Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21029
BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18 (https://dejure.org/2018,21029)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18 (https://dejure.org/2018,21029)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 (https://dejure.org/2018,21029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 80 Abs 5 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren anerkannter Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2"

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren anerkannter Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2"

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" aufgrund einer Folgenabwägung stellt keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: Kein Stopp von "Nord Stream 2"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" erfolglos

  • spiegel.de (Pressemeldung, 19.07.2018)

    Klage des Naturschutzbundes: Eilantrag gegen Ostsee-Pipeline abgelehnt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Baustopp der Ostsee-Erdgaspipeline Nord Stream 2

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau der Erdgaspipeline "Nord Stream 2" erfolglos - NABU scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18
    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, darf eine Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von Verfassungs wegen zwar nur dann ausschließlich auf eine Folgenabwägung gestützt werden, wenn es nicht möglich ist, eine - gegebenenfalls auch nur summarische - Rechtmäßigkeitsprüfung in der für eine Eilentscheidung zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, www.bverfg.de, Rn. 20, m.w.N.).
  • BVerfG, 18.09.2017 - 1 BvR 361/12

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen einen fernstraßenrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18
    Ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigung im Rahmen einer nach diesem Gesetz erhobenen Klage zugutekommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist, kann hier daher weiter offenbleiben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 -, www.bverfg.de, Rn. 11).
  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, inwieweit die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt auf Umweltverbände Anwendung findet (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 Rn. 3; BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 585 Rn. 11 und vom 24. März 2021 - 4 VR 2.20 - Buchholz 451.17 § 43e EnWG Nr. 5 Rn. 33).
  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

    a) Da sich der Beschwerdeführer auf das materielle Grundrecht aus Art. 14 GG berufen kann, ist ihm in diesem Zusammenhang auch eine Berufung auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG möglich, ohne dass es einer Entscheidung über die bislang in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offen gelassene Frage bedürfte, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigung im Rahmen einer nach diesem Gesetz erhobenen (Verbands-)Klage zukommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2017 - 1 BvR 361/12 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 -, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 01.03.2024 - 8 CS 23.2222

    Beschwerde eines Fischereiverbands im einstweiligen Rechtsschutz, Anordnung des

    Bei ihrer Beurteilung stellen sich Sach- und Rechtsfragen, die erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden können (vgl. BVerwG, B.v. 4.1.2021 - 7 VR 9.20 - juris Rn. 7; BVerfG, B.v. 12.7.2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 = juris Rn. 6).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, inwieweit die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt auf Umweltverbände Anwendung findet (offengelassen BVerfG, B.v. 12.7.2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 = juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 7.7.2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 = juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20

    Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

    b) Es kann offen bleiben, ob der Schutz von Art. 19 Abs. 4 GG auch anerkannten Umweltverbänden wie hier den Antragstellerinnen zu 2 und 3 bei der Wahrnehmung überindividuellen Rechtsschutzes zugute kommt (ebenfalls offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 585 Rn. 11 und von BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 Rn. 3).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20

    Prüfung der Sach- und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz

    Eine Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf von Verfassungs wegen auf eine Folgenabwägung gestützt werden, wenn es nicht möglich ist, eine - gegebenenfalls auch nur summarische - Rechtmäßigkeitsprüfung in der für eine Eilentscheidung zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 5).

    Es hätte an ihnen gelegen vorzutragen, ob und welche von ihnen geltend gemachten Tatsachenfragen und Rechtsmängel entgegen der Einschätzung des Gerichts summarischer Prüfung zugänglich gewesen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 7).

    Diese Einschätzung, dass eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf den Umfang und die Komplexität des Vorhabens nicht möglich ist, kann nicht von vornherein zurückgewiesen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 6 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von

    Daran bestehen im Hinblick darauf, dass er gerade keine subjektive Rechtsverletzung geltend macht (s. oben 2. a)), erhebliche Zweifel (s. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 12.7.2018 - 1 BvR 1401/18 - juris zum Eilrechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen die Erdgaspipeline "Nord Stream 2").
  • BVerwG, 02.03.2020 - Gr. Sen. 1.19

    Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für

    Ausschließlich auf eine sorgfältige und hinreichend substantiierte Folgenabwägung kommt es nur an, soweit eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung nicht möglich ist (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - NVwZ 2017, 149 Rn. 20 und vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 Rn. 4).

    Dabei kann offenbleiben, ob auch ihnen der Schutz des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zugutekommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 Rn. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 11 S 134.20

    Silvesterfeuerwerk; totales Überlassungsverbot; Folgenabwägung

    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, darf eine Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von Verfassung wegen jedoch dann ausschließlich auf eine Folgenabwägung gestützt werden, wenn es nicht möglich ist, eine - gegebenenfalls auch nur summarische - Rechtmäßigkeitsprüfung in der für eine Eilentscheidung zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 -, Rn. 5, juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - 11 S 10.18

    Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 UmwRG; Anwendung von "Helgoländer

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Nichtannahmebeschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 -, Rn. 3, bei Juris) noch nicht entschieden, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG einer nach dem Umweltrechtsbehelfgesetz anerkannten Vereinigung im Rahmen einer nach diesem Gesetz erhobenen Klage zugutekommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 8 ZB 22.2082

    Antrag einer Umweltvereinigung auf Zulassung der Berufung, Schifffahrtsrechtliche

    Dabei kann offenbleiben, ob ihm als Umweltvereinigung im Rahmen einer Klage nach § 2 UmwRG überhaupt die Rechte aus Art. 19 Abs. 4 GG zustehen (vgl. dazu BVerfG, B.v. 12.7.2018 - 1 BvR 1401/18 - NVwZ 2018, 1466 = juris Rn. 3; B.v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 - NVwZ-RR 2021, 873 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Vorlagefrage über die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens;

  • VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status vollständig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2020 - 6 B 11782/19

    Gewerbesteuer -Vorrang des Vollziehungsinteresse

  • BVerwG, 09.05.2019 - 9 KSt 1.19

    Zuordnung der Kosten eines für das Hauptsacheverfahren und das zugehörige

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 AV 1.19

    Zuordnung der Kosten eines Privatgutachtens im Rahmen der Kostenfestsetzung zum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2019 - 6 B 10540/19

    Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen bei einer Sanierungsdauer von rund 44

  • BVerwG, 04.01.2021 - 7 VR 9.20

    Anhörungsrüge gegen Beschluss BVerwG 7 VR 7/20

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 11 S 135.20

    Silvesterfeuerwerk; totales Überlassungsverbot; Folgenabwägung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2022 - 6 S 45.22

    Vorläufige Betriebsuntersagung eines Seniorenwohnheims

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2020 - 11 S 136.20

    Silvesterfeuerwerk; totales Überlassungsverbot; Folgenabwägung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht