Rechtsprechung
   LG Leipzig, 31.05.2023 - 05 O 666/22   

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https://dejure.org/2023,19947
LG Leipzig, 31.05.2023 - 05 O 666/22 (https://dejure.org/2023,19947)
LG Leipzig, Entscheidung vom 31.05.2023 - 05 O 666/22 (https://dejure.org/2023,19947)
LG Leipzig, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 05 O 666/22 (https://dejure.org/2023,19947)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Verwendung von User-Fotos für Mahnungen nicht erlaubt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dating-Portal darf Fotos der Nutzer ohne ausdrückliche Einwilligung nicht für Mahnschreiben verwenden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Dating-Portal darf Kundenfotos nicht für Mahnungen missbrauchen

Papierfundstellen

  • MMR 2024, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 161/18

    IVD-Gütesiegel - Irreführende Bezeichnung eines Zeichens als "Gütesiegel":

    Auszug aus LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
    Tatsächliche Verhaltensänderungen lassen die Wiederholungsgefahr grundsätzlich unberührt (BGH I ZR 161/18).

    Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn absolut jede Wahrscheinlichkeit beseitigt ist, dass der Verletzer denselben oder einen ähnlichen Geschäftsbetrieb erneut aufnimmt (BGH I ZR 161/18).

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 77/05

    Fruchtextrakt

    Auszug aus LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
    Die Liquidation der Beklagten, die parteifähig bleibt, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (BGH I ZR 77/05).

    Eine solche Änderung berührt die Wiederholungsgefahr nur dann, wenn durch sie jede Wahrscheinlichkeit für eine Aufnahme des unzulässigen Verhaltens durch den Verletzer beseitigt ist (vgl. BGH I ZR 77/05, Rn. 23).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes

    Auszug aus LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
    Art. 5 Abs. 1 lit. a) und lit. b) DSGVO seien Marktverhaltensnormen im Sinne von § 3a UWG; Verstöße könnten im Wege der Verbandsklage durchgesetzt werden (Verweis auf EuGH, Urteil v. 28.04.2022 - C-319/20).

    dass eine konkrete Verletzung der Rechte einer Person aus den Datenschutzvorschriften vorliegt (EuGH GRUR 2022, 920; BGH I ZR 186/17, Beschluss vom 10.11.2022).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Auszug aus LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
    Die Information über die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen sowie darüber, ob diese für einen Vertragsabschluss erforderlich sind und eine Pflicht zur Mitteilung besteht, hat wettbewerblichen Bezug (vgl. OLG Stuttgart, 2 U 257/19).

    Die Informationspflichten aus Art. 13 Abs. 1 a), c) DSGVO stellen Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG dar (OLG Stuttgart, 2 U 257/19, Rn. 77 ff.).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
    Der EuGH hat eine weite Auslegung des Anwendungsbereiches des Art. 9 vorgenommen und entschieden, dass eine Verarbeitung von Daten, "die geeignet sind, die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person indirekt zu offenbaren", eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 darstellt (EuGH, Urt. vom 1.8.2022, C-184/20, Rn. 128).
  • BGH, 28.11.2019 - I ZR 23/19

    Pflichten des Batterieherstellers - Verbot des Vertriebs von Batterien ohne

    Auszug aus LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22
    Die Vorschrift bezweckt zumindest auch den Schutz der wettbewerblichen Interessen der Marktteilnehmer (vgl. BGH I ZR 23/19, bei juris Rn. 24).
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