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   BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13   

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BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13 (https://dejure.org/2013,27008)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13 (https://dejure.org/2013,27008)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 (https://dejure.org/2013,27008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Zulassung von Studienbewerbern zu kapazitätsbeschränkten Studiengängen im Losverfahren - Kostenaufhebung verstößt nicht gegen Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 155 Abs 1 S 1 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Zulassung von Studienbewerbern zu kapazitätsbeschränkten Studiengängen im Losverfahren - Kostenaufhebung verstößt nicht gegen Willkürverbot - Subsidiarität der gegen fachgerichtliche ...

  • Wolters Kluwer

    Kapazitätsmindernde Berücksichtigung des Dienstleistungsexports hinsichtlich der vorläufigen Zulassung zum Studium der Humanmedizin durch Losverfahren außerhalb der Kapazitäten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Kostenverteilung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Zulassung von Studienbewerbern zu kapazitätsbeschränkten Studiengängen im Losverfahren - Kostenaufhebung verstößt nicht gegen Willkürverbot - Subsidiarität der gegen fachgerichtliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapazitätsmindernde Berücksichtigung des Dienstleistungsexports hinsichtlich der vorläufigen Zulassung zum Studium der Humanmedizin durch Losverfahren außerhalb der Kapazitäten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Die grundsätzlich kapazitätsmindernde Berücksichtigung des Dienstleistungsexports ist seit langem anerkannt (vgl. BVerfGE 66, 155 ).

    In Kapazitätsüberprüfungsverfahren ist die Durchführung des Hauptsacheverfahrens in der Regel zumutbar (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 66, 155 ).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Hinzukommen müsste vielmehr, dass die Rechtsanwendung eines Fachgerichts unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 87, 273 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Die Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert stehen, den das gerichtliche Verfahren für die einzelnen Beteiligten hat (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19.Dezember 2012 - 1 BvL 18/11 -, juris, Rn. 81).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Hinzukommen müsste vielmehr, dass die Rechtsanwendung eines Fachgerichts unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 87, 273 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Die Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert stehen, den das gerichtliche Verfahren für die einzelnen Beteiligten hat (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19.Dezember 2012 - 1 BvL 18/11 -, juris, Rn. 81).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    In Kapazitätsüberprüfungsverfahren ist die Durchführung des Hauptsacheverfahrens in der Regel zumutbar (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 66, 155 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Die Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert stehen, den das gerichtliche Verfahren für die einzelnen Beteiligten hat (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19.Dezember 2012 - 1 BvL 18/11 -, juris, Rn. 81).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Es geht vorliegend weder darum, dass ohne verfassungsgerichtliche Klärung vorhandene Ausbildungskapazitäten in nicht unerheblichem Umfang für längere Zeit ungenutzt blieben (vgl. BVerfGE 54, 173 ; 59, 172 ) noch dass für Studienbewerberinnen und -bewerber durch Zeitablauf nachteilige Fakten geschaffen würden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    Die Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert stehen, den das gerichtliche Verfahren für die einzelnen Beteiligten hat (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 139 ; 85, 337 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19.Dezember 2012 - 1 BvL 18/11 -, juris, Rn. 81).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1278/13
    a) Nach einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn sich die gerügten Grundrechtsverletzungen ausschließlich auf die Hauptsache beziehen oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage noch nicht ausreichend geklärt ist und den Beschwerdeführenden durch die Verweisung auf die Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (BVerfGE 77, 381 ; 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15

    Formlose Nachmeldung von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin an Stiftung

    Das gelte jedoch nicht für Verfassungsbeschwerden, die sich lediglich an eine zur Entscheidung angenommene, ähnlich gelagerte Verfassungsbeschwerde anhängten ("Trittbrettverfahren"; vgl. BVerfGE 51, 130 - Juris Rn. 16 ff.; BVerfGE 66, 155 - Juris Rn. 44 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.9.2013 - 1 BvR 1278/13 -, Juris Rn. 9).
  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1645/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung

    Letzteres ist der Fall, wenn der Hauptsacherechtsbehelf in der Fachgerichtsbarkeit von vornherein aussichtslos ist, oder wenn die tatsächliche oder einfachrechtliche Lage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung ausreichend geklärt ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1997 - 1 BvR 2246/96 -, juris Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 -, juris Rn. 5).

    Anderes gilt nur dann, wenn ohne die beschleunigte Klärung vorhandene Kapazitäten in erheblichem Umfang für längere Dauer ungenutzt blieben (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 54, 173 ; 59, 172 ; 66, 155 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1997 - 1 BvR 2246/96 -, juris Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 -, juris Rn. 9; stRspr).

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1560/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Zulassung zum Studium

    Auch die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 78, 290 ; 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1997 - 1 BvR 2246/96 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2018 - 1 N 10.17

    Anspruch auf Einrichtung einer Haltverbotszone aus Gründen des Brandschutzes

    Diese Bemessung steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Höhe der Kosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sache stehen darf (vgl. Beschluss vom 17. September 2013 - BVerfG 1 BvR 1278/13 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2014 - 3 M 194/14

    Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung; Lehraufträge; gerichtliche

    Der Senat sieht auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2013 (1 BvR 1278/13, juris), wonach die vom Verwaltungsgericht und dem Senat in den Fällen der Vergabe außerkapazitärer Studienplätze durch ein gerichtlich angeordnetes Losverfahren praktizierte Kostenverteilung als "gut vertretbar" angesehen wird, keinen Anlass zur Änderung seiner Praxis.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 107/13

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung der Hochschule bei der Erbringung von

    Der Senat sieht auch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2013 (1 BvR 1278/13, juris), wonach die vom Verwaltungsgericht und dem Senat praktizierte Kostenverteilung als "gut vertretbar" angesehen wird, keinen Anlass zur Änderung seiner Praxis.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18

    Zulassung zum Studium; Humanmedizin 1. Fachsemester; Schwundquote;

    Sie beruft sich ausweislich des Kapazitätsberichts vom 13. April 2017 (Generalakte der Antragsgegnerin, Ordnungsnummer 2) vielmehr auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2013 (- 1 BvR 1278/13 -, juris) und das hiermit einhergehende erhebliche Kostenrisiko, das mit der Erhöhung der berechneten Kapazitäten um 4 weitere Studienplätze minimiert werden soll.
  • OVG Sachsen, 10.06.2015 - 2 B 117/15

    Außerkapazitäre Zulassung; verfrühter Eilantrag

    Die Bemessung steht deshalb auch im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 -, juris), wonach die Höhe der Kosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sache für den Beteiligten stehen dürfe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin;

    Ihr liegt die ständige Rechtsprechung des Senates zugrunde, wonach in zulassungsrechtlichen Verfahren, in denen die Vergabe von außerkapazitären Studienplätzen im Wege eines Losverfahrens gerichtlich angeordnet wird, eine Kostenaufhebung sachgerecht ist, wenn beide Beteiligte - wie hier - anwaltlich vertreten sind, damit also keine Kostenverteilung anhand der Loschance erfolgt, da diese Zufälligkeiten unterliegt, namentlich in welchem Umfang andere Studienplatzbewerber ebenfalls um ihre gerichtliche vorläufige Studienplatzzulassung nachsuchen, was vom jeweiligen Antragsteller weder beeinflusst noch vorhergesehen werden kann (vgl. Beschlüsse des Senates vom 21. März 2013 - 3 M 363/12 - n. v., und vom 22. Juli 2013 - 3 M 215/12 - n. v.; s. auch BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 BvR 1278/13 - juris Rn. 14).
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