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   BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16   

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https://dejure.org/2016,43996
BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16 (https://dejure.org/2016,43996)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2016 - 1 BvR 292/16 (https://dejure.org/2016,43996)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 1 BvR 292/16 (https://dejure.org/2016,43996)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein - sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch "systematische" ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit der Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel der Qualitätssicherung bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem Risiko

  • Wolters Kluwer

    Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel der Qualitätssicherung bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem Risiko; Unmittelbare Verbindlichkeit der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung für ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein - sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch "systematische" ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit der Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel der Qualitätssicherung bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem Risiko

  • rechtsportal.de

    Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel der Qualitätssicherung bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem Risiko; Unmittelbare Verbindlichkeit der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung für ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Überprüfbarkeit der Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel der Qualitätssicherung bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem Risiko

  • rechtsportal.de

    Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel der Qualitätssicherung bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem Risiko; Unmittelbare Verbindlichkeit der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung für ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein - sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch "systematische" ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung einer Mindestmenge bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankenhausbehandlulng von Früh- und Neugeborenen - und die Mindestquote

  • lto.de (Kurzinformation)

    Frühgeburten-Zentren: Krankenhäuser scheitern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung einer Mindestmenge bei der Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen unzulässig

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Mindestmengen zur Behandlung von Frühchen bleiben

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Mindestmengenregelung (Mm-R): Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.12.2016)

    Klage gegen Vorgaben für Frühchen-Stationen gescheitert

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Mindestmengenregelung: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Einführung einer Mindestmenge bei Krankenhausbehandlung von Früh- und Neugeborenen unzulässig - Unmittelbare Betroffenheit in eigenen Grundrechten durch Betreiber von Krankenhäusern nicht ausreichend dargelegt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 121
  • NZS 2017, 37
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    a) Für die Beschwerdeführer zu 3. bis 7. und 9. ergibt sich die fehlende Beschwerdebefugnis - jedenfalls soweit nicht Prozessgrundrechte betroffen sind - bereits daraus, dass sie in kommunaler Trägerschaft stehen (vgl. zur fehlenden Grundrechtsfähigkeit von Unternehmen, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden, BVerfGE 45, 63 ; stRspr).

    Dabei besteht kein Unterschied zwischen Unternehmen unmittelbar in staatlicher Hand und solchen in kommunaler Trägerschaft (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Gegenwärtig ist die Betroffenheit, wenn die angegriffene Vorschrift auf die Rechtsstellung der Beschwerdeführer aktuell und nicht nur virtuell einwirkt, wenn die Norm ihre Adressaten mit Blick auf ihre künftig eintretenden Wirkungen zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder wenn klar abzusehen ist, dass und wie die Beschwerdeführer in der Zukunft von der Regelung betroffen sein werden (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 114, 258 ).

    Allein die vage Aussicht, dass einer der Beschwerdeführer irgendwann einmal in Zukunft von der Norm und ihren Auswirkungen betroffen sein könnte, genügt hingegen nicht (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Nach allem ist eine Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Argumenten der Beschwerdeführer, vor allem mit den durchaus gewichtigen Zweifeln an der demokratischen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses als Institution nicht veranlasst (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2015 - 1 BvR 2056/12 -, NJW 2016, S. 1505 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Gegenwärtig ist die Betroffenheit, wenn die angegriffene Vorschrift auf die Rechtsstellung der Beschwerdeführer aktuell und nicht nur virtuell einwirkt, wenn die Norm ihre Adressaten mit Blick auf ihre künftig eintretenden Wirkungen zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder wenn klar abzusehen ist, dass und wie die Beschwerdeführer in der Zukunft von der Regelung betroffen sein werden (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 114, 258 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    aa) Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass die Beschwerdeführer ihre gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ausreichend darlegen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Dabei setzen sie sich aber weder näher mit dem Begriff der generellen Tatsache noch unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts damit auseinander, warum - eine unzulässige Tatsachenfeststellung des Bundessozialgerichts in dieser Frage unterstellt - im konkreten Fall die Willkürgrenze überschritten sein könnte (vgl. zur Abgrenzung eines bloßen error in procedendo zu einem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter z.B. BVerfGE 3, 359 ; 82, 159 ; 87, 282 ; 138, 64 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Dabei besteht kein Unterschied zwischen Unternehmen unmittelbar in staatlicher Hand und solchen in kommunaler Trägerschaft (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Allein die vage Aussicht, dass einer der Beschwerdeführer irgendwann einmal in Zukunft von der Norm und ihren Auswirkungen betroffen sein könnte, genügt hingegen nicht (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 114, 258 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    Dabei setzen sie sich aber weder näher mit dem Begriff der generellen Tatsache noch unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts damit auseinander, warum - eine unzulässige Tatsachenfeststellung des Bundessozialgerichts in dieser Frage unterstellt - im konkreten Fall die Willkürgrenze überschritten sein könnte (vgl. zur Abgrenzung eines bloßen error in procedendo zu einem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter z.B. BVerfGE 3, 359 ; 82, 159 ; 87, 282 ; 138, 64 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2016 - 1 BvR 292/16
    aa) Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass die Beschwerdeführer ihre gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ausreichend darlegen (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 2/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Der Gesetzgeber hat die grundsätzliche Ausrichtung der Leistungsansprüche Versicherter am Qualitätsgebot auch bei Krankenhausbehandlung bisher nicht beseitigt (vgl zB § 2 Abs. 1 und Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1, §§ 18, 27, 28, 39, 69, 70, § 137c Abs. 1 Satz 1 SGB V; vgl zB BSG SozR 4-2500 § 137 Nr. 6 RdNr 30 und hierzu BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6.10.2016 - 1 BvR 292/16 - juris; BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - juris RdNr 12 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen; BSG Urteil vom 28.5.2019 - B 1 KR 32/18 R - juris RdNr 13 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

    An seiner Auffassung, nach der der GBA legitimiert ist, die Verfahrensweise bei der Anordnung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen näher auszugestalten, hält der Senat auch nach dem Beschluss des BVerfG vom 10.11.2015 (1 BvR 2056/12 - BVerfGE 140, 229 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 18; vgl auch BVerfG Beschluss vom 6.10.2016 - 1 BvR 292/16 - NVwZ-RR 2017, 121 RdNr 24) fest.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2024 - L 6 KR 2/24
    Die von der Antragstellerin geltend gemachten wirtschaftlichen Folgen der Widerlegungsentscheidung sind zwangsläufig mit der Rechtsfolge der Mindestmengenregelung des § 136b SGB V verbunden, dessen grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit auch die Antragstellerin nicht in Zweifel zieht (dazu: BSG vom 17. November 2015 - B 1 KR 15/15 R -, juris Rn. 40 ff.; im Übrigen zur fehlenden Beschwerdebefugnis von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft in Bezug auf Art. 12 GG: BVerfG vom 06. Oktober 2016 - 1 BvR 292/16 -, juris Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - L 1 KR 425/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage gegen untergesetzliche Norm

    Für das Feststellungsinteresse müssten (nur) die Anforderungen an die gegenwärtige Betroffenheit erfüllt sein, welche das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufstelle (Bezugnahme auf BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Oktober 2016 -1 BvR 292/16).

    Gegenwärtig ist die Betroffenheit, wenn die angegriffene Vorschrift auf die Rechtsstellung aktuell und nicht nur virtuell einwirkt, wenn die Norm ihre Adressaten mit Blick auf ihre künftig eintretenden Wirkungen zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder wenn klar abzusehen ist, dass und wie die Beschwerdeführer in der Zukunft von der Regelung betroffen sein werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06. Oktober 2016 -1 BvR 292/16 -, Rdnr. 18 juris).

  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 3/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Einbeziehung der Berufsgruppe der

    Hieran hält der Senat auch nach dem Beschluss des BVerfG vom 10.11.2015 (1 BvR 2056/12 - BVerfGE 140, 229 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 18, RdNr 22; vgl auch BVerfG Beschluss vom 6.10.2016 - 1 BvR 292/16 - NVwZ-RR 2017, 121 RdNr 24) weiterhin fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2023 - L 10 KR 173/22
    Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, die Erwägung, dass (nur) aufseiten der Krankenhäuser Grundrechte und damit das Rückwirkungsverbot zu beachten seien, sei ihrerseits inkonsistent, weil auch Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft hierdurch begünstigt würden (zu deren fehlender Grundrechtsberechtigung s BVerfG, Beschluss vom 06.10.2016 - 1 BvR 292/16, amtl Rn 16; zum Schutz wie Private am Markt auftretender kommunaler Unternehmen durch das Rückwirkungsverbot wiederum BVerwG, Urteil vom 23.01.2019, aaO Rn 35 f) .
  • SG Aachen, 15.12.2020 - S 13 KR 773/18
    Die Regelung dient gerade dazu, grundrechtsrelevante Erwerbsinteressen der Krankenhäuser angemessen zu schützen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2016 - 1 BvR 292/16 - unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BR-Drucks. 277/15, S. 101 f.).
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