württemberg, 11.02.2011 - 1 VK 76/10

    Aufwendungen der Beigeladenen erstattungsfähig?

    Auszug aus VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17
    Ist eine solche nicht ersichtlich, handelt es sich bei den entstandenen Aufwendungen des Beigeladenen nicht um solche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2010, Az.: 1 VK 76/10).
  • VK Südbayern, 28.04.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

    Leistung funktional beschrieben: Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig?

    Soweit hier nicht durch Mindestanforderungen gewährleistet wird, dass die anzubietenden Nebenangebote (qualitativ) mit dem "Amtsvorschlag" gleichwertig sind, erfordert es der vergaberechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass über die Festlegung nichtpreislicher Zuschlagskriterien die Qualitätsunterschiede von Haupt- und Nebenangeboten bei der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses hinreichend abgebildet werden (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17).
  • VK Südbayern, 14.03.2023 - 3194.Z3-3_01-22-57

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung,

    Soweit hier nicht durch Mindestanforderungen gewährleistet wird, dass die anzubietenden Nebenangebote (qualitativ) mit dem "Amtsvorschlag" gleichwertig sind, erfordert es der vergaberechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass über die Festlegung nichtpreislicher Zuschlagskriterien die Qualitätsunterschiede von Haupt- und Nebenangeboten bei der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses hinreichend abgebildet werden (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17).
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