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   BVerfG, 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17   

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BVerfG, 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 (https://dejure.org/2021,20455)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 (https://dejure.org/2021,20455)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 (https://dejure.org/2021,20455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend Leistungseinschränkungen gegenüber ausreisepflichtigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf der Grundlage von § 1a Nr 2 AsylbLG aF

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 1a Nr 2 AsylbLG vom 25.08.1998
    Nichtannahmebeschluss: § 1a Nr 2 AsylbLG aF (Anspruchseinschränkung bei vom Anspruchsberechtigten zu vertretender Nichtvollziehbarkeit der Ausreisepflicht) mit Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch vereinbar - Rspr des BSG (BSGE 123, 157 ) mit ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: § 1a Nr 2 AsylbLG aF (Anspruchseinschränkung bei vom Anspruchsberechtigten zu vertretender Nichtvollziehbarkeit der Ausreisepflicht) mit Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch vereinbar - Rspr des BSG (BSGE 123, 157 ) mit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: § 1a Nr. 2 AsylbLG aF (Anspruchseinschränkung bei vom Anspruchsberechtigten zu vertretender Nichtvollziehbarkeit der Ausreisepflicht) mit Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch vereinbar; Rspr des BSG (BSGE 123, 157 ) mit ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: § 1a Nr. 2 AsylbLG aF (Anspruchseinschränkung bei vom Anspruchsberechtigten zu vertretender Nichtvollziehbarkeit der Ausreisepflicht) mit Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch vereinbar; Rspr des BSG (BSGE 123, 157 ) mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: § 1a Nr 2 AsylbLG aF (Anspruchseinschränkung bei vom Anspruchsberechtigten zu vertretender Nichtvollziehbarkeit der Ausreisepflicht) mit Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch vereinbar - Rspr des BSG (BSGE 123, 157 ) mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2022 - L 7 AY 3026/21
    Rechtsfolge der Verwirklichung des Tatbestandes des § 1a Abs. 4 AsylbLG ist die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Anspruchseinschränkung auf Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege sowie im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Umstände weiterer Leistungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 2 a.E. und Satz 3 AsylbLG), mithin auf den existenznotwendigen Bedarf (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rdnr. 22).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. Mai 2021 stößt die in der vorherigen Fassung des § 1a AsylbLG vorgesehene Beschränkung der Leistungen auf das "unabweisbar Gebotene" nicht von vornherein auf durchgreifende (verfassungsrechtliche) Bedenken (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rdnr. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2019 - L 20 AY 15/19

    Ausschluss von EU-Ausländern aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG

    (b) Ob einem auf dieses Grundrecht gestützten Leistungsanspruch Selbsthilfemöglichkeiten des Betroffenen entgegengehalten werden können, und ob deshalb im Falle einer Weigerung, vorhandene Selbsthilfemöglichkeiten zu ergreifen, erbrachte Leistungen das Existenzminimum unterschreiten dürfen (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 Rn. 29 ff. zur Leistungseinschränkung nach § 1a Nr. 2 AsylbLG; dagegen anhängig das Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG 1 BvR 2682/17) oder gar ganz ausbleiben können (hiervon geht ersichtlich die Antragsgegnerin aus, wenn Leistungen nach allen in Frage kommenden Grundsicherungssystemen - SGB II, SGB XII und AsylbLG - abgelehnt wurden), kann der Senat offenlassen.
  • SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22

    AslybLG

    Nach der Rechtsprechung des BVerfGE sind sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum geschützt (vgl. zuletzt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris mit weiteren Nachweisen).

    Das BVerfGE hat wiederholt klargestellt, dass der Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175, 223, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).

    Die Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist zudem auch zur Erreichung anderweitiger - wie migrationspolitischer (vgl. BVerfGE 132, 134 ) - Ziele nicht zu relativieren (vgl. BVerfGE 152, 68 )" (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).

  • LSG Hessen, 31.10.2022 - L 4 SO 133/22

    Sozialhilfe

    Doch kann der Gesetzgeber entscheiden, wie er den Bedarf berechnet und wie er ihn deckt, (...) pauschal oder (...) nach einzeln nachzuweisenden Bedarfen" (zusf. zu § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F.: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, juris Rn. 22).

    Dies kann "auch zu einer Absenkung der Leistungen führen; zwingend ist dies aber nicht." Auch die Leistungshöhe der Härtefallregelung ist - vergleichbar § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F. - "rein bedarfsorientiert zu ermitteln" (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, juris Rn. 23).

    Auch nach der bereits zitierten Kammerrechtsprechung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen selbst bei ausreisepflichtigen Personen der konkrete Bedarf bis zur Ausreise "stets" zu decken (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, juris, Rn. 22 und 23).

  • SG Darmstadt, 07.09.2022 - S 17 SO 118/22
    Doch kann der Gesetzgeber entscheiden, wie er den Bedarf berechnet und wie er ihn deckt, (...) pauschal oder (...) nach einzeln nachzuweisenden Bedarfen" (zusf. zu § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F.: BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, juris Rn. 22).

    Dies kann "auch zu einer Absenkung der Leistungen führen; zwingend ist dies aber nicht." Auch die Leistungshöhe der Härtefallregelung ist - vergleichbar § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F. - "rein bedarfsorientiert zu ermitteln" (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, juris Rn. 23).

    Auch nach der bereits zitierten Kammerrechtsprechung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen selbst bei ausreisepflichtigen Personen der konkrete Bedarf bis zur Ausreise "stets" zu decken (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, juris, Rn. 22 und 23).

  • LSG Bayern, 06.09.2022 - L 8 AY 73/22

    Asylbewerberleistungsrecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2021 ausgeführt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums neben dem physischen auch das soziokulturelle Existenzminimum umfasst (BVerfG vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rn. 17).

    Zur bis zum 28.02.2015 geltenden Fassung des § 1a Nr. 2 AsylbLG, die eine Gewährung von "im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar gebotenen" Leistungen vorsah, hat das BVerfG festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der gesamte existenzsichernde Bedarf weiterhin zu decken ist, aber nun von der bedarfsorientierten Prüfung im Einzelfall abhängig gemacht wird (BVerfG vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rn. 22).

  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 8 AY 27/22

    Asylbewerberleitungsrecht: Fortgesetzte Anspruchseinschränkung bei Verstoß gegen

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2021 ausgeführt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums neben dem physischen auch das soziokulturelle Existenzminimum umfasst (BVerfG vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rn. 17).

    Zur bis zum 28.02.2015 geltenden Fassung des § 1a Nr. 2 AsylbLG, die eine Gewährung von "im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar gebotenen" Leistungen vorsah, hat das BVerfG festgestellt, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der gesamte existenzsichernde Bedarf weiterhin zu decken ist, aber nun von der bedarfsorientierten Prüfung im Einzelfall abhängig gemacht wird (BVerfG vom 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17 - juris Rn. 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 23 AY 10/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Überprüfungsantrag -

    Das Bundesverfassungsgericht hat § 1a Nr. 2 AsylbLG a. F. in dieser Auslegung gleichfalls für grundgesetzkonform gehalten (Beschluss vom 12. Mai 2021, 1 BvR 2682/17, Rn. 19).

    Den Regelungen des § 1 Abs. 4 AsylbLG steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen, dass migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen können (Beschluss vom 12. Mai 2021, 1 BvR 2682/17, Rn. 17; Urteil vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10, Rn. 95).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 AY 70/15
    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), weil die Rechtsprechung des BSG zur Verfassungsmäßigkeit des § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F. (BSG, Urteil vom 12.5.2017 - B 7 AY 1/16 R -), der sich der Senat angeschlossen hat, derzeit noch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (- 1 BvR 2682/17 -) ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.06.2019 - L 8 AY 5/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Versäumung der

    Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sei eine Verfassungsbeschwerde anhängig (1 BvR 2682/17).
  • SG Würzburg, 18.11.2021 - S 18 AY 150/21

    Leistungen, Asylantrag, Bescheid, Abschiebung, Abschiebungsanordnung, Asyl,

  • LSG Bayern, 26.08.2021 - L 19 AY 70/21

    Erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Leistungseinschränkung bei der

  • SG Würzburg, 30.05.2022 - S 18 AY 80/22

    Asylantrag, Abschiebung, Leistungen, Bescheid, Abschiebungsanordnung, Einreise,

  • SG Magdeburg, 30.09.2018 - S 25 AY 21/18

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Befristung auf sechs Monate -

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