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   VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16   

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VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16 (https://dejure.org/2016,29976)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 19-IV-16 (https://dejure.org/2016,29976)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 19-IV-16 (https://dejure.org/2016,29976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine Kostenentscheidung nach Einstellung des Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Auf Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass dieser Beschluss das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat (Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

    Dies begründete das Amtsgericht unter Heranziehung des Regel-/Ausnahmeprinzips des § 472 Abs. 2, Abs. 1 StPO (hierzu näher SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15) und unter Darlegung seiner in diesem Zusammenhang vorgenommenen Billigkeitserwägungen.

    Er war nicht verpflichtet gegen den verfahrensgegenständlichen Beschluss vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde erneut eine Anhörungsrüge nach § 33a StPO zu erheben (ausführlich und mit Nachweisen SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

    Zwar hat das Amtsgericht nunmehr diejenigen Ausführungen des Beschwerdeführers berücksichtigt, die vor dem vorangegangenen und vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Beschluss vom 5. Januar 2015 erfolgten (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

    3. Ob daneben die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Verstöße gegen Art. 31 Abs. 1 und Art. 15 SächsVerf vorliegen, kann aufgrund der bereits festgestellten Verletzung von Art. 78 Abs. 2 SächsVerf dahinstehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).

  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Dazu zählt auch, dass ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich die vom Gesetz oder vom Gericht eingeräumten Fristen ausnutzen darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07 unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 1995, 2095 [2096]).

    Dementsprechend haben Gerichte gesetzte Äußerungsfristen zu beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zuzuwarten, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01).

  • VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein im Verfahren nach § 495a ZPO

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Die einfach-rechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen aber eine Teilhabe des Grundrechtsinhabers am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).

    Dies wäre angesichts der zur Sicherung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gebotenen Effektivität der Gehörsgewährung (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94/1 BvR 2220/94 - juris) verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Dementsprechend haben Gerichte gesetzte Äußerungsfristen zu beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zuzuwarten, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 2-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Dementsprechend haben Gerichte gesetzte Äußerungsfristen zu beachten und mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Frist zuzuwarten, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07; Beschluss vom 25. September 2003 - Vf. 21-IV-03; Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 2-IV-01).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Die einfach-rechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen aber eine Teilhabe des Grundrechtsinhabers am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Die einfach-rechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen aber eine Teilhabe des Grundrechtsinhabers am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Dies wäre angesichts der zur Sicherung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gebotenen Effektivität der Gehörsgewährung (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94/1 BvR 2220/94 - juris) verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16
    Die einfach-rechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen aber eine Teilhabe des Grundrechtsinhabers am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
    Auch der daraufhin am 14. Februar 2016 ergangene und wiederum vom Beschwerdeführer mit einer Verfassungsbeschwerde angefochtene Beschluss des Amtsgerichts verstieß laut Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 25. August 2016 (Vf. 19-IV-16) gegen Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. Der Beschluss wurde wiederum aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zur Neuentscheidung über die Kosten der Nebenklage zurückverwiesen.
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 49-IV-17
    cc) Ob daneben der von den Beschwerdeführern zu 2) und zu 3) geltend gemachte Verstoß gegen Art. 38 SächsVerf vorliegt, kann aufgrund der bereits festgestellten Verletzung von Art. 18 Abs. 1 SächsVerf dahinstehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 19-IV-16).
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