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   VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21   

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https://dejure.org/2021,11995
VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21 (https://dejure.org/2021,11995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2021 - 28-IV-21 (https://dejure.org/2021,11995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2021 - 28-IV-21 (https://dejure.org/2021,11995)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 148-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 148-IV-20 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 8-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 8-IV-17; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    3. Aus den dargelegten Gründen ist anhand des Beschwerdevorbringens ebenso wenig eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) erkennbar.
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    3. Aus den dargelegten Gründen ist anhand des Beschwerdevorbringens ebenso wenig eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) erkennbar.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung von einfachem Recht Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 35-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 90-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 15-IV-24
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Dies gilt sowohl für die gerichtliche Handhabung der Darlegungserfordernisse als auch für die Handhabung der Anforderungen an das Vorliegen der Zulassungsgründe (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 55-IV-21
    Eine gegen diesen Beschluss erhobene Verfassungsbeschwerde, mit der der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtschutz (Art. 38 Satz 1 SächsVerf), des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf), des Diskriminierungsverbots (Art. 18 Abs. 3 SächsVerf) sowie des Willkürverbots (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) geltend gemacht hatte, verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. April 2021 als unzulässig (Vf. 28-IV-21).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 63-IV-22

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Unterbrechung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 67-IV-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zuweisungsentscheidung im juristischen

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Fachgericht die Grundrechtsrelevanz der zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
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