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   FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07   

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FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07 (https://dejure.org/2010,12150)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.06.2010 - 1 K 1319/07 (https://dejure.org/2010,12150)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 1 K 1319/07 (https://dejure.org/2010,12150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Abzugs der von "missing-tradern" im Rahmen eines Umsatzsteuerbetruges ("Karussell-Geschäfte") in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge; Umsatzsteuer für Lieferungen eines Mobilfunkanbieters an verschiedene "missing-trader" im EG-Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerrechtliche Folgerungen der Beteiligung an "Karussell-Geschäften" im Rahmen eines Umsatzsteuerbetrugs; Steuerbefreiung für Lieferungen an ausländische "missing trader"

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerrechtliche Folgerungen der Beteiligung an "Karussell-Geschäften" im Rahmen eines Umsatzsteuerbetrugs - Steuerbefreiung für Lieferungen an ausländische "missing trader"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen: Kein Vorsteuerabzug beim Buffer

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1740
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    § 17a Abs. 4 Nr. 1 UStDV sei nur eine Sollvorschrift; der Belegnachweis könne nicht allein hieran scheitern (BFH vom 30. März 2006, V R 47/03).

    Schließlich könne der Belegnachweis auch davon abweichend geführt werden, wenn § 17 a Abs. 1 UStDV beachtet werde (BFH vom 30. März 2006, V R 47/03).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Hierzu genügt beispielsweise die Feststellung, dass das leistende Unternehmen an dem in der Rechnung angegebenen Sitz keine eigenen Büroräume hatte, die Post zur Verschleierung an einen anderen Ort geleitet und dort durch eine Person mit falschem Namen abgeholt worden ist (ständige Rechtsprechung, s. BFH vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315, 319 m.w.N.).

    Dies entspricht grundsätzlich auch der Rechtsprechung des BFH zu umsatzsteuerlichen Hinterziehungsfällen einer jeden Art (vom 19. April 2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315, 320).

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Auch wenn die fraglichen Nachweise der Form nach erfüllt sein mögen, tritt in Fällen der Umsatzsteuerhinterziehung keine Steuerbefreiung ein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673, Revision beim BFH unter dem Az V R 50/09 anhängig; BGH vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 441 Vorlagebeschluss an den EuGH, Az. C-285/09).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Auch wenn die fraglichen Nachweise der Form nach erfüllt sein mögen, tritt in Fällen der Umsatzsteuerhinterziehung keine Steuerbefreiung ein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673, Revision beim BFH unter dem Az V R 50/09 anhängig; BGH vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 441 Vorlagebeschluss an den EuGH, Az. C-285/09).
  • BFH, 28.01.2009 - X R 27/07

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO bei zwischenzeitlichem

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Auch wenn die fraglichen Nachweise der Form nach erfüllt sein mögen, tritt in Fällen der Umsatzsteuerhinterziehung keine Steuerbefreiung ein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673, Revision beim BFH unter dem Az V R 50/09 anhängig; BGH vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 441 Vorlagebeschluss an den EuGH, Az. C-285/09).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Auch wenn die fraglichen Nachweise der Form nach erfüllt sein mögen, tritt in Fällen der Umsatzsteuerhinterziehung keine Steuerbefreiung ein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673, Revision beim BFH unter dem Az V R 50/09 anhängig; BGH vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 441 Vorlagebeschluss an den EuGH, Az. C-285/09).
  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer -

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Auch wenn die fraglichen Nachweise der Form nach erfüllt sein mögen, tritt in Fällen der Umsatzsteuerhinterziehung keine Steuerbefreiung ein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673, Revision beim BFH unter dem Az V R 50/09 anhängig; BGH vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 441 Vorlagebeschluss an den EuGH, Az. C-285/09).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Der Vertrauensschutz kann deshalb nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nicht bei der Steuerfestsetzung nach §§ 16, 18 UStG, sondern nur im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme gemäß §§ 163, 227 AO Berücksichtigung finden (BFH vom 30. April 2009 V R 15/07, BStBl II 2009, 744, 748 unter Prüfung der Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Dagegen ist - selbst wenn der Umsatz den objektiven Kriterien einer Lieferung genügt und die Tätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit zu beurteilen ist - der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (Urteile vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Optigen u.a., Slg. 2006, I-483, BFH/NV Beilage 2006, 144 und vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und 440/04, Axel Kittel u.a., BFH/NV Beilage 2006, 454, UR 2006, 594).
  • FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (§§ 15 Abs. 1, 4b, 6a UStG)

    Auszug aus FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07
    Hierbei wird Umsatzsteuer von im Inland und EG-Ausland ansässigen Firmen, die zumeist wirtschaftlich inaktiv sind und die ihre steuerlichen Pflichten verletzen (sog. "missing-trader"), unter Einschaltung wirtschaftlich aktiver Firmen im Inland (sog. "buffer") hinterzogen (zum Ablauf solcher Geschäfte: FG Saarland vom 13. Mai 2003 1 V 22/03, EFG 2003, 1049; Kemper, UStR 2005, 1 ff.).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06

    Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG begründet keinen Vertrauensschutz,

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

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