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   BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16   

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https://dejure.org/2016,29085
BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16 (https://dejure.org/2016,29085)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16 (https://dejure.org/2016,29085)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 (https://dejure.org/2016,29085)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 57 SGB 12
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Erhöhung eines Persönliches Budgets (§ 17 SGB 9, § 57 SGB 12) verletzt Rechtsschutzanspruch des Betroffenen (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Anforderungen an Darlegung eines Anordnungsgrundes dürfen ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes bezüglich der Erhöhung eines Persönliches Budgets (§ 17 SGB IX, § 57 SGB XII) verletzt Rechtsschutzanspruch des Betroffenen (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) - Anforderungen an Darlegung eines Anordnungsgrundes dürfen nicht überspannt ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung im sozialhilferechtlichen Eilverfahren zur Erhöhung des persönlichen Budgets; Beschäftigung von Assistenzkräften (sogenanntes "Arbeitgebermodell"); Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Erhöhung eines Persönliches Budgets (§ 17 SGB 9, § 57 SGB 12) verletzt Rechtsschutzanspruch des Betroffenen (Art 19 Abs 4 S 1 GG) - Anforderungen an Darlegung eines Anordnungsgrundes dürfen ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf einstweilige Anordnung im sozialhilferechtlichen Eilverfahren zur Erhöhung des persönlichen Budgets; Beschäftigung von Assistenzkräften (sogenanntes "Arbeitgebermodell"); Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Antrag auf einstweilige Anordnung im sozialhilferechtlichen Eilverfahren zur Erhöhung des persönlichen Budgets; Beschäftigung von Assistenzkräften (sogenanntes "Arbeitgebermodell"); Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glaubhaftmachung - und die überzogenen Anforderungen der Gerichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 902
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 93, 1 m.w.N.); die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    So sind die Fachgerichte gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ).

    Hinsichtlich des fachrechtlich begründeten Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bedeutet dies, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen nicht überspannt werden dürfen (BVerfGE 93, 1 ; vgl. auch BVerfGK 16, 233 ).

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Hinsichtlich des fachrechtlich begründeten Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bedeutet dies, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen nicht überspannt werden dürfen (BVerfGE 93, 1 ; vgl. auch BVerfGK 16, 233 ).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Allerdings ist entscheidend auf die gegenwärtige Situation des Bedürftigen abzustellen, weshalb Umstände aus der Vergangenheit nur insoweit herangezogen werden dürfen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich, weil das Land Rheinland-Pfalz zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich im Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - L 4 SO 75/16
    Auszug aus BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
    Der Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2016 - L 4 SO 75/16 B ER - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Diese Anforderungen gelten auch bei der Auslegung und Anwendung der Gesetzesbestimmungen über den sozialrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, www.bverfg.de, Rn. 9).

    Das bedeutet hinsichtlich des fachrechtlichen Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, www.bverfg.de, Rn. 9).

  • BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf

    Die Höhe des Budgets war Gegenstand mehrerer sozialgerichtlicher Eilverfahren vor dem Sozialgericht Mainz und dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz sowie eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, www.bverfg.de).

    Hinsichtlich des fachgerichtlich begründeten Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bedeutet dies, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen, gemessen an der drohenden Rechtsverletzung, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, www.bverfg.de, Rn. 11; entsprechend zum Anordnungsgrund BVerfGE 93, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 -, www.bverfg.de, Rn. 9).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Danach besteht ein Anordnungsgrund z.B. dann nicht, wenn der Antragsteller jedenfalls gegenwärtig auf eigene Mittel oder zumutbare Hilfe Dritter zurückgreifen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2017 - L 7 SO 420/17 ER-B - juris Rdnr. 8 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 21. September 2016 - 1 BvR 1825/16 - juris Rdnr. 4) und sich den Ausführungen des Antragstellers keine gewichtigen Anhaltspunkte entnehmen lassen, dass die finanziellen Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - juris Rdnr. 12).
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