Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 3-05 O 188/07 |
Volltextveröffentlichung
- spruchverfahren-direkt.de
Delisting Piper Generalvertretung Deutschland AG
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 5 O 188/07
- OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 455/08
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 3-05 O 188/07
- OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (27)
- OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Berücksichtung eines ggf. vorhandenen Börsenkurses und unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; OLG München, Beschl. v. 14.7.2009 -- 31 Wx 121/06 - BeckRS 2009, 21568).Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Gerichts ersetzt werden (vgl. OLG München BeckRS 2009, 21658 m.w.Nachw.).
In der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung soll durch den Risikozuschlag der Umstand berücksichtigt werden, dass eine Anläge in dem zu bewertenden Unternehmen risikoreicher ist als eine Anlage in einer quasirisikolosen öffentlichen Anleihe (vgl. OLG München BeckRS 2009, 21658 m. w. Nachw.).
Journal of Financial Economics, 33, 3-56; Fama, E.F.; French, K.R. (2002): The Equity Premium, in: The Journal of Finance, Vol. 57, S. 637-659; vgl. hierzu auch Wiese Finanzbetrieb 2006, 242) zeigen (vgl. auch OLG München BeckRS 2009, 21658).
Allerdings ist die Kammer nicht der Ansicht, dass hier überhaupt kein Risikoschlag anzusetzen ist, da ansonsten nicht dem Umstand Rechnung getragen wäre, dass eine Kapitalanlage in einem Unternehmen regelmäßig mit höheren Risiken verbunden ist als bei einer Anlage in öffentlichen Anleihen (vgl. OLG München BeckRS 2009, 21658; OLG Stuttgart OLG Düsseldorf AG 2004, 324, 329 m. w. Nachw.).
- BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01
Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Dabei haben sie -- ebenso wie der bestellte Vertreter der aussenstehenden Aktionäre - unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 25.11.2002 -- II ZR 133/01 -- (Macrotron, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032 = AG 2003, 273) die Ansicht vertreten, ihnen stehe aufgrund des Delisting eine angemessene Barabfindung zu.Wenn auch letztlich unklar bleibt, ob hier die Regelung des § 305 Abs. 4 Satz 3AktG - Verlängerung der Antragsfrist durch ein Spruchverfahren überhaupt entsprechend anwendbar ist, da hier eine vergleichbare Situation - Wahlmöglichkeit zwischen Abfindung und Ausgleich - nicht vorliegt und daher es auch nicht recht verständlich ist, warum hier auf die Aktionärsstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung analog § 3 Nr. 1 SpruchG abzustellen sein soll und nicht die Antragsbefugnis daraus abzuleiten ist, dass ein Aktionär das Angebot angenommen hat und danach eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit begehrt, zumal der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.11.2002 -- II ZR 133/01 -- (Macrotron, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032 = AG 2003, 273) in der ein Spruchverfahren bei einem regulären Delisting für zulässig erklärt wird, ausdrücklich davon spricht das der Aktionär in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen kann, ob der ihm erstattete Betrag dem Wert des Anteils entspricht, mithin ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Spruchverfahren für alle Aktionäre nicht gegen wäre, die in der Angebotsfrist das Angebot nicht angenommen haben, sieht sich die Kammer im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.6.2008 (…a.a.O.), in der es ausdrücklich um die Antragsbefugnis beim regulären Delisting ging, gehindert, hier die Antragsbefugnis daraus herzuleiten, dass Aktien des jeweiligen Antragstellers infolge des Angebotes an die Antragsgegnerin übertragen wurden.
Ein Spruchverfahren scheitert entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch nicht daran, dass die Grundsätze der Entscheidung des BGH v. 25.11.2002 -- II ZR 133/01 -- (Macrotron, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032 = AG 2003, 273) unwendbar seien, da wegen der seither vollzogenen Regulierungsdichte des Freiverkehrs ein Segmentwechsel vom regulierten Markt in den Freiverkehr im vorliegenden Fall nicht mehr zu einem abfindungspflichtigen Delisting führe (vgl. hierzu OLG München, Beschl. vom 21.05.2008 - 31 Wx 62/07 -- AG 2008, 674; KG, Beschl. v. 30.4.2009 -- 2 W 119/08 -- NZG 2009, 752).
Nach der Entscheidung des BGH vom 25.11.2002 (a.a.O.), beeinträchtigt das reguläre Delisting wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung der Verkehrsfähigkeit der Aktien das Aktieneigentum.
Durch den Verzicht der Antragsgegnerin auf diese Transparenzregeln, auch nicht wie sie über die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse für den Entry Standard gelten, und was Grundlage der Entscheidungen des OLG München und des Kammergerichts waren, entstehen den Aktionären aber die Nachteile, die den Bundesgerichtshof (v. 25.11.2002 -- II ZR 133/01 -- (Macrotron, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032 = AG 2003, 273) bewogen haben, bei einem Ausscheiden aus den geregelten Markt die Stellung eines Pflichtangebots über den Kauf ihrer Aktien durch die Gesellschaft (in den nach §§ 71 f. AktG bestehenden Grenzen) oder durch den Großaktionär anzuordnen, dessen Angemessenheit im Spruchverfahren geklärt werden kann.
Hinsichtlich des relevanten Stichtags für die Unternehmensbewertung macht der BGH in seiner Entscheidung vom 25.11.2002 --II ZR 133/01 - (a.a.O.) keine genauen Vorgaben.
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06
Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Eine bestimmte Bewertungsmethode zur Ermittlung der angemessenen Abfindung ist allerdings rechtlich nicht vorgeschrieben (vgl. OLG München AG 2007, 411; Kammerbeschluss vom 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 - NZG 2009, 553 = WM 2009, 1607;… Riegger in KölnKomm SpruchG Anhang zu § 11 Rn. 4).Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis auf Grund der verschiedenen Ungenauigkeiten uns subjektiver Einschätzungen des Sachverständigen (vgl. hierzu im Einzelnen Kammerbeschluss v. 13.3.2009 - 3-05 0 57/06 - a.a.O.) letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41/43) und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166/167) hieraus einen Wert festsetzt.
Bei der Feststellung der Marktrisikoprämie hängt das Ergebnis immer vom subjektiv gewählten Marktindex und vom Beobachtungszeitraum ab (vgl. hierzu OLG München Beck RS 2009, 21658; Kammerbschluss vom 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 -- a.a.O.), wie auch die Stellungnahme der Beteiligten nach Vorliegende des Gutachtens zeigen.
Gegen die Verwendung der CAPM-Modelle spricht vorliegend zunächst neben den grundsätzlichen Bedenken der Anwendung dieses Modells bei der Unternehmensbewertung (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157; OLG München ZIP 2007, 375; OLG München Beck RS 2009, 21658; LG Dortmund ZIP 2007, 2027; Kammerbeschluss v. 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 a. a. 0.;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5.Aufl., Rz. 780 ff;… Ballwieser, Unternehmensbewertung, 2. Aufl., S. 93 ff; Erdmann in Bewertungspraktiker 2/2006 S. 8; Gleißner in Newsletter 1/06 Private Equity S. 4 zur 6. Handelsblatt Jahrestagung 2006; Großfeld DB 2004, 2799, 2809 m. w. Nachw.; Böcking/Nowack DB 1998, 68; Fama, E.;… French, K. (1992): The Cross-Section of Expected Stock Returns, in: Journal of Finance, 47, S. 427-465.; Fama, E., French, K., (1993): Common risk factors in the returns an stocks and bonds.
- BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis auf Grund der verschiedenen Ungenauigkeiten uns subjektiver Einschätzungen des Sachverständigen (…vgl. hierzu im Einzelnen Kammerbeschluss v. 13.3.2009 - 3-05 0 57/06 - a.a.O.) letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41/43) und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166/167) hieraus einen Wert festsetzt.Es kann hier dahingestellt bleiben, ob das CAPM (bzw. TAX-CAPM) Modell (zur Kritik vgl.BayObLG NZG 2006, 156, 157; Erdmann in Bewertungspraktiker 2/2006 S. 8; Gleißner in Newsletter 1/06 Private Equity S. 4 zur 6. Handelsblatt Jahrestagung 2006; Großfeld DB 2004, 2799, 2809 m. w. Nachw.; Böcking/Nowack DB 1998, 685) überhaupt grundsätzlich zu objektivierten Zuschlägen führen kann, oder ob es nicht sachgerechter wäre, das Risiko allein im Nenner der Bewertungsformel (d.h. bei der Planung) zu berücksichtigen.
Gegen die Verwendung der CAPM-Modelle spricht vorliegend zunächst neben den grundsätzlichen Bedenken der Anwendung dieses Modells bei der Unternehmensbewertung (vgl. BayObLG NZG 2006, 156, 157; OLG München ZIP 2007, 375; OLG München Beck RS 2009, 21658; LG Dortmund ZIP 2007, 2027; Kammerbeschluss v. 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 a. a. 0.;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5.Aufl., Rz. 780 ff;… Ballwieser, Unternehmensbewertung, 2. Aufl., S. 93 ff; Erdmann in Bewertungspraktiker 2/2006 S. 8; Gleißner in Newsletter 1/06 Private Equity S. 4 zur 6. Handelsblatt Jahrestagung 2006; Großfeld DB 2004, 2799, 2809 m. w. Nachw.; Böcking/Nowack DB 1998, 68; Fama, E.;… French, K. (1992): The Cross-Section of Expected Stock Returns, in: Journal of Finance, 47, S. 427-465.; Fama, E., French, K., (1993): Common risk factors in the returns an stocks and bonds.
Der Kammer ist bewusst, dass eine Festlegung hier daher in gewisser Weise pauschal erfolgen muss (vgl. BayObLG NZG 2006, 156;… OLG München a.a.O.;… LG Dortmund a.a.O.; Kammerbeschlüsse vom 2.5.2006 -- 3-05 0 153/04 -- AG 2007, 42; v. 13.6.2006 - 3-05 0 110/04 -- v. 4.7.2007 - 3-05 0 52/05 -- …und vom 13.11.2007 - 3-05 0 174/04 -- a.a.O.).
- LG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 5 O 174/04
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Durch das Abstellen auf die (kostenfreien und für jedermann zugänglichen) hypothetischen Zerobond-Zinssätze der Deutschen Bundesbank wird einer notwendigen Objektivierung Rechnung getragen (vgl. auch OLG München ZIP 2006, 1722/1725; AG 2007, 411/412; Jonas/Wieland-Blöse/Schiffarth Basiszinssatz in der Unternehmensbewertung, Finanzbetrieb 2005, 647 m. w. Nachw.; s. a. Kammerbeschluss vom 13.11.2007 - 3-05 0 174/04 -, BeckRS 2008, 19899).Der Kammer ist bewusst, dass eine Festlegung hier daher in gewisser Weise pauschal erfolgen muss (vgl. BayObLG NZG 2006, 156;… OLG München a.a.O.;… LG Dortmund a.a.O.; Kammerbeschlüsse vom 2.5.2006 -- 3-05 0 153/04 -- AG 2007, 42; v. 13.6.2006 - 3-05 0 110/04 -- v. 4.7.2007 - 3-05 0 52/05 -- und vom 13.11.2007 - 3-05 0 174/04 -- a.a.O.).
Diesen Überlegungen folgt die Kammer dem Grund nach, da sie sich auch mit der bisherigen Karnmerrechsprechung (vgl. Beschluss vom 13.11.2007 - 3-05 0 174/04 -- a.a.O. m.w.Nachw.) hierzu deckt.
- BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07
Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Die Anträge der Antragsteller auf Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Abfindung sind im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 25.6.2008 -- II ZB 39/07 -- AG 2008, 659) hingegen als zulässig anzusehen.Die Anträge der Antragsteller auf Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Abfindung sind im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 25.6.2008 -- II ZB 39/07 -- AG 2008, 659) hingegen als zulässig anzusehen.
Wenn auch letztlich unklar bleibt, ob hier die Regelung des § 305 Abs. 4 Satz 3AktG - Verlängerung der Antragsfrist durch ein Spruchverfahren überhaupt entsprechend anwendbar ist, da hier eine vergleichbare Situation - Wahlmöglichkeit zwischen Abfindung und Ausgleich - nicht vorliegt und daher es auch nicht recht verständlich ist, warum hier auf die Aktionärsstellung zum Zeitpunkt der Antragstellung analog § 3 Nr. 1 SpruchG abzustellen sein soll und nicht die Antragsbefugnis daraus abzuleiten ist, dass ein Aktionär das Angebot angenommen hat und danach eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit begehrt, zumal der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25.11.2002 -- II ZR 133/01 -- (Macrotron, BGHZ 153, 47 = NJW 2003, 1032 = AG 2003, 273) in der ein Spruchverfahren bei einem regulären Delisting für zulässig erklärt wird, ausdrücklich davon spricht das der Aktionär in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen kann, ob der ihm erstattete Betrag dem Wert des Anteils entspricht, mithin ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Spruchverfahren für alle Aktionäre nicht gegen wäre, die in der Angebotsfrist das Angebot nicht angenommen haben, sieht sich die Kammer im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.6.2008 (a.a.O.), in der es ausdrücklich um die Antragsbefugnis beim regulären Delisting ging, gehindert, hier die Antragsbefugnis daraus herzuleiten, dass Aktien des jeweiligen Antragstellers infolge des Angebotes an die Antragsgegnerin übertragen wurden.
- OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Berücksichtung eines ggf. vorhandenen Börsenkurses und unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; OLG München, Beschl. v. 14.7.2009 -- 31 Wx 121/06 - BeckRS 2009, 21568).Nachdem auch das gutachtliche Ergebnis auf Grund der verschiedenen Ungenauigkeiten uns subjektiver Einschätzungen des Sachverständigen (…vgl. hierzu im Einzelnen Kammerbeschluss v. 13.3.2009 - 3-05 0 57/06 - a.a.O.) letztlich nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten als angemessene Abfindung existiert (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; BayObLG AG 2006, 41/43) und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGH NJW-RR 2002, 166/167) hieraus einen Wert festsetzt.
- OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Eine bestimmte Bewertungsmethode zur Ermittlung der angemessenen Abfindung ist allerdings rechtlich nicht vorgeschrieben (vgl. OLG München AG 2007, 411; Kammerbeschluss vom 13.3.2009 -- 3-05 0 57/06 - NZG 2009, 553 = WM 2009, 1607;… Riegger in KölnKomm SpruchG Anhang zu § 11 Rn. 4).Durch das Abstellen auf die (kostenfreien und für jedermann zugänglichen) hypothetischen Zerobond-Zinssätze der Deutschen Bundesbank wird einer notwendigen Objektivierung Rechnung getragen (vgl. auch OLG München ZIP 2006, 1722/1725; AG 2007, 411/412; Jonas/Wieland-Blöse/Schiffarth Basiszinssatz in der Unternehmensbewertung, Finanzbetrieb 2005, 647 m. w. Nachw.; s. a. Kammerbeschluss vom 13.11.2007 - 3-05 0 174/04 -, BeckRS 2008, 19899).
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2006 - 5 O 153/04
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Die Kammer hält die Festlegung des Basiszinses, die entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises Unternehmensbewertung des Instituts der Wirtschaftsprüfer -- AKU --( IDW- Fachnachrichten 2005, 555, s. a. IDW Fachnachrichten 11/2008; Kniest, Bewertungspraktiker Beilage Finanzbetrieb Oktober-Dezember 2005 S. 9 ff) anhand der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank zum Stichtag 28.4.2008 vorzunehmen ist, für sach- und interessengerecht (seit Kammerbeschluss vom 2.5.2006 - 3-05 0 153/04 -, AG 2007, 42 und seitdem in ständiger Rechtsprechung).Der Kammer ist bewusst, dass eine Festlegung hier daher in gewisser Weise pauschal erfolgen muss (vgl. BayObLG NZG 2006, 156;… OLG München a.a.O.;… LG Dortmund a.a.O.; Kammerbeschlüsse vom 2.5.2006 -- 3-05 0 153/04 -- AG 2007, 42; v. 13.6.2006 - 3-05 0 110/04 -- v. 4.7.2007 - 3-05 0 52/05 -- …und vom 13.11.2007 - 3-05 0 174/04 -- a.a.O.).
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
Dem Gericht kommt somit die Aufgabe zu, unter Berücksichtung eines ggf. vorhandenen Börsenkurses und unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Methoden den Unternehmenswert, der Grundlage für die Abfindung ist, im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH ZIP 2001, 734/736; OLG Stuttgart ZIP 2004, 712/714; OLG München, Beschl. v. 14.7.2009 -- 31 Wx 121/06 - BeckRS 2009, 21568). - BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00
Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer …
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
- OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06
Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei …
- OLG Celle, 19.04.2007 - 9 W 53/06
Bewertung eines Unternehmens im Bruchstellenverfahren
- OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 12 W 16/02
Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2006 - 5 O 110/04
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
- BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 1/97
Voraussetzungen der Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers - Nichtigkeit von …
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00
Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …
- LG München I, 08.09.2006 - 5 HKO 20128/00
- LG Dortmund, 10.06.1997 - 20 AktE 1/94
Barabfindung: Unternehmensbewertung
- OLG München, 21.05.2008 - 31 Wx 62/07
Statthaftigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom regulierten Markt in das …
- KG, 30.04.2009 - 2 W 119/08
Zulässigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom amtlichen Markt in den Entry …
- RG, 20.02.1923 - II 36/22
Aktienrecht. Zustellung
- RG, 13.12.1935 - II 161/35
1. Ist der Rechtsweg zulässig für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem …
- OLG Frankfurt, 30.11.1995 - 6 U 192/91
Rechte einer Aktiengesellschaft bei Überlassung der Rechte aus Marken an einen …
- KG, 24.07.1998 - 14 U 2121/97
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2013 - 5 O 212/13
Keine Annahme eines befristeten und vor Beendigung des Spruchverfahrens …
Ebenfalls am 11. September 2007 leitete sie beim Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren ein (führendes Verfahren nach Verbindung aller Anträge 3-05 O 188/07) und legte einen Nachweis über 3958 Aktien vor.Rn. 24 Es bestand daher keine Verpflichtung der Beklagten in entsprechender Anwendung der §§ 31, 34 UmwG, bzw. § 305 AktG die Beendigung des Spruchverfahrens Landgericht Frankfurt am Main 3-05 O 188/07 = OLG Frankfurt am Main 21 W 8/11 - im Bundesanzeiger bekannt zu machen, was zur erneuten In-Laufsetzung einer Annahmefrist (…vgl. Kalss in Semler/Stengel, Umwandlungsgesetz, 3. Aufl. § 31 Rn3; Müller in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, § 31 UmwG Rn 3) hätte führen können.
- LG Frankfurt/Main, 12.01.2010 - 5 O 72/09
Squeeze-out RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG
Der Basiszins wurde anhand der Zinsstrukturkurve ermittelt, was auc der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (seit Kammerbeschluss vom 2.5.2006 - -05 0 153/04 -, AG 2007, 42 und seitdem in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Beschluss om 6.10.2009 --3-05 0 188/07) entspricht und bei der Bestellung des sachverständigen Prüfe s diesem von der Kammer auch ausdrücklich aufgegeben war.
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| LG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 5 O 188/07 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 5 O 188/07
- OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 455/08
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2009 - 5 O 188/07
- OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11
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