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   VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15   

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https://dejure.org/2015,26705
VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15 (https://dejure.org/2015,26705)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2015 - VK-SH 11/15 (https://dejure.org/2015,26705)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2015 - VK-SH 11/15 (https://dejure.org/2015,26705)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (61)

  • OLG Schleswig, 08.05.2007 - 1 Verg 2/07

    Konkludente Verlängerung der Angebotsbindefrist

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15
    Zwar liegt hier angesichts der von der Ast gestellten Anträge zu 2. und 3. nicht der Fall vor, dass die Ast dadurch konkludent erklärt hätte, ihr Angebot weiterhin als bindend zu betrachten, indem sie im Nachprüfungsverfahren ausdrücklich beantragt hat, den Zuschlag auf ihr Angebot zu erteilen, so dass die Bindefrist damit der Sache nach eindeutig für die Dauer des Nachprüfungs- und eines etwaigen Beschwerdeverfahrens verlängert wäre (vgl. für diesen Fall OLG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2007, 1 Verg 2/07.

    IBR 2007, 388).

    Es kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass ein Bieter ein solches Risiko in Kauf nimmt (vgl. OLG Schleswig, Beschl. vom 08.05.2007, 1 Verg 2/07.

    IBR 2007, 443 erkennende Kammer, Beschl. vom 28.03.2007, VK-SH 04/07).

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14

    CMS-Software - Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rügepflicht bei

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15
    Ist eine vergaberechtliche Problematik intensiv und wiederholt in Rechtsprechung, Literatur und Bieterkreisen behandelt und thematisiert worden, so dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann, ist von einer Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes auszugehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210).

    Soweit das OLG Karlsruhe in einer neueren Entscheidung (Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210) die Erkennbarkeit eines etwaigen Vergaberechtsverstoß wegen Verletzung von Tariftreue- und Mindestlohngesetzen als nicht erkennbar bewertet hat, weil der dortigen Antragstellerin die Rechtswidrigkeit des Fehlens einer Anforderung von Bietererklärungen nach den Landestariftreue- und Mindestlohngesetzen nicht bekannt wer, betrifft dies nicht die hier zur Entscheidung anstehende Fallkonstellation.

    Ob die Ast den behaupteten Vergaberechtsverstoß damit unverzüglich gerügt hat und ob die Regelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die darauf abzielt, dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, einen erkannten Vergabefehler BO schnell wie möglich zu beseitigen und dadurch unnötige Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. vom 28.01.2010, C-406/08, NZBau 2010, 183) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "Unverzüglichkeit mit Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie unvereinbar ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 16.09.-, 1 Verg 5/13, VergabeR 2014, 28, IBR -, 762; Eydner, VPR 2014, 110; Hübner, VergabeR 2010, 414; Immenga/Mestmäcker, § 107 GWB, Rn. 70 ff.; Krohn, NZBau 2010, 188; Pünder/Schellenberg, § 107 GWB; Rn. 88; Stumpf, EuZW 2014, 337; Weyand, IBR 2010, 159) oder weiterhin anzuwenden ist (vgl. erkennende Kammer, Beschl. vom 18.07.2014, VK-SH 10/14; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14, VergabeR 2015, 210; OLG Hamburg, Beschl. vom 02.10.2012, 1 Verg 3/12, IBR 2014, 1357; OLG Rostock, Beschl. vom 20.10.2010, 17 Verg 5/10.

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

    Patientenüberwachungsanlagen - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15
    Das Vergabeverfahren steile kein Verfahren zum Erlass eines Verwaltungsaktes dar, dessen Begründungsmängel nachträglich behoben werden könne (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 28.11.2006, 11 Verg 4/06, NZBau 2007, 804; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 21.07.2010, 15 Verg 6/10, VergabeR 2011.87; bei massiven Dokumentationsmängeln OLG Jena, Beschl. vom 09.09.2010, 9 Verg 4/10, VergabeR 2011, 96).

    Beschl. vom 14.08.2003, Verg 46/03, VergabeR 2004, 114; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 21.07.2010, 15 Verg 6/10, VergabeR 2011, 87; im Ergebnis ebenso OLG München, Beschl. vom 21.08.2008, Verg 13/08.

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