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   BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90   

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https://dejure.org/1991,1414
BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90 (https://dejure.org/1991,1414)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1991 - 1 ABR 74/90 (https://dejure.org/1991,1414)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 (https://dejure.org/1991,1414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Behandlung eines sogenannten Globalantrags - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage von Erfolgsrechnungen einzelner Filialen bei einer Einrichtung des Betriebsrates - Rechtliche Einordnung von in Unternehmen erstellten, vorhandenen und benutzten ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 106, § 109
    Vorlage von Unterlagen an den Wirtschaftsausschuß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 106, § 109
    Wirtschaftsausschuß: Pflicht zur Vorlage monatlicher Betriebsabrechnungsbögen? - Frage der Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 798
  • NZA 1992, 418
  • BB 1991, 2527
  • DB 1992, 435
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
    Der Senat hat unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 8. August 1989 (BAGE 62, 294 = AP Nr. 6 zu § 106 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß dies eine Rechtsfrage ist, für die keine Alleinzuständigkeit der Einigungsstelle besteht, über die vielmehr die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlußverfahren zu entscheiden haben.
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
    Ein solcher Antrag ist nicht mangels Bestimmtheit unzulässig, vielmehr schon immer dann unbegründet, wenn nur hinsichtlich einer denkbaren Fallgestaltung das in Anspruch genommene Recht nicht besteht oder das bestrittene Recht gegeben ist (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
    Das Einigungsstellenverfahren kann nicht einmal mit Rücksicht auf das laufende Beschlußverfahren ausgesetzt werden (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
    Das Einigungsstellenverfahren kann nicht einmal mit Rücksicht auf das laufende Beschlußverfahren ausgesetzt werden (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 [BAG 06.12.1983 - 1 ABR 43/81] = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
    Das vorliegende Verfahren betrifft daher die gleiche Streitfrage, die der Senat in dem Verfahren 1 ABR 38/89 am 22. Januar 1991 entschieden hat (EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 14 = NZA 1991, 649, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 74/90
    Ein solcher Antrag ist nicht mangels Bestimmtheit unzulässig, vielmehr schon immer dann unbegründet, wenn nur hinsichtlich einer denkbaren Fallgestaltung das in Anspruch genommene Recht nicht besteht oder das bestrittene Recht gegeben ist (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    a) Mit der Rüge, die Einigungsstelle sei nicht zuständig gewesen, macht die Arbeitgeberin einen Rechtsfehler der Einigungsstelle geltend (BAG 22. Januar 1991 - 1 ABR 38/89 - BAGE 67, 97; 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 106 Nr. 17).
  • BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17

    Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

    Das Verfahren des § 109 BetrVG ist vorgesehen für Auseinandersetzungen über den konkreten Umfang der Unterrichtungspflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG unter Vorlage erforderlicher Unterlagen (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 294; vgl. auch 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - zu B II 2 der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 21 TaBV 33/18

    Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im Konzernverbund -

    Was unter einer wirtschaftlichen Angelegenheit im Sinne des § 106 Absatz 2 Satz 1 BetrVG zu verstehen ist, dazu enthält § 106 Absatz 3 BetrVG einen nicht abschließenden beispielhaften und denkbar weit gefassten Katalog (BAG 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - unter B II 2 der Gründe, NZA 1992, 418) .
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Zur abschließenden Entscheidung von Rechtsfragen ist die Einigungsstelle nicht zuständig (BAG 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 106 Nr. 17, zu B I 4 der Gründe zum Bestehen eines Mitbestimmungsrechts).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04

    Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines

    Bestehen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Bildung eines Wirtschaftsausschusses zulässig ist, entscheiden die Arbeitsgerichte im Wege des Beschlussverfahrens nach §§ 2 a, 80 ff. ArbGG (vgl. Däubler BetrVG, 9. Aufl. §§ 106, 107 Rdnr. 81; GK-BetrVG, 7. Aufl. § 109 Rn. 22; BAG vom 21.02.1992 - 1 ABR 74/90 - DB 1992, 435).

    § 109 BetrVG einen Spruch herbeizuführen, der den Arbeitgeber verpflichtet, dem Wirtschaftsausschuss die Berichte zur Verfügung zu stellen, ist eine Rechtsfrage, für die keine Alleinzuständigkeit der Einigungsstelle besteht, über die vielmehr die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren zu entscheiden haben (BAG vom 17.09.1991 - 1 ABR 74/90 - DB 1992, 435; vom 22.01.1991 - 1 ABR 38/89 - DB 1991, 1176).

    Durch den angefochtenen und zur Entscheidung gestellten Einigungsstellenspruch erwächst die ansonsten nur als Vorfrage zu entscheidende Rechtsfrage, ob ein Wirtschaftsausschuss gegründet werden kann, nicht in Rechtskraft (vgl. BAG, Beschluss vom 17.07.1991 - 1 ABR 74/90, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Angesichts des weitgefassten und nicht abschließenden Katalogs der wirtschaftlichen Angelegenheiten wird es eine seltene Ausnahme darstellen, dass in Unternehmen erstellte, vorhandene und benutzte Unterlagen keinen solchen Bezug aufweisen (BAG, Beschluss vom 17.09.1991 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13).

    Ob und wieweit etwaige Unterlagen über derartige Kosten jeweils vorzulegen sind, ist eine Frage der Erforderlichkeit oder ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit, über die jeweils im Streitfall die Einigungsstelle selbst nach § 109 BetrVG zu entscheiden hat (BAG, Beschluss vom 17.09.1991 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13).

  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

    Der Begriff der Auskunft ist wie der der erforderlichen Unterlagen angesichts des weiten Katalogs der von § 106 Abs. 2, Abs. 3 BetrVG erfassten wirtschaftlichen Angelegenheiten weit auszulegen (vgl. BAG 17. September 1991 - 1 ABR 74/90 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 13, zu B II 2).
  • ArbG Hagen, 11.06.2007 - 3 BV 48/07
    Andererseits kommen nach der Rechtsprechung des BAG zur Vorlage an den Wirtschaftsausschuss Unterlagen nahezu jeder Art in Betracht, da ein Zusammenhang mit wirtschaftlichen Angelegenheiten fast immer bejaht werden kann (BAG, Beschluss vom 17.09.1991 - 1 ABR 74/90 -, in: AP Nr. 13 zu § 106 BetrVG 1972 unter B. II. 2.).

    Ob und inwieweit Unterlagen vorzulegen sind, ist eine Frage der Erforderlichkeit oder ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit, über die jeweils im Streitfall die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG zu entscheiden hat (BAG, Beschluss vom 17.09.1991, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2013 - 11 TaBV 42/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 98 Abs 1 S 2 ArbGG

    Wird jedoch die Einigungsstelle zu einem konkreten Auskunftsverlangen nach § 109 BetrVG angerufen, ist diese zuständig und hat gegebenenfalls die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage, ob überhaupt eine wirtschaftliche Angelegenheit im Sinne des § 106 BetrVG betroffen ist, inzident als Vorfrage im Rahmen der Prüfung ihrer Zuständigkeit zu klären (vgl. in diesem Zusammenhang insbesondere BAG, Beschluss vom 17.09.1991 - 1 ABR 74/90 - zitiert nach juris; missverständlich dagegen Kania, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Auflage 2013, § 106 BetrVG Rn. 18; Besgen, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, Stand 01.12.2012, § 106 Rn. 31; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 26. Auflage 2012, § 109 Rn. 2).
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