Rechtsprechung
   BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,592
BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72 (https://dejure.org/1973,592)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1973 - 1 AZR 521/72 (https://dejure.org/1973,592)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 (https://dejure.org/1973,592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 226
  • NJW 1973, 1994
  • NJW 1974, 470 (Ls.)
  • MDR 1973, 1054
  • BB 1973, 1258
  • DB 1973, 1355
  • DB 1973, 1852
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61

    Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72
    Ergibt sich die Notwendigkeit einer Fortsetzung der Be weisaufnahme in einem späteren Termin und beschließt deshalb die erkennende Kammer des Landesarbeitsgerichts die Mitwirkiing derselben ehrenamtlichen Richter in diesem Termin so verstößt diese Besetzung der Kammer nicht gegen § 551 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (im Anschluß an BAG 12, 321 [327] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953).

    Unter "Sitzung" im Sinne dieser Vorschrift ist nicht die gesamte mündliche Verhandlung in einem Rechtsstreit zu verstehen, sondern der Sitzungstag (Terminstag) der betreffenden Kammer (BAG 12, 321 [3 2 5 ] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953) Da auch die Anordnung über die Besetzung der Kammern und die Geschäftsverteilung beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 2 3 .

    9 - Von der Sollvorschrift des § 39 Abs. 5 ArbGG (jetzt § 39 ArbGG) kann aus sachlich begründeten Erwägungen auf Anordnung des erkennenden Gerichts im Einzelfall abgewichen werden (vgl. BAG 12, 321 [3 2 7 ] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1955)» Derartige besondere Umstände liegen hier vor.

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72
    Der Große Senat hat die gestellte Frage durch Beschluß vom 21. April 1971 (GS 1/68, AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zur Veröffentlichving in der Amtlichen Sammlung bestimmt) beantwortet.

    Nach dem Gesamtinhalt des die frühere Rechtsprechung fortentwickelhden Beschlusses des Großen Senats vom 21. April 1971 (GS 1/68, AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), ist der von einer Gewerkschaft wegen der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen geführte Streik als ein Rechtsin stitut, als ein legales Instrument unseres Arbeitsrechts anzusehen, das die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich hat (vgl. auch Müller RdA 7 1, 521 [525]) Die Gewerkschaften spielen ebenso wie die Arbeitgeberverbände eine durch Artikel 9 Abs. 5 GG ver fassungsrechtliche anerkannte besondere Rolle, die sich u.a. in der Normsetzungsbefugnis durch Tarifvertrag ausprägt.

  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72
    Die Nichtberücksichtigung des Schriftsatzes der Kläger vom 28. Juni 1972 bezüglich des Feststellungsantrags über die Ersetzung des ab 21. April 1971 durch die unterbliebene Weiterbeöchäftigung entstandenen zusätzlichen Schadens der Kläger stellt eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs dar (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG-BeSchluß vom 1 3 . März I973 - 2 BvR 484/72, DRiZ 73, 2o3).
  • BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62

    Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des

    Auszug aus BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72
    Es bedarf daher keiner Prüfung, ob der Vorsitzende der erkennenden Kammer diese Liste als eigene anerkannt hat (vgl. insoweit BAG AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1955)» 2. Die Revision trägt nicht vor, die ehrenamtlichemRichter B und M wären etwa zu der Sitzung am.
  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Das bedeutet, dass die Arbeitsgeberseite das Gegenteil nachzuweisen hat (vgl. BAG 19. Juni 1973 -1 AZR 521/72 -zu A II 1 der Gründe, AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; im Anschluss BAG 29. November 1983 - 1 AZR 469/82 - zu III 1 a der Gründe, NZA 1984, 34).

    (3) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es auch anerkannt, dass es ausnahmsweise auf sonstige Äußerungen oder Begleitumstände ankommen kann, wenn nur so das wahre, aber rechtswidrige Kampfziel der Gewerkschaft aufgedeckt wird (so BAG 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - zu A II 1 der Gründe, AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampfrecht).

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Eine nicht durch den Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts abstrakt-generell vorgesehene erneute Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter zu einem Fortsetzungstermin stellt eine Abweichung von § 39 ArbGG dar und kann einen absoluten Revisionsgrund im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO begründen (Fortführung von BAG Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Hiervon darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) grundsätzlich nicht abgewichen werden.

    Durch die Mitwirkung der besonders für den Sitzungstag der Vierten Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts am 23. Juni 1993 herangezogenen ehrenamtlichen Richter wurde dieser Gesetzesverstoß aber vermieden, so daß es im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben kann, ob besondere Umstände des Einzelfalles es rechtfertigen könnten, eine Abweichung von der Liste nicht als Rechtsverletzung im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO zu bewerten (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1973, aaO.).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Ebenso wenig kommt es auf Verlautbarungen der örtlichen Streikleitung oder einzelner Streikbeteiligter an, die den Arbeitskampf nur organisieren, deren Ziele aber nicht bestimmen (BAG 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 -).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn so ersichtlich das wahre, aber rechtswidrige Kampfziel der Gewerkschaft aufgedeckt wird (BAG 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - Hessisches LAG 9. September 2015 - 9 SaGa 1082/15 -).

  • BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts

    Hiervon darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - BAGE 25, 226 = AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) grundsätzlich nicht abgewichen werden.
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Hierbei wird aber nicht hinreichend deutlich unterschieden zwischen der arbeitsrechtlichen Beurteilung des Einzelfalles und zwei allgemeinen Aspekten: 1) Ein gewerkschaftlich organisierter Streik hat die Vermutung für sich, daß er um die Regelung von Arbeitsbedingungen geführt wird und als Lohnstreik rechtmäßig ist (BAG Urteil vom 19.06.1973 DB 1973, 1852 [BAG 19.06.1973 - 1 AZR 521/72]); 2) Da das Grundgesetz den Streik als grundsätzlich legale Form von Terifauseinandersetzungen anerkennt, muß eine solche gleichsam institutionelle Rechtfertigung auch Ausstrahlungen auf das Sozialversicherungsrecht der abhängig Beschäftigten haben (vgl. H. Bogs, BKK 1973, 134, 135, 136).
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 469/82

    Kündigung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1973 (BAG 25, 226 = AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ausgesprochen, daß eine Vermutung dafür bestehe, daß ein von einer Gewerkschaft geführter Streik um die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen recht mäßig sei.
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch

    Eine wiederholte Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter, die bereits in einem früheren Kammertermin mit der Sache befaßt waren, ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe aufgrund einer abstrakt generellen Regelung durch den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan zulässig (BAG Urteile vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG München, 25.09.1998 - 11 Sa 1326/97

    Nichtigkeitsklage wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts -

    Auch hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 19.6.1973 - 1 AZR 521/72 (AP Nr. 47 zu ArbGG Arbeitskampf) die wiederholte Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter in einem Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme für rechtens gehalten.
  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch -

    Nur ein gewerkschaftlich geführter Streik kann in Deutschland bekanntlich überhaupt rechtmäßig sein, er hat dann allerdings auch die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich (BAG 19.06.1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Juris).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    aa) Zwar hätte auf rechtzeitige Vorlage u. U. vertraut werden dürfen bei Einreichung zum Beispiel aaa) am Vortag (Bay. VerfGH, Entscheidung vom 16.12.1994 Vf. 5-VI-94, BayVBl 1995, 444), bbb) nach frühzeitig vorheriger Ankündigung (BAG, Urteil vom 19.06.1973 1 AZR 521/72, BAGE 25, 226) oder ccc) am selben Tag bei persönlicher Übergabe an einen Wachtmeister im Gerichtsgebäude mit Bitte um sofortige Weiterleitung unter Hinweis auf Termin oder Fristablauf (BGH, Beschluss vom 23.03.2006 IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491).
  • ArbG Hagen, 23.01.1991 - 1 Ca 66/87

    Haftung der Beklagten für die Folgen der so genannten Demonstrationsstreiks;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht