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   VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04   

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https://dejure.org/2004,33264
VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04 (https://dejure.org/2004,33264)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.07.2004 - 20-IV-04 (https://dejure.org/2004,33264)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 20-IV-04 (https://dejure.org/2004,33264)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Nur bei einer derart schweren Verkennung der Rechtslage drängt sich in der Regel der Schluss auf, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung - wie für Willkür erforderlich - auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 25. September 2003 (Vf. 21-IV-03) wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgehoben.
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rüge an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 313 Abs. 2 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH, NJW 1998, 3266 f.; für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 42-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 42-IV-99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Der Verfassungsgerichtshof hat daher auf entsprechende Rüge an Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf zu messen, ob die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes (hier: § 313 Abs. 2 StPO) durch ein sächsisches Gericht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar ist (vgl. für rechtliches Gehör: SächsVerfGH, NJW 1998, 3266 f.; für Gleichheitsgebot: SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 42-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 22-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 20-IV-04
    Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 22-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
    Da die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer bereits wegen Verstoßes gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf begründet ist, bedarf die Frage, ob auch ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 78 Abs. 2 SächsVerf vorliegt, keiner Erörterung (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; BVerfG, Beschluss 3. November 2005, 1 BvR 691/03).
  • VerfGH Sachsen, 24.02.2006 - 7-IV-06
    Nur bei einer derart schweren Verkennung der Rechtslage ist Willkür gegeben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 20-IV-04; st. Rspr.).
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