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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,4812
OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10.OVG (https://dejure.org/2011,4812)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10.OVG (https://dejure.org/2011,4812)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 1 C 10801/10.OVG (https://dejure.org/2011,4812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 8 Abs 2 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 10 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 18a BauGB
    Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ausschluss der Errichtung größerer privilegierter landwirtschaftlicher Gebäude auf einer ortsrandnahen für die Landwirtschaft ausgewiesenen Außenbereichsfläche durch eine bauplanerische Festsetzung; Schutz des Landschaftsbildes als ausreichender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Ausschluss der Errichtung größerer privilegierter landwirtschaftlicher Gebäude auf einer ortsrandnahen für die Landwirtschaft ausgewiesenen Außenbereichsfläche durch eine bauplanerische Festsetzung; Schutz des Landschaftsbildes als ausreichender ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Bebauung von Flächen für die Landwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 311
  • DVBl 2011, 513
  • DÖV 2011, 453
  • BauR 2011, 1779
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 16.06.2006 - 1 N 03.2347

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; offensichtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Wenn - wie hier - durch eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB der Bau größerer privilegierter landwirtschaftlicher Hallen im (unmittelbar an die Ortslage angrenzenden) Außenbereich ausgeschlossen werden soll, müssen für diese Regelung wichtige öffentliche Belange sprechen (s. BayVGH, Urteil vom 16. Juni 2006, NuR 2006, 658; OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 2009, - 1 KN 355/07 - juris).

    Eine solche die Eigentumsbefugnisse sehr weitgehend einschränkende Festsetzung kann - wie oben ausgeführt - nur bei Vorliegen gewichtiger öffentlicher Belange erfolgen (s. BayVGH, Urteil vom 16. Juni 2006, NuR 2006, 658; OVG NW, Urteil vom 3. Mai 2007 - 10 D 129/05.NE -, juris).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Eine Verletzung des Abwägungsgebots ist dann gegeben, wenn entweder eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belange nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der Betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten privaten und öffentlichen Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. die grundlegenden Urteile vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309 ff. und vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 315).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Vielmehr ist eine solche erst dann anzunehmen, wenn die konkrete Planung nicht den planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (s. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988, DVBl. 1989, 458; Beschluss vom 27. Januar 1999, BRS 62, Nr. 29).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Ob ein Bauleitplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, BVerwGE 92, 8).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Der Gemeinde kommt im Rahmen der Frage der städtebaulichen Erforderlichkeit ein weites planerisches Ermessen zu, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine "Städtebaupolitik" entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, NVwZ 1999, 1338).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Dabei ist in der bauleitplanerischen Abwägung der Bedeutung des privaten Eigentums hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002, NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Ob ein Ortsbild in diesem Sinne vorliegt ist, ist nach dem ästhetischen Empfinden eines für Fragen der Ortsbildgestaltung aufgeschlossenen Betrachters zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 57, 23 ).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Letztlich ist der Gegensatz von positiven oder negativen Planungszielen wenig hilfreich zur Beantwortung der Frage, wann eine unzulässige Verhinderungsplanung vorliegt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, NVwZ 1991, 875).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Diese folgt bereits daraus, dass der Antragsteller sich als Eigentümer von im Plangebiet gelegenen Grundstücken gegen Festsetzungen des Bebauungsplanes wendet, die unmittelbar seine Grundstücke betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000, NVwZ 2000, 1413).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 21.79

    Auskiesungsverbot im Landschaftsschutzgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10
    Vielmehr ist "der Standpunkt des gebildeten, für den Gedanken des Natur- und Landschaftsschutzes aufgeschlossenen Betrachters" (BVerwGE 4, 57 ; 67, 84 )zugrunde zu legen.
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2009 - 1 KN 355/07

    Überlagerung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 10 D 129/05
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (s. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, juris [Rn. 47]; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris [Rn. 9]; s. dazu insgesamt OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 - , juris [Rn. 27[).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Dass die vorgesehene Planung mit Blick auf die erforderlichen Ermittlungen und die Abwägung (s. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 17.12.1998 - 4 NB 4/97 -, BauR 1999, 608; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, BauR 2011, 1779; BayVGH, Urteil vom 15.01.2007 - 1 N 04.1226 -, juris; Henschke/Gramsch, LKV 2012, 433, 436; Schink, AUR 2012, 285, 292; Schrödter, AUR 2011, 177, 188) durchaus ambitioniert ist, bedeutet keine unüberwindbare Hürde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine

    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, Rn. 27, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11

    Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten

    Dies ergebe sich schon daraus, dass der Bebauungsplan dazu führe, dass ein bislang dem Bauland gemäß § 34 BauGB zuzuordnender Bereich künftig nicht mehr bebaubar sei und dies vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nicht gerechtfertigt werden könne (vgl. Urteil des Senats vom 20.01.2011, 1 C 10801/10.OVG).

    Letztlich ist der Gegensatz von positiven oder negativen Planungszielen wenig zielführend zur Beantwortung der Frage, wann eine unzulässige Verhinderungsplanung vorliegt (Urteil des Senats vom 20.01.2011, 1 C 10801/10, LKRZ 2011, 177; BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 875).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 2/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (s. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, juris [Rn. 47] und Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris [Rn. 9]; s. dazu insgesamt OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, juris [Rn. 27]).

    OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, a.a.O. [Rn. 44]; s. dazu insgesamt OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, a.a.O. [Rn. 27]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 3/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer

    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (s. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, juris [Rn. 47] und Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris [Rn. 9]; s. dazu insgesamt OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, juris [Rn. 27]).

    OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, a.a.O. [Rn. 44]; s. dazu insgesamt OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, a.a.O. [Rn. 27]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Ferner ist eine unzulässige "Verhinderungsplanung" auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, Rn. 47, juris; Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, Rn. 9, juris; vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, Rn. 27, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 8 A 10945/14

    Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch weinbauliche Gerätehalle

    Es muss einen besonderen Charakter haben, der ihm eine aus dem Üblichen herausragende Prägung verleiht (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 C 10801/10 -, LKRZ 2011, 177 und juris, Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Vielmehr ist eine solche erst dann anzunehmen, wenn die konkrete Planung nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgeschoben ist, um eine andere Nutzung zu verhindern bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (s. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988, DVBl. 1989, 458; Beschluss vom 27.01.1999, BRS 62, Nr. 29; s. dazu insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, juris [Rn. 27[).
  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

    Einen Bebauungsplan, der den in Rede stehenden Bereich als "Flächen für die Landwirtschaft" (§ 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB) und/oder als "Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind" (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB) ausgewiesen hat, gibt es nicht (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 C 10801/10.OVG -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2023 - 1 KN 2/22

    Öffentliches Baurecht: Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre;

  • VG München, 24.01.2018 - M 9 K 16.5011

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 21/14

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre; Verwirklichung negativer

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