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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 266/10   

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https://dejure.org/2011,5372
FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 266/10 (https://dejure.org/2011,5372)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2011 - 1 K 266/10 (https://dejure.org/2011,5372)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 1 K 266/10 (https://dejure.org/2011,5372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags - Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis - Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2a AO - Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers bei der Auslegung von Gesetzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO; § 233a Abs. 2a AO; § 7g Abs. 3 EStG
    Entscheidung über das Vorliegen eines auf einem rückwirkenden Ereignis beruhenden Gewinnfeststellungsbescheids ist im Feststellungsverfahren zu treffen; Entscheidung über das Vorliegen eines auf einem rückwirkenden Ereignis beruhenden Gewinnfeststellungsbescheids im ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis

  • researchgate.net PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 3 EStG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsbeginn bei Auflösung der Ansparrücklage

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 3 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zinsbeginn bei Auflösung des 7g EStG - Investitionsabzugsbetrages

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Günstige Urteile für Selbstständige

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Rentenzahlung als Gegenleistung für Pflichtteilsverzicht. Keine Erbschaftsteuerbefreiung für Erwerb eines Wohnrechts

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zinsbeginn bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 3 EStG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auflösung des Investitionsabzugsbetrags: Steuerzahlerfreundliches Urteil zum Zinsbeginn

Besprechungen u.ä.

  • researchgate.net PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2084
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.05.1999 - I R 60/98

    Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 266/10
    Die Bezugnahme auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO in dem in § 233a Abs. 2a AO enthaltenen Klammerzusatz beschränkt sich allein hierauf (vgl. BFH, Urteil vom 18.05.1999 - I R 60/98 - BStBl II 1999, 634; für die Fälle der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 3 EStG im Ergebnis gleicher Auffassung Schmidt/Kulosa, EStG, 30 Aufl. 2011, § 7g Rz 29; Frotscher/Kratzsch, EStG - Loseblatt, Stand 155. Lfg. 2010, § 7g Anm. 71, HHR/Meyer, EStG - Loseblatt, Stand 236. Lfg. 2009, Anm. 116).

    27 b) Die Antwort auf die Frage, ob der nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich in § 233a Abs. 2a AO nicht anders als in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO allein nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BFH, Urteil vom 18.05.1999 - I R 60/98 - BStBl II 1999, 634 und schon BFH, Beschluss des Großen Senats vom 19.07.1993 - GrS 2/92 - BStBl II 1993, 897).

    Diese Auffassung steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18.05.1999 - I R 60/98 - BStBl II 1999, 634).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 266/10
    a) Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 19.07.1993 - GrS 2/92 - BStBl II 1993, 897, definiert, unter welchen Voraussetzungen ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorliegt.

    27 b) Die Antwort auf die Frage, ob der nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich in § 233a Abs. 2a AO nicht anders als in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO allein nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BFH, Urteil vom 18.05.1999 - I R 60/98 - BStBl II 1999, 634 und schon BFH, Beschluss des Großen Senats vom 19.07.1993 - GrS 2/92 - BStBl II 1993, 897).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 20/08

    Verfahrensrechtliche Grundlagen für den Erlass eines Änderungsbescheids als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 1 K 266/10
    Die Entscheidung über die begehrten ergänzenden Feststellungen, nämlich ob die Änderung des Gewinnfeststellungsbescheids auf einem rückwirkenden Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und damit zugleich auch auf einem rückwirkenden Ereignis im Sinne von § 233a Abs. 2a AO beruht, ist im Feststellungsverfahren zu treffen (vgl. BFH, Urteil vom 19.03.2009 - IV R 20/08 - BStBl II 2010, 528).

    Der ergänzte Feststellungsbescheid ist zugleich auch Grundlagenbescheid für die Zinsfestsetzung nach § 233a AO (vgl. BFH, Urteil vom 19.03.2009 - IV R 20/08 - a.a.O.).

  • BFH, 26.07.2012 - III R 37/11

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten

    Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. Mai 2011  1 K 266/10 (nicht rechtskräftig; Az. beim Bundesfinanzhof --BFH--: IV R 9/12) liege in den Fällen des § 7g Abs. 3 EStG n.F. ein rückwirkendes Ereignis vor.
  • FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 2 K 189/12

    Möglichkeit der Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages für eine

    Zudem hat der Gesetzgeber hier im EStG eine von der Systematik des allgemeinen Steuerverfahrensrechts abweichende Regelung geschaffen hat, die unter anderem zu Unklarheiten in der Anwendung der Zinsregelung des § 233a AO führt (vgl. Lambrecht, a.a.O., Rz. 37, Tz. 72 des v.g. BMF-Schreibens einerseits, n. rkr. Urteil des hiesigen 1. Senats vom 5. Mai 2011, 1 K 266/10, BB 2011, 2084ff. anderseits).
  • BFH, 02.09.2014 - X B 10/14

    Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten

    Die Kläger wandten ein, die Investitionsabsicht habe vorgelegen, die Änderung des Bescheids sei mangels neuer Tatsachen nicht möglich gewesen und die Zinsen seien, einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 5. Mai 2011  1 K 266/10 (Deutsches Steuerrecht 2011, 1563) folgend, nicht zu erheben.
  • VG Göttingen, 02.09.2014 - 2 A 854/13

    Ereignis, rückwirkendes; Gewerbesteuer: Verzinsung; Investitionsabsicht: Aufgabe

    Zwar hat der Bundesfinanzhof mit seinem von der Klägerin zitierten Urteil vom 11. Juli 2013 -IV R 9/12- (eine vorangegangene Entscheidung des Nds. FG (Az. 1 K 266/10) betätigend) ausgeführt, dass es sich um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne dieser Vorschrift handelt, wenn die Investitionsabsicht nach § 7 g EStG aufgegeben wird; und es dürfte unstreitig sein, dass die Erhöhung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei der Klägerin im Jahr 2010 allein auf der Aufgabe einer solchen Absicht beruht Dennoch kann die Klägerin gegenüber der Beklagten mit dieser Argumentation nicht durchdringen.
  • FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 20. Februar 2013, 8 K 1587/12, DStR 2011, 1563, Revision unter Aktenzeichen V R 52/13 anhängig) seien diese im Falle des Klageerfolges zwingend zu erlassen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 K 3061/14

    Einkommensteuer

    Das Niedersächsische Finanzgericht entschied mit Urteil vom 05.05.2011 1 K 266/10, DStR 2011, 1563, dass ein rückwirkendes Ereignis vorliege und der Zinslauf entsprechend später beginne, und ließ die Revision nicht zu.
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57091
VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10 (https://dejure.org/2012,57091)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20.04.2012 - 1 K 266/10 (https://dejure.org/2012,57091)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20. April 2012 - 1 K 266/10 (https://dejure.org/2012,57091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer eigenen Betroffenheit i.R.e. auf Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastungen gerichteten Klage sowie Bestimmtheit des gestellten Antrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    Das ergibt sich schon aus dem Umstand, dass die Beklagte als Kreisfreie Stadt nicht nur zuständige Straßenverkehrsbehörde für Maßnahmen nach § 45 StVO und zuständige Immissionsschutzbehörde für Maßnahmen nach § 47 BImSchG sowie für anlagenbezogene Anordnungen nach §§ 4 ff. und 24 BImSchG ist, sondern daneben auch noch als Bau- und Polizeibehörde, als Träger zahlreicher kommunaler Einrichtungen wie auch sonst im Rahmen der Selbstverwaltung über eine Vielzahl an Eingriffsbefugnissen und Instrumenten zur Verringerung der Feinstaubbelastung und -emissionen verfügt (vgl. für weitere denkbare planunabhängige Maßnahmen: BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, BVerwGE 128, 278 [289 f.]).

    Andererseits kann ein Anspruch auf Erlass oder Überarbeitung eines Aktionsplanes nach § 47 Abs. 2 BImSchG bestehen (vgl. EuGH, Urt. v. 25.7.2008, NUR 2008, 630; BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, BVerwGE 128, 278 [BVerwG 29.03.2007 - BVerwG 7 C 9.06] ), der im Wege einer allgemeinen Leistungsklage gegenüber der zuständigen Immissionsschutzbehörde durchzusetzen wäre (vgl. zuletzt VG Wiesbaden, Urt. v. 10.10.2011, ZUR 2012, 113).

    Allerdings zeigt schon die Systematik der §§ 47, 40 Abs. 1, 2 BImSchG , dass die Straßenverkehrsbehörden bei der Abwehr verkehrsbezogener Immissionen grundsätzlich an die planerischen Festlegungen der Immissionsschutzbehörde gebunden sind und insoweit nur dort Spielräume besitzen, wo solche Planungen nicht existieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, BVerwGE 128, 278 [BVerwG 29.03.2007 - BVerwG 7 C 9.06] [289]; Urt. v. 27.9.2007, BVerwGE 129, 296 [303]).

    Diese hat vielmehr den Charakter einer Aufgabenzuweisungsnorm (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, BVerwGE 128, 278 [288]; Scheidler, a.a.O., § 40 Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 36.07

    Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    Einerseits können planunabhängige straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO in Betracht kommen, die gegenüber der Straßenverkehrsbehörde im Wege einer Verpflichtungsklage durchzusetzen wären (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 27.9.2007, BVerwGE 129, 296 [303]).

    Zwar ist in der Rechtsprechung abschließend entschieden, dass es einen Anspruch auf planunabhängige Maßnahmen nach § 45 StVO zur Reduzierung der Feinstaubbelastung unter bestimmten Bedingungen geben kann (BVerwG, Urt. v. 27.9.2007, BVerwGE 129, 296 [BVerwG 27.09.2007 - BVerwG 7 C 36.07] [303]), in der Literatur wird dies sogar für Fälle bejaht, wo - wie hier mit dem Luftreinhalteplan der Beklagten aus dem Jahr 2005 und dem Aktionsplan aus dem Jahr 2006 - bereits Pläne nach § 47 BImSchG existieren (vgl. Sparwasser, NVwZ 2006, 369 [373]; Jaras, BImSchG, 9. Aufl., § 45 Rn. 2 und 17).

    Allerdings hat die Rechtsprechung zugleich klar gemacht, dass die Erhebung einer entsprechenden Verpflichtungsklage die vorherige Durchführung eines Vorverfahrens mit konkreten Anträgen bei der Behörde voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2007, BVerwGE 129, 296 [BVerwG 27.09.2007 - BVerwG 7 C 36.07] [306]; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.2.2009 - 14 K 884/08 - [...] ).

    Allerdings zeigt schon die Systematik der §§ 47, 40 Abs. 1, 2 BImSchG , dass die Straßenverkehrsbehörden bei der Abwehr verkehrsbezogener Immissionen grundsätzlich an die planerischen Festlegungen der Immissionsschutzbehörde gebunden sind und insoweit nur dort Spielräume besitzen, wo solche Planungen nicht existieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, BVerwGE 128, 278 [BVerwG 29.03.2007 - BVerwG 7 C 9.06] [289]; Urt. v. 27.9.2007, BVerwGE 129, 296 [303]).

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2461

    Anspruch auf Einzelmaßnahmen gegen Feinstaub

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    All diese Maßnahmen und ihre Folgewirkungen müssen folglich insgesamt prognostiziert und miteinander in Einklang gebracht werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.5.2006, NVwZ 2007, 230).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    Andererseits kann ein Anspruch auf Erlass oder Überarbeitung eines Aktionsplanes nach § 47 Abs. 2 BImSchG bestehen (vgl. EuGH, Urt. v. 25.7.2008, NUR 2008, 630; BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, BVerwGE 128, 278 [BVerwG 29.03.2007 - BVerwG 7 C 9.06] ), der im Wege einer allgemeinen Leistungsklage gegenüber der zuständigen Immissionsschutzbehörde durchzusetzen wäre (vgl. zuletzt VG Wiesbaden, Urt. v. 10.10.2011, ZUR 2012, 113).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 12 LC 139/09

    Voraussetzung einer förmlichen Verfügung bei einer abweichenden Bestimmung der

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    Ob dies der Fall ist, lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen nicht beurteilen und bedürfte weiterer Ermittlungen (vgl. zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab hinsichtlich der Pläne: NdsOVG, Urt. v. 12.5.2011, NordÖR 2011, 456 [OVG Niedersachsen 12.05.2011 - 12 LC 139/09] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 8 E 1246/10

    Streitwertfestsetzung bei einem Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplanes zur

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    Bei der Höhe des Streitwertes orientiert sich das Gericht an der vorhandenen Rechtsprechung, die die Kontrolle eines Aktionsplanes zum Gegenstand hatte (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.2.2011 - 8 E 1246/10 - [...]).
  • VG Gelsenkirchen, 11.02.2009 - 14 K 884/08

    Luftreinhalteplan

    Auszug aus VG Leipzig, 20.04.2012 - 1 K 266/10
    Allerdings hat die Rechtsprechung zugleich klar gemacht, dass die Erhebung einer entsprechenden Verpflichtungsklage die vorherige Durchführung eines Vorverfahrens mit konkreten Anträgen bei der Behörde voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.2007, BVerwGE 129, 296 [BVerwG 27.09.2007 - BVerwG 7 C 36.07] [306]; VG Gelsenkirchen, Gerichtsbescheid vom 11.2.2009 - 14 K 884/08 - [...] ).
  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

    vgl. VG Leipzig, Urteil vom 20. April 2012 - 1 K 266/10 -, juris Rn. 45, nachgehend Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 4 A 418/12 -, juris.
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