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   BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16   

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https://dejure.org/2017,40118
BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16 (https://dejure.org/2017,40118)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 AZR 346/16 (https://dejure.org/2017,40118)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 AZR 346/16 (https://dejure.org/2017,40118)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, §§ 307 ff. BGB, § 315 Abs. 1 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Funktion eines wirksam vereinbarten Anrechnungsvorbehalts; Ausübung des Anrechnungsvorbehalts und billiges Ermessen; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf übertarifliche Zulagen; Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei ...

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei tariflicher Umgruppierung

  • rewis.io

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Funktion eines wirksam vereinbarten Anrechnungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de

    Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgruppierungsbedingte Tarifentgeltsteigerung - und ihre Anrechung auf eine übertarifliche Zulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 957
  • BB 2018, 244
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    a) Wird ein Entgelt vereinbart, das sich aus einem Tarifentgelt und einer Zulage zusammensetzt, und erweist sich später das Tarifentgelt aus Rechtsgründen - wie hier wegen einer Eingruppierung in Lg. 3 LTV statt Gehaltsgruppe II GTV - als zu niedrig angesetzt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistung der unverminderten Zulage neben dem erhöhten Tarifentgelt nur in den Fällen, in denen die Zulage als selbständiger, anrechnungsfester Bestandteil der Gesamtvergütung vereinbart ist (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 13 mwN, BAGE 154, 136) .

    Verletzt der Arbeitgeber bei einer Anrechnung von Tarifsteigerungen auf Zulagen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, hat dies die Unwirksamkeit der Anrechnung zur Folge (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 16 mwN, BAGE 154, 136) .

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Soweit die Revision argumentiert, es verbleibe bei einer mitbestimmungswidrig etablierten Zulagenstruktur, wenn ein Arbeitgeber diese durch Anrechnungen unter Missachtung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG einseitig ändere, verkennt sie, dass - ungeachtet der Tarifgebundenheit der Beklagten - die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung keinen Anspruch auf eine Vergütung trägt, deren zugrunde liegenden Entlohnungsgrundsätze mitbestimmungswidrig eingeführt worden sind (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 44) .
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Gegen diese auch in den Entscheidungsgründen mögliche (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 63, BAGE 147, 172) und den Senat nach § 559 Abs. 2 ZPO bindende Feststellung hat die Revision keine Rüge erhoben.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    (a) Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts besteht - trotz Änderung der Verteilungsgrundsätze - kein Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung oder beim Widerruf von Zulagen, wenn für den Arbeitgeber kein Regelungsspielraum zu deren anderweitigen Verteilung verbleibt (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 6 der Gründe, BAGE 69, 134) .
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Gegenteiliges folgt weder aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Senats vom 26. August 2008 (- 1 AZR 354/07 - BAGE 127, 297) , in der es um die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Änderung bisher geltender Entlohnungsgrundsätze bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ging, noch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2011 (- 1 ABR 34/10 -) .
  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Eine solche liegt nicht in der Bezugnahme auf die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erhobene Gehörsrüge (grds. dazu BAG 22. Oktober 2015 - 6 AZR 538/14 - Rn. 21, BAGE 153, 163) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Eine solche Anrechnung widerspricht nicht billigem Ermessen (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 27, BAGE 127, 319) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Ein darauf gerichteter Anrechnungsvorbehalt hält einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB stand (vgl. BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 66 mwN) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
    Gegenteiliges folgt weder aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Senats vom 26. August 2008 (- 1 AZR 354/07 - BAGE 127, 297) , in der es um die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Änderung bisher geltender Entlohnungsgrundsätze bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ging, noch aus der vom Kläger in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2011 (- 1 ABR 34/10 -) .
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 314/02

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage - Verletzung des

  • LAG Köln, 02.02.2015 - 2 Sa 762/14

    Eingruppierungsgewinn, Anrechnung Zulage

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 26/19

    Änderungskündigung - Wahrung der Klagefrist

    Das Landesarbeitsgericht hat in den Entscheidungsgründen für den Senat bindend festgestellt (zu dieser Möglichkeit vgl. BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 346/16 - Rn. 16) , dass es bei der Beklagten zwei verschiedene Tätigkeitsbilder von "Servicemitarbeitern" gab.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2021 - 5 Sa 331/20

    Anrechnung übertariflicher Zulagen - nicht tarifgebundener Arbeitnehmer -

    Rechnet der Arbeitgeber dagegen eine Erhöhung des Tarifentgelts nur teilweise auf die freiwilligen übertariflichen Zulagen an, hat er den Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen, da in diesem Fall Raum für eine andere Verteilungsentscheidung verbleibt (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 6/15 - Rn. 15, juris = NZA 2017, 661; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2017 - 1 AZR 346/16 - Rn. 18, juris = ZTR 2018, 150; LAG Hamburg, Urteil vom 16. Juli 2018 - 8 Sa 39/17 - Rn. 98, juris).
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