Rechtsprechung
LG Traunstein, 30.03.2023 - 1 HK O 2790/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
UWG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, Anhang Nr. 2 zu § 3 Abs. 3, § 8 Abs. 1
Unlautere Werbung für ein Hotel mit Sterneklassifizierung - rewis.io
Werbung, Gemeinde, Streitwert, Unterlassung, Internetauftritt, Internet, Wiederholungsgefahr, Angebot, Abmahnung, Haftung, Verletzung, Ordnungshaft, wettbewerbswidrig, Zuwiderhandlung, Kosten des Rechtsstreits, eingetragener Verein, durch Dritte
- das-gruene-recht.de
Haftung eines Webseitenbetreibers für via Inline-Link eingebette Inhalte (falsche Angaben zu einer Sterne-Bewertung)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verlinkung einer Werbung für ein Hotel mit angeblicher Sterneklassifizierung ist unlauter
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Buchungsportal haftet für per Inline-Link eingebettete Inhalte - 3-Sterne-Werbung eines Hotels ohne DEHOGA-Klassifizierung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unlautere Werbung für ein Hotel mit Sterneklassifizierung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Irreführende Hotelreklame mit Sternen - Nur wer vom Deutschen Hotelverband bewertet wurde, darf mit dessen Klassifizierung werben
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Haftung für via Inline-Link eingebettete Inhalte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Irreführende Werbung mit Sternen unter Hinweis auf DEHOGA-Klassifizierung bei fehlender gültiger Klassifizierung - Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13
Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines …
Auszug aus LG Traunstein, 30.03.2023 - 1 HKO 2790/22
Durch solche intransparenten salvatorischen Klausel kann der Diensteanbieter eine Haftung nicht ausschließen, wenn er sich nach den Gesamtumständen die fremden Informationen zu eigen macht (BGH NJW 2015, 3443). - BGH, 18.06.2015 - I ZR 74/14
Haftung für Hyperlink - Wettbewerbsverstoß im Internet: Voraussetzungen einer …
Auszug aus LG Traunstein, 30.03.2023 - 1 HKO 2790/22
Es gelten vielmehr insoweit die allgemeinen Grundsätze des Wettbewerbsrechtes: Wer sich fremde Informationen zu eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Links verweist, haftet dafür mithin wie für eigene Informationen (Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 8 Rnr 2.27a; BGHZ 206, 103 Rn. 12 = GRUR 2016, 209 - Haftung für Hyperlink). - BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …
Auszug aus LG Traunstein, 30.03.2023 - 1 HKO 2790/22
In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH, U. v. 5.11.2015 - I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II).