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   FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17   

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https://dejure.org/2017,58098
FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17 (https://dejure.org/2017,58098)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2017 - 1 K 2431/17 (https://dejure.org/2017,58098)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 1 K 2431/17 (https://dejure.org/2017,58098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 174 Abs 3 AO, § 171 Abs 5 AO, § 2 Abs 1 UStG 2002
    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 AO - Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 AO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuer aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform "ebay"; Klage gegen Umsatzsteuerbescheid; Schuldner der Umsatzsteuer aus einem Leistungsaustausch; Ablauf der Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay"; widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 3 der Abgabenordnung; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist wegen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach § 171 Abs. 5 der Abgabenordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nein, ich war das nicht! - giltet nicht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines eBay-Accounts muss angefallene Steuern für darüber verkaufte Waren zahlen auch wenn Account Dritten überlassen wurde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform eBay - eBay-Recht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Zurechnung von Verkäufen über eBay

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehepaar verkauft bei eBay - Der Kontoinhaber muss auch für die Umsätze seiner Frau Umsatzsteuer zahlen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 05.04.2018)

    Bei mehreren Nutzern: Inhaber eines Ebay-Kontos muss mögliche Steuern zahlen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Account-Inhaber bei eBay muss Steuern abführen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Zurechnung bei eBay und Unternehmereigenschaft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer auf der Internet-Auktions-Plattform eBay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen wählt, sollte wissen dass sämtliche Umsätze aus unter diesem Nutzernamen ausgeführten Verkäufen steuerrechtlich ihm zuzurechnen sind

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktionsplattform ebay

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Ebay-Umsätze fallen bei tatsächlichem Kontoinhaber an

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Verkäufen über ebay

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Steuerrechtliche Zurechnung von Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform eBay

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei mehreren Nutzern eines eBay-Accounts ist offizieller Inhaber des Nutzer-Kontos für Abführung von Steuern verantwortlich - FG Baden-Württemberg zur Zurechnung von Verkäufen über Internet-Auktionsplattform eBay

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 484
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12

    Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
    Das FG Baden-Württemberg gab der Klage im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 19. Dezember 2013 statt (Az.: 1 K 1939/12) und hob die an die Eheleute gerichteten Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2005 vom 29. November 2007 auf.

    Findet die Internetauktion -wie fast durchgehend bei den "Privatverkäufen" über "ebay" und auch im Streitfall- ausschließlich unter Verwendung des Nutzernamens statt, dann ist derjenige, der ihm das Verkaufsangebot unterbreitet hat, aus der verständigen Sicht des Meistbietenden diejenige Person im Rechtssinne, die sich diesen anonymen Nutzernamen von dem Unternehmen "ebay" bei Eröffnung des Nutzerkontos hat zuweisen lassen (FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790; BGH-Urteil vom 11. Mai 2011 VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346, NJW 2011, 2421; Oberlandesgericht München, Urteil vom 5. Februar 2004 19 U 5114/03, NJW 2004, 1328; Landgericht Aachen, Urteil vom 15. Dezember 2006 5 S 184/06, Computer und Recht -CR- 2007, 605).

    Allein der Umstand, dass sich in dem Nutzernamen "A" neben den beiden ersten Buchstaben des Vornamens des Klägers auch die ersten beiden Buchstaben des Vornamens der Ehefrau wiederfanden, genügt nicht, um die Umsätze insgesamt der Ehefrau und einer zwischen den beiden Ehegatten gebildeten GbR zuzurechnen (FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790).

    Die Annahme des FA, dass die Umsätze den Eheleuten zuzurechnen sind, hat sich nach dem rechtskräftigen Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2014, 790 als unrichtig herausgestellt.

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 19/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
    Die Vorschrift soll verhindern, dass ein steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang bei der Besteuerung überhaupt nicht berücksichtigt wird (negativer Widerstreit), während eine doppelte Berücksichtigung durch § 174 Abs. 1 und 2 AO vermieden wird (BFH-Urteile vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76; vom 29. Mai 2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743).

    Da die Rechtsfolge des § 174 Abs. 3 Satz 1 AO aber (auch) darin besteht, dass die bislang unterbliebene Steuerfestsetzung "nachgeholt" werden kann, steht der Anwendung dieser Norm nicht entgegen, dass das FA zunächst überhaupt keinen Steuerbescheid erlässt, weil es in der (erkennbaren) Annahme handelt, der bestimmte Sachverhalt sei in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1996 IV R 49/95, BFH/NV 1997, 89; vom 29. Mai 2001 VIII R 19/00, BFHE 195, 23, BStBl II 2001, 743;vom 19. Dezember 2013 V R 7/12, BFHE 245, 80, BStBl II 2017, 841).

  • BFH, 01.08.1984 - V R 67/82

    Rechtsbehelf - Änderung - Steuerpflicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
    Für die Frage der Erkennbarkeit kommt es auf den gesamten Sachverhaltsablauf an (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1984 III R 75/81, BFHE 143, 110, BStBl II 1985, 283; vom 1. August 1984 V R 67/82, BFHE 141, 490, BStBl II 1984, 788).

    d) Sind die Voraussetzungen des § 174 Abs. 3 AO -wie im Streitfall- erfüllt, so ist die "Nachholung" auch gegenüber einem Dritten ohne Einhaltung der nur für die Änderung nach § 174 Abs. 4 AO erforderlichen Voraussetzungen des § 174 Abs. 5 AO zulässig (BFH-Urteil vom 1. August 1984 V R 67/82, BFHE 141, 490, BStBl II 1984, 788).

  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Dem erkennenden Senat ist zudem aus der eigenen Gerichtspraxis bekannt, dass die Finanzbehörden etwa bei Ebay Daten abfragen (siehe dazu auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 26.10.2017 1 K 2431/17, EFG 2018, 867; Sächsisches FG Beschluss vom 8 V 788/16, juris).
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