Weitere Entscheidungen unten: VG Göttingen, 28.01.2013 | VG Schleswig, 25.02.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2013 - 1 B 3.13, 1 PKH 1.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15516
BVerwG, 27.06.2013 - 1 B 3.13, 1 PKH 1.13 (https://dejure.org/2013,15516)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2013 - 1 B 3.13, 1 PKH 1.13 (https://dejure.org/2013,15516)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 1 B 3.13, 1 PKH 1.13 (https://dejure.org/2013,15516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erwägung wesentlichen Vorbringens der Kläger in der gebotenen Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 1 B 3.13
    Etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 1 B 3.13
    Für das weitere Verfahren weist der Senat jedoch darauf hin, dass sich das vorliegende Verfahren mit Blick auf die von den Klägern behauptete Zusage von dem der Entscheidung des Senats vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 21.10 - (BVerwGE 141, 151) zugrunde liegenden Fall unterscheidet und hierdurch sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht Besonderheiten aufweist, die einer erneuten Entscheidung im Beschlusswege nach § 130a VwGO entgegenstehen dürften.
  • BVerwG, 16.06.2014 - 1 B 4.14

    Auslegung der Anordnung des BMI über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der

    Hinsichtlich der Regelungen im Teilrunderlass des Auswärtigen Amtes von 1997 und einer in Anwendung dieses Erlasses in der Vergangenheit für die Kläger möglicherweise günstigeren Verwaltungspraxis setzen sich die Beschwerden nicht damit auseinander, dass der Senat bereits im Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 1 B 3.13 - darauf hingewiesen hat, dass es rechtlich schon deshalb nicht auf die (frühere) Verwaltungspraxis des Auswärtigen Amtes ankommt, weil nach Verlagerung der Zuständigkeit für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens von den Ländern auf den Bund inzwischen ausschließlich das Bundesamt für die Erteilung einer Aufnahmezusage zuständig ist.
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 19 BV 13.1447

    Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der

    Wie jedenfalls im Zurückverweisungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 (BVerwG 1 B 3.13 1 PKH 1.13) ausgeführt, würde auch eine derartige - von den Klägern behauptete - Zusage rechtlich noch keine - unter einer aufschiebenden Bedingung stehende - Aufnahmezusage darstellen.
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 28.01.2013 - 1 B 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,703
VG Göttingen, 28.01.2013 - 1 B 3/13 (https://dejure.org/2013,703)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.01.2013 - 1 B 3/13 (https://dejure.org/2013,703)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 1 B 3/13 (https://dejure.org/2013,703)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Akteneinsicht der FDP-Fraktion im Stadtrat Northeim abgelehnt.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertrauliche Personaldaten - und das Einsichtsrecht einer Stadtratsfraktion

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht lehnt Antrag auf Akteneinsicht der FDP-Fraktion im Stadtrat Northeim ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschützte Personalaktendaten: VG Göttingen lehnt Antrag der FDP-Fraktion auf Akteneinsicht in bestimmte Verwaltungsvorgänge ab - Sowohl Schriftsätze als auch beigefügte Unterlagen enthalten in erheblichem Umfang geschützte Personalaktendaten

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54714
VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13 (https://dejure.org/2013,54714)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.02.2013 - 1 B 3/13 (https://dejure.org/2013,54714)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 1 B 3/13 (https://dejure.org/2013,54714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Für die Fälle, in denen das Bundesamt mangels Vorliegen der Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG kein weiteres Asylverfahren durchführt, darf das Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 71 Abs, 4 i.V.m. § 38 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG nur dann gewähren, wenn es ernstliche Zweifel daran hat, dass die Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen {vgl. BVerfGE 94, 166, 191 und BVerfG, Beschluss vom 16.03.1999, InfAusIR 1999, 256 ff.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsät­ zen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, 1 C 18/05 -juris, unter Hinweis auf: Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 16.05 -juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach diesen Grundsätzen kann eine Erkrankung für den Fall ihrer Behand­ lungsbedürftigkeit auf der einen Seite und einer unzureichenden Behandelbarkeit im Zieistaat auf der anderen Seite grundsätzlich geeignet sein, eine konkrete erhebliche Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 8 S. 1 AuslG zu begründen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 -, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524; Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13/97 -, NVwZ 1998, 973; Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 -).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Ein solches Wiederaufgreifen wird bei geltend gemachten Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vor allem dann relevant, wenn ein Wiederaufgreifensantrag nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG unzulässig ist (vgl. hierzu m.w.N.: BVerfG, Kammerbeschluss v. 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907, 909, in juris Rn. 16 ff) oder wenn sonst ein Festhalten an der früheren Versagung von Abschiebungsschutz schlechterdings zu unerträglichen Ergeb­ nissen führen würde, insbesondere bei einer extremen Gefahr für Leib oder Leben im Falle der Rückkehr (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.10.2004 - 1 C 15, 03 -).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG leiten sich die Abschiebungshindernisse des § 53 AusIG aus der Unzumutbarkeit des Aufenthaltes im Zielstaat ab und gelten damit ausschließlich für Gefahren, die mit der Abschiebung gerade in den Zieistaat verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 02.09.1997 - 9 C 40/96 BVerwGE 105, 187 - NVwZ 1999, 31 und Urteil vom 09.09.1997 - 9 C 48/96 InfAusIR 1998, 125).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach diesen Grundsätzen kann eine Erkrankung für den Fall ihrer Behand­ lungsbedürftigkeit auf der einen Seite und einer unzureichenden Behandelbarkeit im Zieistaat auf der anderen Seite grundsätzlich geeignet sein, eine konkrete erhebliche Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 8 S. 1 AuslG zu begründen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 -, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524; Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13/97 -, NVwZ 1998, 973; Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 -).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach diesen Grundsätzen kann eine Erkrankung für den Fall ihrer Behand­ lungsbedürftigkeit auf der einen Seite und einer unzureichenden Behandelbarkeit im Zieistaat auf der anderen Seite grundsätzlich geeignet sein, eine konkrete erhebliche Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 8 S. 1 AuslG zu begründen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 -, BVerwGE 105, 383 = NVwZ 1998, 524; Urteil vom 27.04.1998 - 9 C 13/97 -, NVwZ 1998, 973; Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 -).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG leiten sich die Abschiebungshindernisse des § 53 AusIG aus der Unzumutbarkeit des Aufenthaltes im Zielstaat ab und gelten damit ausschließlich für Gefahren, die mit der Abschiebung gerade in den Zieistaat verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 02.09.1997 - 9 C 40/96 BVerwGE 105, 187 - NVwZ 1999, 31 und Urteil vom 09.09.1997 - 9 C 48/96 InfAusIR 1998, 125).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsät­ zen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, 1 C 18/05 -juris, unter Hinweis auf: Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 16.05 -juris Rn. 18).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten - srilankischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Schleswig, 25.02.2013 - 1 B 3/13
    Nach bisher ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 S. 1 AusIG leiten sich die Abschiebungshindernisse des § 53 AusIG aus der Unzumutbarkeit des Aufenthaltes im Zielstaat ab und gelten damit ausschließlich für Gefahren, die mit der Abschiebung gerade in den Zieistaat verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 02.09.1997 - 9 C 40/96 BVerwGE 105, 187 - NVwZ 1999, 31 und Urteil vom 09.09.1997 - 9 C 48/96 InfAusIR 1998, 125).
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