Rechtsprechung
BGH, 13.04.1999 - 1 ARs 3/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG
Bewaffneter Betäubungsmittelhandel; Besitz; Teleologische Reduktion - Judicialis
GVG § 132 Abs. 3 Satz 3; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 25 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gleichzeitiger Besitz von Betäubungsmittel und Schusswaffe i.S.d. § 30a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Erhöhte Gefährlichkeit i.S.d. § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19
Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der …
Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht tragend erwogen worden ist, Fälle, in denen nach Lage der Dinge schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut besteht, im Wege einer teleologischen Reduktion der Vorschrift von der Strafbarkeit nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auszunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342 f.; Beschluss vom 13. April 1999 ? 1 ARs 3/99; vgl. auch Beschluss vom 3. April 2002 ? 1 ARs 14/02, NStZ 2002, 600; offengelassen in Beschluss vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 196 f.; vgl. Lenckner, NStZ 1998, 257; Hecker, NStZ 2000, 208, 209; Zaczyk, JR 1998, 256; Nestler, StV 2002, 504;… Paeffgen in Festschrift 50 Jahre Bundesgerichtshof, Festgabe aus der Wissenschaft, Bd. IV, S. 725; kritisch Altenhain, NStZ 2003, 435), folgt der Senat dem nicht. - BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98
Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes
Wie der 1. Strafsenat auf Anfrage des Senats ausgeführt hat (Beschl. vom 13. April 1999 - 1 ARs 3/99), hält er, soweit der Begründung der Entscheidung ein entgegenstehender Rechtssatz entnommen werden könnte, an dieser Auffassung nicht fest.Ein Fall, in dem für das geschützte Rechtsgut schlechterdings keine Gefahr bestehen kann (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 1 ARs 3/99), liegt nicht vor.
- BGH, 14.08.2018 - 1 StR 149/18
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitsichführen eines …
In Fällen, in denen der Teilakt des Handeltreibens nach Lage der Dinge aber schlechterdings keine Gefahr für das geschützte Rechtsgut darstellt, scheidet die Anwendbarkeit der Norm nach Ansicht des Senats im Wege teleologischer Reduktion aus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 ARs 3/99 Rn. 6 mwN). - BGH, 20.06.2000 - 2 StR 123/00
Tatbestand des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in …
Die Gefahr, der § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG begegnen will, ist jedenfalls dann stets gegeben, wenn der Täter Betäubungsmittel und Schußwaffen zugleich verfügungsbereit hat (…vgl. Sen. Urt. v. 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 = BGHSt 43, 8, 13; zustimmend BGH, Beschl. v. 13. April 1999 - 1 ARs 3/99;… BGH, Beschl. v. 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98 = StV 1999, 650 und BGH, Urt. v. 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99).