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VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 52-IV-18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 03.04.2018 - 23 UF 967/17
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 52-IV-18
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 52-IV-18
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
Nichtstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde
Das als Gegenvorstellung auszulegende Begehren der Beschwerdeführerin ist nicht statthaft; das Sächsische Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichthof zielen, nicht vor (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 118-IV-19 ; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 52-IV-18 ; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 54-IV-20
Nichtstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde
Das als Gegenvorstellung auszulegende Begehren des Beschwerdeführers ist nicht statthaft; das Sächsische Verfassungsgerichtshofgesetz sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichthof zielen, nicht vor (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 118-IV-19 ; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 52-IV-18 ; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 80-IV-20
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung als Rechtsbehelf
Das als Gegenvorstellung auszulegende Begehren des Beschwerdeführers ist nicht statthaft; das Sächsische Verfassungsgerichtshofsgesetz sieht Rechtsbehelfe, die auf eine Selbstkontrolle eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichthof zielen, nicht vor (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 118-IV-19 ; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 52-IV-18 ; Beschluss vom 18. September 2017 - Vf. 2-IV-17; st. Rspr.).