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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09 (https://dejure.org/2009,14716)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.07.2009 - 1 L 28/09 (https://dejure.org/2009,14716)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 1 L 28/09 (https://dejure.org/2009,14716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BBesG § 3 Abs. 5; ; BeamtVG § ... 14 Abs. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 4; ; BeamtVG § 14a Abs. 1; ; BeamtVG § 49 Abs. 1 S. 1; ; BeamtVG § 49 Abs. 4; ; BeamtVG § 52 Abs. 1; ; DNeuG § 4 Nr. 11; ; DNeuG § 17 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; VwGO § 130a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verfassungskonformität von § 14a BeamtVG in der Fassung des DNeuG vom 5. Februar 2009: Beamter; Erhöhung, vorübergehende; Ruhegehaltssatz; Rückwirkung, echte; Rückwirkung, unechte; Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verfassungskonformität von § 14a BeamtVG in der Fassung des DNeuG vom 5. Februar 2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungskonformität von § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) in der Fassung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) vom 5. Februar 2009

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Mit am 18. Juli 2008 bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg eingegangenem Schriftsatz vom 17. Juli 2008 hat der Kläger Klage erhoben, zu deren Begründung er im Wesentlichen unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Juni 2005 in dem Verfahren 2 C 25.04 geltend gemacht hat, dass auch der amtsabhängige und amtsunabhängige Ruhegehaltssatz (§ 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG) unter die Erhöhungsregelung des § 14a Abs. 1 BeamtVG falle.

    Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Juni 2005 in dem Verfahren 2 C 25.04 berufen, wonach auch der in § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bestimmte amtsabhängige Mindestzugehaltssatz gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG erhöht werden könne.

    Mit Recht weist der Kläger zwar darauf hin, dass es sich - entgegen der Ansicht der Beklagten - nach dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Senatsrechtsprechung im Falle des § 14a Abs. 1 BeamtVG in der bis zum In-Kraft-Treten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geltenden Fassung (a. F.) nicht nur bei dem das "erdiente Ruhegehalt" betreffenden Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, sondern auch bei dem Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG um einen "berechneten" Ruhegehaltssatz gehandelt hat (siehe: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19; OVG LSA, Beschlüsse vom 27. September 2007 - Az.: 1 L 176/07 und 1 180/07 -, vom 25. März 2009 - Az.: 1 L 27/09 - und vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 und 1 L 25/09 -, jeweils veröffentlicht bei juris).

    Die Regelung soll auch materiell-rechtlich rückwirkend Geltung beanspruchen, und zwar gerade ab dem Zeitpunkt des Erlasses des bereits angeführten Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Juni 2005 in dem Verfahren 2 C 25.04, d. h. ab dem 24. Juni 2005.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich - soweit ersichtlich - mit der Rechtsfrage, ob nach § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. auch die in § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG geregelten Ruhegehaltssätze "berechnete" Ruhegehaltssätze darstellen, erst- und letztmalig in der bereits zitierten Entscheidung vom 23. Juni 2005 in dem Verfahren 2 C 25.04 (BVerwGE 124, 19) befasst.

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Denn auch dieses findet im Gebot des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (vgl.: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - Az.: 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277 [m. w. N.]).

    Das Vertrauen des Betroffenen auf die geltende Rechtslage bedarf hiernach etwa dann keines Schutzes gegenüber einer sachlich begründeten rückwirkenden Gesetzesänderung, wenn dadurch kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist, wobei von Verfassungs wegen nur das betätigte Vertrauen, also die "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition geführt hat, schutzwürdig ist (siehe: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003, a. a. O. [m. w. N.]).

    Er bedarf eines solchen Schutzes nicht, wenn ihn auch die rechtzeitige Kenntnis der geänderten Rechtslage nicht zu einem alternativen Verhalten veranlasst hätte (vgl. insoweit nochmals: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003, a. a. O. [m. w. N.]).

    Bei Normen, die - wie hier § 14a BeamtVG - Rechtsansprüche gewähren, bedeutet "abgewickelter Tatbestand", dass ein Sachverhalt abgeschlossen ist, der die materiellen Voraussetzungen des bisher geltenden Anspruchstatbestandes erfüllt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - Az.: 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277 [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 24/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Aufgrund der Neufassung des § 14a Abs. 1 BeamtVG kann die zu § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ergangene Rechtsprechung auf Antragsverfahren mit dem Ziel der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht (mehr) zugrunde gelegt werden (siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 -, veröffentlicht bei juris).

    Mit Recht weist der Kläger zwar darauf hin, dass es sich - entgegen der Ansicht der Beklagten - nach dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sowie der Senatsrechtsprechung im Falle des § 14a Abs. 1 BeamtVG in der bis zum In-Kraft-Treten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geltenden Fassung (a. F.) nicht nur bei dem das "erdiente Ruhegehalt" betreffenden Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG, sondern auch bei dem Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 BeamtVG um einen "berechneten" Ruhegehaltssatz gehandelt hat (siehe: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19; OVG LSA, Beschlüsse vom 27. September 2007 - Az.: 1 L 176/07 und 1 180/07 -, vom 25. März 2009 - Az.: 1 L 27/09 - und vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 und 1 L 25/09 -, jeweils veröffentlicht bei juris).

    Aufgrund dieser Neufassung kann die zu § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. ergangene Rechtsprechung auf Antragsverfahren mit dem Ziel der Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a Abs. 1 BeamtVG n. F. nicht (mehr) zugrunde gelegt werden (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2009 - Az.: 1 L 24/09 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Eine solche ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig; im Einzelfall können sich aber Einschränkungen aus Vertrauensschutz- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten ergeben (siehe zum Vorstehenden: BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - Az.: 2 BvR 1387/02 -, NVwZ 2005, 1294 [m. w. N.]).

    Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtbesoldung und -versorgung ändern kann (siehe: BVerfG; Urteil vom 27. September 2005 - Az.: 2 BvR 1387/02 -, NVwZ 2005, 1294; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 C 48.03 -, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 [m. w. N.]).

  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Insofern kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass es dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gestattet ist, u. a. bei unklarer oder verworrener Rechtslage Gesetze ausnahmsweise rückwirkend zu erlassen (siehe etwa: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - Az.: 1 BvR 1138/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; und - ausdrücklich nicht abschließend aufzählend - Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - Az.: 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Berufungsverfahren folgt aus §§ 52 Abs. 1, 40, 47 GKG (vgl.: BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - Az.: 2 C 14.05 u. a. - Beschluss vom 13. September 1999 - Az.: 2 B 53.99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2007 - Az.: 1 L 154/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2004 - 5 LC 4/03

    Bestimmung des Umfangs der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Die Vorinstanzen hatten - anders als das Bundesverwaltungsgericht - die Auffassung vertreten, dass für die Bestimmung des Umfangs der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Abs. 1 BeamtVG a. F. nicht das Mindestruhegehalt nach § 14 Abs. 4 BeamtVG, sondern der nach § 14 Abs. 1 BeamtVG unter Berücksichtigung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu bestimmende Ruhegehaltssatz maßgeblich ist (OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Mai 2004 - Az.: 5 LC 4/03 -, veröffentlicht bei juris).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Insofern kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass es dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gestattet ist, u. a. bei unklarer oder verworrener Rechtslage Gesetze ausnahmsweise rückwirkend zu erlassen (siehe etwa: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - Az.: 1 BvR 1138/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; und - ausdrücklich nicht abschließend aufzählend - Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - Az.: 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Entsprechendes gilt in Teilen auch für die obergerichtliche Judikatur (siehe unter Zulassung der Revision: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2008 - Az.: 21 A 2098/06 -, veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 1 L 28/09
    Sie müssen deshalb auch damit rechnen, dass sich ihre Gesamtbesoldung und -versorgung ändern kann (siehe: BVerfG; Urteil vom 27. September 2005 - Az.: 2 BvR 1387/02 -, NVwZ 2005, 1294; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2005 - Az.: 2 C 48.03 -, Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2007 - 4 N 76.05

    Zum Charakter der jährlichen Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - 1 L 27/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 1 L 25/09

    Zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gemäß § 14a BeamtVG i. V. m. §

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Magdeburg - 01.07.2009 - AZ: OVG 1 L 28/09 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 01.07.2009 - AZ: OVG 1 L 28/09.
  • VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 N 14.1545

    Bayerische Gerichtsvollzieherbürokostenentschädigungsverordnung 2001-2003

    Auch zielt der die Möglichkeit rückwirkender Regelungen begrenzende Vertrauensschutz darauf, dass der Betroffene in seinem Vertrauen darauf geschützt sein soll, dass der Gesetzgeber nicht nachträglich eine Regelung treffe, auf die er nicht mehr durch eine Verhaltensänderung reagieren könne (vgl. OVG Magdeburg, B. v. 1.7.2009 - 1 L 28/09 - juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11

    Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV -

    Der Kläger beruft sich insoweit nicht nur auf eine inzwischen geänderte Rechtsnorm und eine infolge dessen gegenstandslos gewordene Rechtsprechung ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 1. Juli 2009 1 L 28/09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 C 34.09 -, juris ), sondern verkennt zudem, dass es zum einen im hier streitgegenständlichen Versorgungsfall nicht um eine bloß vorübergehend wirkende erhöhte Versorgung geht und zum anderen eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes, wie sie durch § 14a BeamtVG vorgesehen ist bzw. war, gerade keine von Verfassungs wegen gebotene, insbesondere nicht von Art. 33 Abs. 5 GG geforderte Bestimmung darstellt ( siehe: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).
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