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   VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23   

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VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23 (https://dejure.org/2024,4712)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2024 - VfGBbg 36/23 (https://dejure.org/2024,4712)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2024 - VfGBbg 36/23 (https://dejure.org/2024,4712)
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Volltextveröffentlichung

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 48; ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität; Rechtsweg Hauptsache nicht erschöpft; Kindschaftssache

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.10.2020 - 1 BvR 2262/20

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Familiengerichts ohne vorherige

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23
    Wird im selbstständigen Verfahren nach § 49 ff. FamFG eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung erlassen, ist nach § 54 Abs. 2 FamFG ein - hier auch gestellter - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung statthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2020 ‌- 1 BvR 2262/20 -‌, Rn. 6, juris).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass für die Annahme eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 52 Abs. 1 Satz 2 LV nicht jede fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift genügt (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2022 ‌- VfGBbg 57/21 -‌, Rn. 61, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2022 - VfGBbg 92/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsmangel; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23
    Durch die geforderte fachgerichtliche Vorbefassung soll sichergestellt werden, dass sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf möglichst umfassend geklärte Tatsachen stützen kann und auch die Rechtslage durch die Fachgerichte vorgeklärt und aufbereitet worden ist (vgl. Beschlüsse vom 16. September 2022 ‌- VfGBbg 92/20 -‌, Rn. 21 m. w. N., und vom 20. Mai 2022 ‌- VfGBbg 13/22 -‌, Rn. 15 f. m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 51/23

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23
    Eine hinreichende Erkenntnisbasis ist von besonderer Bedeutung, wenn Gegenstand der Verfassungsbeschwerde familiengerichtliche Entscheidungen in Kindschaftssachen sind (vgl. Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren VfGBbg 51/23).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 66/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/23
    Das in § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser - über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus - vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine etwaige Grundrechtsverletzung ohne Inanspruchnahme des Verfassungsgerichts in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (vgl. Beschluss vom 22. September 2023 ‌- VfGBbg 66/20 -‌, Rn. 50 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
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