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   BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06   

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https://dejure.org/2006,7253
BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06 (https://dejure.org/2006,7253)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06 (https://dejure.org/2006,7253)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 2006 - 1 BvQ 10/06 (https://dejure.org/2006,7253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vollziehung eines Versammlungsverbots der "Freien Nationalisten Rhein Neckar"; Gewährung von Eilrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht; Überwiegen des Gewichts der Gefahren bei Durchführung einer Versammlung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1; StGB § 130 Abs. 3
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen ein ordnungsbehördliches Versammlungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3053 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 815
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2006 - 1 S 732/06

    VGH bestätigt Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. April 2006 - 1 S 732/06 - und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung der Stadt Mannheim vom 28. Februar 2006 - 31 - wieder herzustellen,.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 4. April 2006 - 1 S 732/06 - zurück.

  • VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06

    Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    unter Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. April 2006 - 1 S 732/06 - und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung der Stadt Mannheim vom 28. Februar 2006 - 31 - wieder herzustellen,.

    Der Antragsteller legte Widerspruch ein und stellte bei dem Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, welcher mit Beschluss vom 22. März 2006 - 11 K 632/06 - abgelehnt wurde.

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    Eilrechtsschutz ist allerdings zu gewähren, wenn die für das Versammlungsverbot maßgebliche Gefahrenprognose auf Umstände gestützt worden ist, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt der Grundrechte offensichtlich widerspricht, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , sowie vom 25. September 2004 - 1 BvQ 42/04 - ; BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 25.09.2004 - 1 BvQ 42/04

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen ein Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    Eilrechtsschutz ist allerdings zu gewähren, wenn die für das Versammlungsverbot maßgebliche Gefahrenprognose auf Umstände gestützt worden ist, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt der Grundrechte offensichtlich widerspricht, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , sowie vom 25. September 2004 - 1 BvQ 42/04 - ; BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    Eilrechtsschutz ist allerdings zu gewähren, wenn die für das Versammlungsverbot maßgebliche Gefahrenprognose auf Umstände gestützt worden ist, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt der Grundrechte offensichtlich widerspricht, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , sowie vom 25. September 2004 - 1 BvQ 42/04 - ; BVerfGK 3, 97 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    Die Billigung oder Leugnung der rassisch motivierten Ermordung der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus stellt eine Straftat dar, welche Rechtsgüter von erheblichem Gewicht beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 90, 241 ; EGMR, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Garaudy v. Frankreich -, NJW 2004, S. 3691 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    Eilrechtsschutz ist allerdings zu gewähren, wenn die für das Versammlungsverbot maßgebliche Gefahrenprognose auf Umstände gestützt worden ist, deren Berücksichtigung dem Schutzgehalt der Grundrechte offensichtlich widerspricht, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 18. August 2000 - 1 BvQ 23/00 -, NJW 2000, S. 3053 , sowie vom 25. September 2004 - 1 BvQ 42/04 - ; BVerfGK 3, 97 ).
  • EGMR, 24.06.2003 - 65831/01

    Schutz der Infragestellung der von den Nazis am jüdischen Volk begangenen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2006 - 1 BvQ 10/06
    Die Billigung oder Leugnung der rassisch motivierten Ermordung der jüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus stellt eine Straftat dar, welche Rechtsgüter von erheblichem Gewicht beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 90, 241 ; EGMR, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Garaudy v. Frankreich -, NJW 2004, S. 3691 ).
  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716

    Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen,

    Hierbei genüge die Feststellung, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der strafrechtliche Tatbestand tatsächlich verwirklicht werde (vgl. BVerfG, B.v. 6.4.2006 - 1 BvQ 10/06 - juris).
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