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   VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16   

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VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16 (https://dejure.org/2017,6582)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.03.2017 - 1-VI-16 (https://dejure.org/2017,6582)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. März 2017 - 1-VI-16 (https://dejure.org/2017,6582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilgerichtliche Verurteilung zur Leistung von Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrags; Überprüfung der Zurückweisung der Berufung am Maßstab des Willkürverbots und des Grundrechts auf rechtliches Gehör; Ablehnung ...

  • rewis.io

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Beweisangeboten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Voraussetzung hierfür ist, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 26 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15

    Annahme eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 -Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16).
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs (§ 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ablehnende Entscheidung lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung des rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 29.05.2012 - 116-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.03.2017 - 1-VI-16
    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) verstößt (VerfGH vom 29.5.2012 - Vf. 116-VI-11 - juris Rn. 29; Schulz in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 5. Aufl. 2014, Art. 91^Rn. 56).
  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/67; BayVBl 2016, 671 Rn. 26 m. w. N.; vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31- VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV) verstößt (VerfGH vom 2.3.2017 -Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Ein Verfassungsverstoß könnte insoweit allerdings allenfalls in Betracht kommen, wenn das Gericht das Prozessrecht diesbezüglich in einer Weise auslegt und handhabt, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz unvertretbar ist (vgl. zu Art. 91 Abs. 1 BV VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 -juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Von einer diesbezüglichen Handhabung des Prozessrechts, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar wäre (vgl. VerfGH vom 2.7.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19 m. w. N.) kann insoweit keine Rede sein (vgl. unter 3. c)).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 47-VI-18

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen einer

    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

    Ob ein Beweisthema entscheidungserheblich ist, obliegt dabei der materiellrechtlichen Einschätzung des zur Entscheidung berufenen Gerichts, welche verfassungsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie gegen das Willkürverbot verstößt (vgl. VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 50-VI-18

    Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2019 - 77-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach einem Klageerzwingungsantrag

    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 -juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 20-VI-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer

    Ein diesbezüglicher Verstoß sowie eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) kämen allenfalls in Betracht, wenn das Oberlandesgericht das Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hätte, die unter Berücksichtigung der genannten Rechte unvertretbar wäre (VerfGH vom 2.3.2017 - Vf. 1-VI-16 - juris Rn. 19; vom 13.3.2018 - Vf. 31-VI-16 - juris Rn. 39).
  • VerfGH Bayern, 10.12.2019 - 31-VI-19

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen

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