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   BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09   

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https://dejure.org/2010,9599
BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09 (https://dejure.org/2010,9599)
BAG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 1 ABR 32/09 (https://dejure.org/2010,9599)
BAG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 (https://dejure.org/2010,9599)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 364
  • DB 2011, 184
  • JR 2012, 135
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hessen, 15.01.2009 - 5 TaBV 140/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG - Regelung der

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09
    Die Rechtsbeschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Januar 2009 - 5 TaBV 140/08 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09
    Ein Beteiligter ist beschwert, wenn er durch die angegriffene Entscheidung nach ihrem materiellen Inhalt in seiner Rechtsstellung, die seine Beteiligungsbefugnis begründet, unmittelbar betroffen wird (BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 11 mwN, AP BGB § 613a Nr. 380 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09
    Unterlassungsanträge müssen aus rechtsstaatlichen Gründen für den in Anspruch genommenen Beteiligten eindeutig erkennen lassen, welcher Handlungen er sich enthalten soll und in welchen Fällen gegen ihn als Sanktion ein Ordnungsgeld verhängt werden kann (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09
    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09
    Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 16 = EzA BetrVG 2001 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 4).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

    Auszug aus BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 31/03 (A) - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 112, 227).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Der Unterlassungsantrag darf nicht derart ungenau gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (vgl. BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 4) .
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14 mwN; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13 mwN, BAGE 133, 342) .
  • ArbG Hamburg, 16.01.2024 - 24 BVGa 1/24

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von ChatGPT

    Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG vom 14.09.2010 - 1 ABR 32/09).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

    Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 4) .
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2016 - 4 TaBV 135/15

    Mitbestimmung; Betriebsrat; Gehaltsbänder; Tarifsperre; Initiativrecht

    Genügt ein Antrag - gegebenenfalls nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG 22.07.2014 - 1 ABR 9/13, juris Rz. 12; BAG 14.09.2010 - 1 ABR 32/09, NZA 2011, 364, Rz. 14).
  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Dementsprechend muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (BAG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 32/09, NZA 2011, 364, Rz. 14; Beschluss vom 24. August 2011 - 7 ABR 8/10, BAGE 139, 127, Rz. 20).

    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 ABR 32/09, NZA 2011, 364, Rz. 14).

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14) .
  • LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12

    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des

    Danach muss der Antrag so bestimmt sein, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streit in Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 - BAG 14.09.2010- 1 ABR 32/09 -).

    Dazu gehört zum einen, dass das Risiko des (eventuell teilweisen) Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt werden darf, und zum anderen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem beantragten Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwartet werden kann (vgl. z. B. BGH 14.12.1998 - II ZR 330/97 - 14.09.2010 - 1 ABR 32/09).

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14) .
  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

  • LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung;

  • LAG Köln, 24.02.2017 - 9 TaBV 11/17

    Beschwerde; Einigungsstelleneinsetzungsverfahren; Person des Vorsitzenden;

  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 583/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung betreffend die Ruhegeld- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 7 TaBV 50/10

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2022 - 2 TaBV 30/21

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit - Drucksituation - erschwerte

  • LAG Hessen, 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12

    Keine Verdrängung der Einigungsstelle durch eine in einer Betriebsvereinbarung

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

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