Rechtsprechung
BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 160a SGG
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - Vorlage bzw Wiedergabe des Inhalts der Rechtsbehelfsbegründung zur Darlegung der Rechtswegerschöpfung geboten - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Darlegung einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - Vorlage bzw Wiedergabe des Inhalts der Rechtsbehelfsbegründung zur Darlegung der Rechtswegerschöpfung geboten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Darlegung einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde; Darlegung einer Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz
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Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs aus prozessualen Gründen - Vorlage bzw Wiedergabe des Inhalts der Rechtsbehelfsbegründung zur Darlegung der Rechtswegerschöpfung geboten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- SG Ulm, 11.03.2010 - S 10 U 13/07
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
- BSG, 02.01.2013 - B 2 U 301/12 B
- BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Soweit sie sich gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts richtet, gehen die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten materiellen Einwendungen ins Leere, weil das Bundessozialgericht keine Entscheidung in der Sache getroffen hat (vgl. BVerfGE 103, 172 ; 128, 90 ).Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ).
Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Beschreitung des Rechtswegs von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 128, 90 ).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ). - BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Soweit sie sich gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts richtet, gehen die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten materiellen Einwendungen ins Leere, weil das Bundessozialgericht keine Entscheidung in der Sache getroffen hat (vgl. BVerfGE 103, 172 ; 128, 90 ).
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Beschreitung des Rechtswegs von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 128, 90 ). - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02
Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ). - BVerfG, 11.09.2008 - 1 BvR 1616/05
Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz und iÜ wegen nicht hinreichender …
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Dies gilt insbesondere für die Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor den Revisionsgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2008 - 1 BvR 1616/05 -, juris, Rn. 6;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 574/13
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision -, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 74, 102 ; 128, 90 ; BVerfGK 1, 222 ).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 170-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ungenügender Begründung
Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch die behaupteten Grundrechtsverstöße hätten ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2016 - 1 BvR 574/13 - juris Rn. 4).Grundsätzlich muss ein Beschwerdeführer daher seinen Vortrag im Rechtsmittelverfahren dem Verfassungsgerichtshof jedenfalls im Wesentlichen mitteilen und regelmäßig die zur Begründung eingereichten Schriftsätze vorlegen, andernfalls nicht einmal erkennbar wird, ob die eingelegten Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe offenbar unzulässig waren und ob der Beschwerdeführer die verfassungsrechtliche Problematik zumindest der Sache nach dem Rechtsmittelgericht unterbreitet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 45-IV-17; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 35-IV-12; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 7. November 2016 - 1 BvR 574/13 - juris Rn. 5).
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 45-IV-17 Eine Verfassungsbeschwerde ist in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel - hier die Rechtsbeschwerde -, durch dessen Gebrauch die behaupteten Grundrechtsverstöße hätten ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2016 - 1 BvR 574/13 - juris).
Auch wenn die Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als solche nicht in jedem Falle ausreicht, um von der Unzulässigkeit auch der Verfassungsbeschwerde auszugehen, muss ein Beschwerdeführer daher seinen Vortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren dem Verfassungsgerichtshof jedenfalls im Wesentlichen mitteilen und regelmäßig die zur Begründung eingereichten Schriftsätze vorlegen, andernfalls nicht einmal erkennbar wird, ob die Rechtsbeschwerde offenbar unzulässig war und ob der Beschwerdeführer die verfassungsrechtliche Problematik zumindest der Sache nach dem Rechtsmittelgericht unterbreitet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 35-IV-12; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2016, a.a.O.).
- BSG, 29.12.2016 - B 13 R 239/16 B
Altersrente für Frauen im Zugunstenverfahren; Grundsatzbeschwerde; Anforderungen …
Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (…BVerfG [Kammer] Beschlüsse vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 ff, und vom 7.11.2016 - 1 BvR 574/13 - Juris RdNr 4, jeweils mwN). - VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 149-IV-20 bleibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 45-IV-17; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2016 - 1 BvR 574/13 - juris).